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Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Herrichtung eines Grundstückes im Baugebiet Winden I 4 als Spielfläche für Kinder)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Herrichtung eines Grundstückes im Baugebiet Winden I 4 als Spielfläche für Kinder) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Herrichtung eines Grundstückes im Baugebiet Winden I 4 als Spielfläche für Kinder)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Dellner BE: Herr Dellner /Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 114/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 29.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Herrichtung eines Grundstückes im Baugebiet Winden I 4 als Spielfläche für Kinder I. Sach- und Rechtslage: Die CDU-Fraktion hat unter Datum vom 01.10.1999 den als Anlage beigefügten Antrag auf Anlegung einer Spielfäche im Neubaugebiet Winden I 4 gestellt. Konkret angesprochen ist das Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Nr. 539, groß 490 qm, Maße: ca. 33 x 15 m. Es handelt sich um ein Wohnbaugrundstück; der Eigentümer beabsichtigt, die Parzelle innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht selbst zu nutzen oder zu veräußern und ist bereit, der Gemeinde die Fläche für diesen Zeitraum zur Herrichtung als Spielplatz unentgeltlich zu überlassen. Es handelt sich somit auf jeden Fall zunächst um eine befristete Möglichkeit; inwieweit der Eigentümer nach Ablauf dieses Zeitraumes zum Verkauf bereit und die Gemeinde finanziell in der Lage sein wird, das Grundstück alsdann zum Baulandpreis zu erwerben, bleibt abzuwarten. Über eigenen Grundbesitz innerhalb des Neubaugebietes verfügt die Gemeinde Kreuzau nicht mehr, da die beiden Bauparzellen Fl. 17 Nr. 545 und 546 an der Rosa-Schubert-Straße bereits veräußert wurden. Im Grundsatz unterstütze ich den vorliegenden Antrag aus den im Schriftsatz genannten Gründen. Es bleibt jedoch festzustellen, dass die genannte Fläche planungsrechtlich in keiner Weise abgesichert ist. Die beiden Nachbarparzellen Nr. 550 und 538 sind z.Z. noch unbebaut. Sofern die Grundstücksnachbarn, die ohne „Pufferzone“ unmittelbar angrenzen, sich künftig durch den Lärm spielender Kinder belästigt fühlen sollten, könnte dies schlechtestenfalls im Zuge einer gerichtlichen Entscheidung dazu führen, dass die Gemeinde den Spielplatz wieder aufgeben müsste. Die Eigentümern der unmittelbar angrenzenden Grundstücke (Parz. 550: Dr. Heinz Kloten, Nideggen und Parz. 538: Robert Heidbüchel, Kreuzau-Winden) wurden über das Vorhaben informiert. Beide Eigentümer haben keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Dr. Kloten wird das Grundstück in Kürze selbst bebauen, Herr Heidbüchel beabsichtigt, in absehbarer Zeit keine Dispositionen über sein Grundstück zu treffen. Es sollte m.E. eine Spielfläche für kleinere Kinder mit einigen wenigen geräuscharmen Geräten hergerichtet werden. Eine größere Freifläche, die zum Ballspielen animiert, sollte aus diesem Grunde auf jeden Fall nicht verbleiben. Im übrigen ist Ballspielen auf allen gemeindlichen Spielplätzen grundsätzlich nicht gestattet. Zur Konkretisierung des CDU-Antrages wurde eine Ortsbesichtigung mit OV Frau Meier durchgeführt. Die Ortsvorsteherin legte dar, dass der Antrag darauf abziele, in einem ersten Schritt die Fläche lediglich in möglichst einfacher Form einzuzäunen, mit Rasen einzusäen und mit einem Sandkasten und einer Sitzbank zu bestücken. Zu einem späteren Zeitpunkt soll evtl. zusätzlich eine Rutsche und eine Schaukel/Wippe oder ähnliches aufgestellt werden. Gleichzeitig wurde abgestimmt, den hinteren Grundstücksbereich zur Reduzierung des Pflegeaufwandes zwar mit einzuzäunen, aber zunächst noch nicht mit Rasen einzusäen, den vorhandenen Aufwuchs allerdings kurz zu halten. Eine hochwertige und kostenaufwendige Ausstattung der Spielfläche sollte im Hinblick auf die befristete Nutzungsdauer unterbleiben und ist, wie beschrieben, auch mit dem vorliegenden Antrag nicht beabsichtigt. Die Herrichtung der Fläche in der genannten schlichten Form kann m.E. mit einem Kostenaufwand von unter 5.000 DM finanziert werden; die Mittel könnten aus dem lfd. Unterhaltungstitel des Verwaltungshaushalts (Pos. 1.460.5000.0) des HH-Jahres 2000 bestritten werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Kosten in Höhe von rd. 5.000 DM. Diese werden unter Pos. VerwHH. 1.460.5000.0 des HH-Jahres 2000 bereitgestellt. III. Beschlussvorschlag: 2 „Die Verwaltung wird beauftragt, im Baugebiet Winden I 4 ein Grundstück (Gemarkung Winden, Flur 17, Flurstück 539) anzupachten und als Spielfläche für Kinder in einfacher Ausführung herzurichten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: