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Sitzungsvorlage (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.06.2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
02.11.15, 16:36
Aktualisiert
10.11.15, 10:52
Sitzungsvorlage (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.06.2015) Sitzungsvorlage (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.06.2015)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 28.10.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 455/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 23.11.2015 TOP Ergebnisse Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.06.2015 Anlg.: 1 61 Re III SD.Net Sc Beschlussentwurf: In Abänderung des Beschlusses vom 01.06.2015 wird bezüglich der Fläche 3 wie folgt beschlossen: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen, mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen. Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Flächennutzungsplanänderung – Vorentwurf – „ vom 29.04.2015 zu entnehmen. Es handelt sich um die Fläche mit der Bezeichnung 3. Für die Ortslage Serrest wird, wie vorgesehen, ein Abstand von 500 m eingehalten. Begründung: Der Planungs-, Umwelt-, und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 01.06.2015 über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 BauGB beschlossen. In Abänderung des Beschlussvorschlages wurde festgelegt, dass für die Ortslage Serrest ein Abstand von 500 m eingehalten werden soll. Dafür sollte eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt werden. Im weiteren Verfahren wurde die Möglichkeit der Aufstellung einer solchen Satzung rechtlich geprüft. Eine intensive Untersuchung der Sachlage kommt zu dem Ergebnis, dass eine rechtssichere Verabschiedung einer solchen Satzung nicht möglich ist. Das Gutachten ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Um die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung in rechtlicher Hinsicht nicht zu gefährden, sollte der Abstand zwischen Serrest und den Konzentrationszonen auf 500 m festgelegt werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 455/2015 X nein nein Seite 2