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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 165/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

1. Aktenausfertigung: Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/912-11/He bearbeitet von: Herrn Hessenius Durchwahl: 02251 / 15 420 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 080 Datum: 22.12.2005 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006; hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW Sehr geehrter Herr Bürgermeister, gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen. 1. Zum Verfahren Hinsichtlich der Art und Weise der Beteiligung habe ich mich wie in den Vorjahren für folgendes Verfahren entschieden: a) 1. Stufe Zunächst werden Sie mit diesem Schreiben über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2006 unterrichtet. Sie haben die Möglichkeit, bereits zu diesem Zeitpunkt Stellung zu nehmen. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) Postbank Köln 21756-506 (BLZ 370 100 50) ab Bahnhof Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/Reinaldstr. (Jülicher Ring) Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr -2- b) 2. Stufe Nach Aufstellung und Feststellung des Haushaltsentwurfs wird Ihnen dieser komplett einschließlich der Haushaltssatzung zugeleitet. Sie erhalten nochmals die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das zweistufige Verfahren hat auch in der letzten Bürgermeisterkonferenz Zustimmung erfahren. 2. Ziele der Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft des Kreises umfasst zwei Leitziele: a) Möglichst geringe Kreisumlage Durch wirtschaftliches und effizientes Verwaltungshandeln soll in der Vergangenheit wie in der Zukunft erreicht werden, dass die wesentliche Finanzierungsquelle des Haushaltes, die Kreisumlage, möglichst niedrig gehalten wird. Damit wird der Kreis Euskirchen auch der äußerst prekären Lage der gemeindlichen Finanzen gerecht. Angesichts der äußeren, vom Kreis Euskirchen nicht beeinflussbaren Faktoren, kann die Kreisumlage allerdings nicht mehr auf dem sehr niedrigen Niveau der letzten Jahre gehalten werden. b) Entschuldung Die Verschuldung des Kreises Euskirchen ist als weit überdurchschnittlich zu bewerten. Im Sinne der Beschlusslage des Kreistages zur Verschuldungssituation ist deshalb eine verstärkte Tilgung innerer Darlehen sowie Eingrenzung der Neuverschuldung notwendig. Unumgänglich sind während dieses Prozesses auch Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage. Diese Auswirkungen sind jedoch angesichts der Tatsache, dass über einen längeren Zeitraum durch Nicht-Tilgung und Nicht-Verzinsung innerer Darlehen eine zu niedrige Kreisumlage erhoben wurde, gerechtfertigt. 3. Produkthaushalt Der im letzten Jahr begonnene Prozess in Richtung NKF wird fortgesetzt. Es wird wie im Vorjahr ein organisatorisch gegliederter budgetierter Produkthaushalt aufgestellt. Dieser wird 2006 erstmals ergänzt um Fall-, Leistungs- und Kennzahlen in den Bereichen Soziales und Jugend/Familie. Nach wie vor wird im Haushalt des Kreises Euskirchen kameral und nicht doppisch gebucht. Es wird weiterhin der Geldverbrauch (Einnahmen und Ausgaben) dargestellt und noch nicht der komplette Ressourcenverbrauch (Erträge und Aufwendungen). 4. Verwaltungshaushalt Schwergewichte des Verwaltungshaushaltes sind nach wie vor die Sozial- und Jugendbudgets auf der Ausgabenseite und die sich aus dem GFG ergebenden Zahlungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite. Darüber hinaus war in der Vergangenheit für den Haushaltsausgleich bzw. die Höhe der Kreisumlage die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rücklagen ein wichtiger Gesichtspunkt. -3- 4.1 Sozialbudget Das Sozialbudget war 2005 geprägt durch eine grundlegende Neuordnung sowohl von Einnahmen und Ausgaben als auch der Finanzbeziehungen zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufgrund der Umsetzung des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und der damit verbundenen Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, im folgenden kurz „Hartz-IV“ genannt. Noch in 2005 war ein Zuschussbedarf von ca. 640 T€ für die Restabwicklung des BSHG zu veranschlagen. Da diese abgeschlossen ist, entfällt eine weitere Mittelbereitstellung. Der Mittelbedarf 