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Verwaltungsergänzung (Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 54/2005 Datum: 16.12.2005 Az.: II/32.1 Abteilung: 32.1 Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen hier: Antrag der SPD-Fraktion Der Kreis Euskirchen führt zur Unfallprävention seit Anfang Oktober 2005 neben der stationären Geschwindigkeitsüberwaschung auch mobile Messungen durch. Die Massnahme dient der Verkehrssicherheit und soll insbesondere zur Verhütung von Verkehrsunfällen beitragen. Aus den einschlägigen Statistiken ergibt sich eindeutig, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen die Hauptursache für Unfälle im Straßenverkehr darstellen. Um das hierin liegende Gefährdungspotential zu mindern, ist eine effektive Verkehrüberwachung erforderlich. Die notwendigen mobilen Messungen erfolgen im gesamten Kreisgebiet, wobei die Einsatzzeiten wechseln. Die Überwachung erfolgt an Gefahrenstellen, die in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Unfallkommission festgelegt wurden. Ein besonderer Schwerpunkt bildete dabei die Auswahl von Stellen in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen, Schulen, Seniorenheimen oder andere Objekte für ähnlich schutzbedürftige Personen. Daneben wurden Streckenabschnitte ausgewählt, auf denen bereits mehrfach Unfälle verzeichnet werden mussten (Unfallhäufungsstellen) bzw. auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Zu 1: Der Kreis Euskirchen – Abteilung 32.1/Bußgeldstelle - führt die mobile Geschwindigkeitsüberwachung auf Grundlage des § 48 Abs. 3 OBG i. V. m. dem Runderlass des IM NRW vom 23.01.1997 – IV A 3 – 2502/3 – durch. Die beauftragte Firma ist nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Es wird lediglich das Messfahrzeug sowie der Fahrer des Fahrzeugs gestellt. Die Durchführung und Überwachung der Geschwindigkeitsmessung als hoheitliche Maßnahme obliegt dem Kreis und erfolgt durch die Mitarbeiter der Bußgeldstelle, die vor Ort weisungsbefugt und entscheidend sind. Zu 2: Die Ahndung der Verstöße erfolgt durch die Bußgeldstelle. Dritten sind die persönlichen Daten der Betroffenen nicht zugänglich. Das Verfahren stellt sich wie folgt dar: Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird das Fahrzeug fotografiert und die relevanten Daten (Tag, Uhrzeit, gemessene Geschwindigkeit, Tatort) auf dem Messbild festgehalten. Der Messfilm wird hiernach entwickelt und digitalisiert. Messfilm und Datenträger werden der Bußgeldstelle ausgehändigt. Die Messdaten werden durch die Bußgeldstelle online der KDVZ übermittelt und von Seite - 2 - dort an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg überspielt. Dort werden den Kennzeichen die Halterdaten zugeordnet und über die KDVZ der Bußgeldstelle übermittelt. Erst in diesem Stadium können die Verstöße konkreten Personen zugeordnet werden. Dritten werden diese persönlichen Daten nicht bekannt, so dass der Datenschutz gewährleistet ist. Den beauftragten Mitarbeitern des Dienstleisters werden somit nicht mehr Daten bekannt, wie jeder anderen Person, die eine Messung als Unbeteiligter beobachten würde. Zu 3: Der Dienstleiter wird nur für die effektiv geleistete Messtätigkeit bezahlt. Wegezeiten und Rüstzeiten werden nicht vergütet. In der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr werden pro Messstunde 40,-€ (zuzügl. Mehrwertsteuer) vergütet. Zu 4: Es wurden auf der Grundlage eines Pflichtenhefts 5 mögliche Anbieter um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Das Verfahren wurde durch die Rechnungsprüfung begleitet. Die Vergabe wurde von dort nach § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO geprüft. Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht. Bedingt durch die Tatsache, dass die Einbeziehung von privaten Dienstleistern im Bereich der Verkehrsüberwachung bisher hauptsächlich in Bayern und BadenWürtemberg erfolgt, existiert im Einzugsbereich des Kreises Euskirchen lediglich ein sehr eingeschränktes Angebot. Der Auftragnehmer, der mit der Stellung der Messtechnik im Rahmen des Pilotprojekts bis zum 31.12.2006 beauftragt wurde, ist derzeit der einzige Anbieter im Bereich des Kreises Euskirchen und arbeitet bereits seit 7 Jahren in diesem Bereich für die Stadt Bonn. Dort ist man mit den Leistungen überaus zufrieden. gez. Rosenke