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Antrag (Antrag bzgl. Vorlage des Schriftverkehr zwischen Stadt, Bezirksregierung, IG Gesamtschule und Rhein-Erft-Kreis in Sachen Gesamtschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Vorlage des Schriftverkehr zwischen Stadt, Bezirksregierung, IG Gesamtschule und Rhein-Erft-Kreis in Sachen Gesamtschule) Antrag (Antrag bzgl. Vorlage des Schriftverkehr zwischen Stadt, Bezirksregierung, IG Gesamtschule und Rhein-Erft-Kreis in Sachen Gesamtschule)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 111/2017 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 16.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 16.03.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Vorlage des Schriftverkehr zwischen Stadt, Bezirksregierung, IG Gesamtschule und Rhein-Erft-Kreis in Sachen Gesamtschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Hinsichtlich aller Fragestellungen zur Gesamtschule stand und steht das Schulverwaltungsamt der Stadt Erftstadt im ständigen Kontakt mit der Bezirksregierung in Köln als obere Schulaufsichtsbehörde. Insbesondere bzgl. der Auslegung der Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit dem Thema Gesamtschule ist ein intensiver und kurzfristiger Kontakt geboten. Die Kontaktaufnahme erfolgt im Regelfall telefonisch oder als Mail. Diese Form der Kommunikation ist üblich und liefert zeitnah notwendige Antworten bzw. Ergebnisse. Ein konventioneller und offizieller Schriftverkehr benötigt dazu durchaus mehrere Wochen und findet daher nur selten statt. Darauf wurde bereits in der letzten Sitzung des Schulausschusses hingewiesen. Ich bitte um Verständnis, wenn Schriftstücke oder Vermerke der o.g. Art nicht veröffentlicht werden. Ich verweise auf die Möglichkeit der Akteneinsicht. Die Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben der IG Gesamtschule an die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises sowie die Antwort von dort wurden der V 498/2017, 2. Ergänzung als Anlage beigefügt. In Vertretung (Lüngen) -2-