2006 reduziert sich daher gegenüber 2005 um diesen Betrag. Die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II sind vom Kreis zu tragen. Zum Ausgleich der damit verbundenen Belastungen (bzw. zur bundesweiten Entlastung der Kommunen um ca. 2,5 Mrd. €) war ursprünglich geregelt (§ 46 SGB II), dass sich der Bund an den Kosten der Unterkunft mit einem Satz von 29,1% beteiligt. Im Rahmen einer Revisionsklausel sollte überprüft werden, ob der Satz von 29,1% auskömmlich ist. Sofern dies nicht der Fall sei, sollte ein entsprechender Ausgleich erfolgen. Aufgrund dieser Gesetzeslage hatte der Kreistag für 2005 beschlossen, an Einnahmen vom Bund zu veranschlagen: a) Leistung in Höhe von 29,1 % der Kosten der Unterkunft/Heizung b) Leistung aus der Revisionsklausel Summe Leistungsbeteiligung des Bundes nach § 46 SGB II 6.663.900 € 4.583.300 € 11.247.200 € Der Betrag zu b) von 4,6 Mio. € beinhaltete dabei eine Entlastungswirkung von 1 Mio. €. Nach heutigem Stand lässt sich feststellen: a) Nach Ermittlungen der kommunalen Spitzenverbände ist die Quote von 29,1% in 2005 nicht auskömmlich. b) Der Bund verweigert dennoch eine Erhöhung der Quote. c) Über die Revision 2005 und die Quote 2006 ist ein heftiger Streit zwischen Bund und Kommunen entbrannt. Im Ergebnis zeichnet sich folgender Kompromiss ab: 1. Die Quote bleibt für 2005 bei 29,1%, eine Revision findet nicht mehr statt. 2. Für 2006 wird die Quote ebenfalls auf 29,1% festgelegt. Eine Revision wird nicht erfolgen. Dieser aktuelle Stand hat zur Folge, dass in 2006 erhebliche Mindereinnahmen gegenüber 2005 einzuplanen sind. Diesen Mindereinnahmen stehen Minderausgaben gegenüber, da sich die auf den Kreis entfallenden Ausgaben aufgrund des SGB II zu Beginn des Jahres 2005 nur schwer schätzen ließen. Im Ergebnis stellt sich der Zuschussbedarf durch das SGB II gegenüber 2005 um ca. 2,57 Mio. € erhöht dar. Im Sozialbudget (300 500) entsteht insgesamt ein Mehrbedarf von ca. 1,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. 4.2 Jugendbudgets Im Bereich Jugend und Familie ergibt sich bei den Tageseinrichtungen für Kinder ein Mehrbedarf: der Zuschussbedarf erhöht sich gegenüber dem Vorjahresansatz um insgesamt ca. 1,16 Mio. €. Diese Erhöhung ist bedingt durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004, die systembedingt in 2006 abzuwickeln ist. -4- Diesem Mehrbedarf stehen Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr bei der Hilfe zur Erziehung (ambulant: ca. 260 T€, stationär/teilstationär: ca. 327 T€) sowie in der Kinderund Jugendarbeit (ca. 146 T€) gegenüber. Im Jugendbudget (300 510) entsteht insgesamt ein Mehrbedarf von ca. 240 T€ gegenüber dem Vorjahr. 4.3 GFG Aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) resultieren direkt die Schlüsselzuweisungen des Landes aus dem Steuerverbund und GFG-beeinflusst die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage auf der Einnahme- und Landschaftsumlage auf der Ausgabeseite. Das Land hat mittlerweile die Eckdaten des GFG und zum Steuerverbund 2006 vorgestellt. „Ein ausformulierter Gesetzentwurf liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Ein solcher Entwurf soll bis Anfang Januar erstellt und Ende Januar dem Landtag zugeleitet werden. Erst zu diesem Zeitpunkt kann durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik eine erste Proberechnung vorgenommen werden.“ (Mitteilung des LKT NRW vom 13.12.2005). Aufgrund dieser – derzeit unzureichenden – Datenlage stehen die Kreis-Eckdaten zu Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen unter erheblichem Vorbehalt. Sobald die Probeberechnung vorliegt, werden die sich daraus ergebenden Änderungen über eine Veränderungsliste in das Haushaltsplanverfahren einfließen. Der Landschaftsverband Rheinland hat bei seiner Haushaltsvorstellung vorgetragen, dass der Haushaltsentwurf vorsieht, den Hebesatz der Landschaftsumlage auf 17,1 % festzusetzen. Grundlage dieser Hebesatzsenkung um 0,2 %-Punkte sind allerdings Eigenberechnungen zu den Umlagegrundlagen. Der LVR geht davon aus, dass sich das Aufkommen der Landschaftsumlage trotz Hebesatzsenkung insgesamt um ca. 80,7 Mio. € erhöhen wird. Nach den Eckpunkten des GFG erscheint es zweifelhaft, ob sich die Umlagegrundlagen entsprechend erhöhen werden. Genaueres wird auch hier die Probeberechnung