Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 111/2017
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 16.02.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
16.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Vorlage des Schriftverkehr zwischen Stadt, Bezirksregierung, IG Gesamtschule und Rhein-Erft-Kreis in Sachen Gesamtschule
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Hinsichtlich aller Fragestellungen zur Gesamtschule stand und steht das Schulverwaltungsamt der Stadt Erftstadt im ständigen Kontakt mit der Bezirksregierung in Köln als
obere Schulaufsichtsbehörde. Insbesondere bzgl. der Auslegung der Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit dem Thema Gesamtschule ist ein intensiver und kurzfristiger Kontakt geboten.
Die Kontaktaufnahme erfolgt im Regelfall telefonisch oder als Mail. Diese Form der Kommunikation ist üblich und liefert zeitnah notwendige Antworten bzw. Ergebnisse.
Ein konventioneller und offizieller Schriftverkehr benötigt dazu durchaus mehrere Wochen
und findet daher nur selten statt. Darauf wurde bereits in der letzten Sitzung des Schulausschusses hingewiesen.
Ich bitte um Verständnis, wenn Schriftstücke oder Vermerke der o.g. Art nicht veröffentlicht
werden. Ich verweise auf die Möglichkeit der Akteneinsicht.
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben der IG Gesamtschule an die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises sowie die Antwort von dort wurden der V 498/2017, 2.
Ergänzung als Anlage beigefügt.
In Vertretung
(Lüngen)
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