Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP784/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.06.2009
Betreff:
Erste Änderungssatzung zur Satzung über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 18/Kaster,
-Teilgebiet an der Römerstraßehier: Erste Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den in der
Anlage beigefügten Entwurf der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über gestalterische
Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18/Kaster – Teilgebiet an der Römerstraßezu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben wird ein Antrag auf Änderung der Satzung über gestalterische
Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18/Kaster gestellt (siehe Anlage).
Die Satzung der Stadt Bedburg im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18/Kaster gem. § 103 Abs. 1
Ziffer 1 der Bauordnung für das Land NRW (alte Fassung) ist seit dem 24.11.1983 rechtskräftig.
Eine Überarbeitung oder Änderung dieser Satzung ist bislang nicht erfolgt.
Die Satzung sieht gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe d) im Bereich der Römerstraße die Errichtung von
Flachdächern (Dachneigung 0-3 °) und ausnahmsweise (heute: Abweichung) die Errichtung von
Satteldächern mit einer Dachneigung von 20-35° vor.
Im näher bezeichneten Bereich an der Römerstraße (siehe Anlage) ist in der Vergangenheit die
Aufstockung von 3 Wohnhäusern und damit die Zustimmung zur Erteilung einer Ausnahme von
den gestalterischen Festsetzungen zur Errichtung eines Satteldaches mit einer Dachneigung von
20-35° erfolgt.
Gemäß § 2 Abs. 2 dieser Satzung ist jedoch die Errichtung von Gauben im Bereich der
eingeschossigen Bauweise mit Satteldach und einer Dachneigung von 20-35 ° nicht zulässig.
Das konkrete Bauvorhaben wurde mit dem Antragsteller seinerzeit hier im Hause diskutiert.
Aufgrund der Lage des Gebäudes, der Position der geplanten Gaube im Baukörper und den
bereits vorliegenden Einverständniserklärungen der benachbarten Grundstückeigentümer wurde
verwaltungsseitig eine Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen in Aussicht gestellt, da
zudem das städtebauliche Gesamterscheinungsbild zur Errichtung einer Gaube im Gebiet nicht
nachhaltig negativ beeinträchtigt wird. Darüber hinaus kann durch die Zulassung von Gauben
weiterer Wohnraum geschaffen werden, der dem Bedarf – wenn auch nur in geringfügigen MaßeRechnung tragen kann.
Aufgrund des derzeitigen Satzungsrechtes un der Anzahl von möglichen Fällen sieht sich der
Rhein-Erft-Kreis jedoch außer Stande, eine Befreiung mitzutragen.
Daher wurde seitens des Bauherren die Änderung Satzung im Hinblick auf die Zulassung von
Gauben im Baugebiet beantragt.
Wie bereits ausgeführt, verfügt lediglich der Wendehammer an der Römerstraße über 3 Gebäude
mit der grundsätzlich vorgeschriebenen Dachneigung von 0-3° über ein ausgebautes
Dachgeschoss .
Die Verwaltung schlägt daher vor, für diesen abgrenzbaren Teilbereich eine Satzungsänderung
durchzuführen und demgemäß Gauben im Wege der Abweichung (früher: Ausnahme) zuzulassen,
sofern das städtebauliche Erscheinungsbild im Baugebiet nicht negativ beeinträchtigt wird.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlagen:
•
•
Satzungsentwurf
Begründung
Beschlussvorlage WP7-84/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.05.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Zur Kenntnis genommen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-84/2009
Seite 3