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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 54/2005
Datum: 16.12.2005
Az.: II/32.1
Abteilung: 32.1
Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Der Kreis Euskirchen führt zur Unfallprävention seit Anfang Oktober 2005 neben der
stationären Geschwindigkeitsüberwaschung auch mobile Messungen durch. Die
Massnahme dient der Verkehrssicherheit und soll insbesondere zur Verhütung von
Verkehrsunfällen beitragen. Aus den einschlägigen Statistiken ergibt sich eindeutig, dass
Geschwindigkeitsüberschreitungen die Hauptursache für Unfälle im Straßenverkehr
darstellen. Um das hierin liegende Gefährdungspotential zu mindern, ist eine effektive
Verkehrüberwachung erforderlich. Die notwendigen mobilen Messungen erfolgen im
gesamten Kreisgebiet, wobei die Einsatzzeiten wechseln.
Die Überwachung erfolgt an Gefahrenstellen, die in Zusammenarbeit mit der Polizei und
der Unfallkommission festgelegt wurden. Ein besonderer Schwerpunkt bildete dabei die
Auswahl von Stellen in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen, Schulen, Seniorenheimen
oder andere Objekte für ähnlich schutzbedürftige Personen. Daneben wurden
Streckenabschnitte ausgewählt, auf denen bereits mehrfach Unfälle verzeichnet werden
mussten (Unfallhäufungsstellen) bzw. auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen
werden muss.
Zu 1: Der Kreis Euskirchen – Abteilung 32.1/Bußgeldstelle - führt die mobile
Geschwindigkeitsüberwachung auf Grundlage des § 48 Abs. 3 OBG i. V. m. dem
Runderlass des IM NRW vom 23.01.1997 – IV A 3 – 2502/3 – durch. Die
beauftragte Firma ist nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Es wird lediglich das
Messfahrzeug sowie der Fahrer des Fahrzeugs gestellt. Die Durchführung und
Überwachung der Geschwindigkeitsmessung als hoheitliche Maßnahme obliegt
dem Kreis und erfolgt durch die Mitarbeiter der Bußgeldstelle, die vor Ort
weisungsbefugt und entscheidend sind.
Zu 2: Die Ahndung der Verstöße erfolgt durch die Bußgeldstelle. Dritten sind die
persönlichen Daten der Betroffenen nicht zugänglich.
Das Verfahren stellt sich wie folgt dar:
Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird das Fahrzeug
fotografiert und die relevanten Daten (Tag, Uhrzeit, gemessene Geschwindigkeit,
Tatort) auf dem Messbild festgehalten. Der Messfilm wird hiernach entwickelt und
digitalisiert. Messfilm und Datenträger werden der Bußgeldstelle ausgehändigt. Die
Messdaten werden durch die Bußgeldstelle online der KDVZ übermittelt und von
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dort an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg überspielt. Dort werden den
Kennzeichen die Halterdaten zugeordnet und über die KDVZ der Bußgeldstelle
übermittelt. Erst in diesem Stadium können die Verstöße konkreten Personen
zugeordnet werden. Dritten werden diese persönlichen Daten nicht bekannt, so
dass der Datenschutz gewährleistet ist. Den beauftragten Mitarbeitern des
Dienstleisters werden somit nicht mehr Daten bekannt, wie jeder anderen Person,
die eine Messung als Unbeteiligter beobachten würde.
Zu 3: Der Dienstleiter wird nur für die effektiv geleistete Messtätigkeit bezahlt.
Wegezeiten und Rüstzeiten werden nicht vergütet. In der Zeit von 06:00 bis 20:00
Uhr werden pro Messstunde 40,-€ (zuzügl. Mehrwertsteuer) vergütet.
Zu 4: Es wurden auf der Grundlage eines Pflichtenhefts 5 mögliche Anbieter um die
Abgabe eines Angebotes gebeten. Das Verfahren wurde durch die
Rechnungsprüfung begleitet. Die Vergabe wurde von dort nach § 103 Abs. 1 Nr. 6
GO geprüft. Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht.
Bedingt durch die Tatsache, dass die Einbeziehung von privaten Dienstleistern im
Bereich der Verkehrsüberwachung bisher hauptsächlich in Bayern und BadenWürtemberg erfolgt, existiert im Einzugsbereich des Kreises Euskirchen lediglich ein
sehr eingeschränktes Angebot. Der Auftragnehmer, der mit der Stellung der
Messtechnik im Rahmen des Pilotprojekts bis zum 31.12.2006 beauftragt wurde, ist
derzeit der einzige Anbieter im Bereich des Kreises Euskirchen und arbeitet bereits
seit 7 Jahren in diesem Bereich für die Stadt Bonn. Dort ist man mit den Leistungen
überaus zufrieden.
gez. Rosenke