des LDS zeigen. Angesichts der bestehenden Unsicherheit werde ich im Entwurf des Haushaltes 2006 zunächst von einer für den Kreis im Aufkommen gleich bleibenden Umlagezahlung ausgehen (28,188 Mio. €). Der Hebesatzberechnung der Kreisumlage werde ich im Haushaltsentwurf Umlagegrundlagen von 146 Mio. € zugrunde legen. Bei den Schlüsselzuweisungen ist zunächst berücksichtigenswert, dass die Eckdaten des Landes bei der Aufteilung der verteilbaren Verbundmasse 2006 davon ausgehen, dass es zu einer um 5,8% verminderten Schlüsselzuweisung für die Gesamtheit der Kreise Nordrhein-Westfalens kommen wird. Auch wenn die Probeberechnung noch nicht vorliegt, ist es geboten, diesen Wert in die Schätzung der Schlüsselzuweisungshöhe einfließen zu lassen. Ich werde daher im Entwurf des Haushaltes eine Schlüsselzuweisung in Höhe von ca. 14,6 Mio. € veranschlagen (Vorjahr: 15,52 Mio. €). -5- 4.4 Rücklageninanspruchnahme Bei der Verabschiedung des Haushaltes 2005 wurden sämtliche noch zur Verfügung stehenden Mittel der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 11,35 Mio. € für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes eingesetzt. Nach dem derzeitigen Stand der Vorausschätzungen wird es im Rahmen der Jahresrechnung 2005 zu keinen Verbesserungen kommen, die es möglich machen würden, auf einen Teil der Inanspruchnahme zu verzichten. Ich hatte Sie bereits bei der letztjährigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass sich aus dem 2005-er Einmaleffekt automatisch eine entsprechende Vorbelastung des Haushaltsjahres 2006 ergibt. Die Auswirkungen konnten zudem dem letztjährigen Finanzplan entnommen werden. 5. Kreisumlage 5.1 ÖPNV-Umlage Zunächst ist festzuhalten, dass in 2006 wiederum eine ÖPNV-Umlage erhoben wird. Gleichzeitig mit der Erhebung für das Jahr 2006 (2,8 Mio. €) wird auch das Jahr 2004 abgerechnet (Rückzahlung von 282 T€). Es ergeben sich zur ÖPNV-Umlage folgende Umlagebeträge: Stadt/Gemeinde Abrechnung Umlage 2004 Umlage 2006 ÖPNV-Umlage Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich -38.991,39 35.277,71 9.746,79 -128.583,86 27.506,82 -6.143,60 -7.030,11 16.418,90 -12.605,31 -91.123,23 -86.677,70 427.737,22 201.431,37 66.098,90 418.880,26 148.426,67 246.481,24 283.452,33 164.968,44 213.976,50 338.757,32 256.724,75 388.745,83 236.709,08 75.845,69 290.296,40 175.933,49 240.337,64 276.422,22 181.387,34 201.371,19 247.634,09 170.047,05 Summe -282.204,98 2.766.935,00 2.484.730,02 -6- 5.2 VHS-Umlage Des weiteren wird – ebenfalls wie in den beiden Vorjahren – eine differenzierte VHSUmlage erhoben. Es ergeben sich folgende Umlagebeträge: Stadt/Gemeinde Abrechnung Abrechnung Umlage 2006 VHS-Umlage Umlage 2003 Umlage 2004 Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 673,46 328,44 669,24 908,37 2.031,91 605,27 1.077,39 1.254,55 5.738,70 2.808,01 5.674,74 7.781,89 17.505,83 5.159,21 9.102,04 10.694,96 12.909,13 8.858,65 4.301,76 8.679,16 12.106,65 27.462,32 8.036,82 14.074,01 16.556,65 20.323,97 15.270,81 7.438,21 15.023,14 20.796,92 47.000,06 13.801,31 24.253,44 28.506,16 33.233,10 Summe 7.548,64 77.374,51 120.400,00 205.323,15 5.3 Jugendamtsumlage und Allgemeine Kreisumlage Aufgrund der oben beschriebenen Daten besteht ohne Kreisumlageerhebung eine Deckungslücke in Höhe von 94.126.800 € (davon 24.397.500 € Jugendamt). Unter Berücksichtigung geschätzter Umlagegrundlagen in Höhe von 146.000.000 € ergibt sich ein allgemeiner Kreisumlagehebesatz von 47,76 % und ein Kreisumlagehebesatz für das Jugendamt von 16,71 %. Hinsichtlich der einzelnen Bestandteile entwickelt sich der Kreisumlagehebesatz wie folgt: (%-Punkte) HH 2004 HH 2005 HH 2006 Jugend und Familie Allgemein 18,35 30,19 16,39 37,11 16,71 47,76 Gesamt 48,54 53,50 64,47 Unter Zusammenfassung der unter 4. genannten wesentlichen Eckpunkte ist die Veränderung des Hebesatzes wie folgt begründet: a) b) c) Wegfall der Rücklagenentnahme Belastung Hartz IV Belastung GTK 11,35 Mio. € 2,57 Mio. € 1,16 Mio. € 15,08 Mio. € -7- Hinzu kommen verschiedene Verbesserungen und Verschlechterungen: a) b) c) d) e) f) Belastung Schlüsselzuweisung Belastung Gebäudeunterhaltung Zusätzliche Tilgung Verbesserungen Soziales Verbesserungen Jugend/Familie Verbesserungen Personalausgaben ca. 0,9 Mio. € ca. 0,3 Mio. € 0,5 Mio. € 0,6 Mio. € 0,9 Mio. € 0,4 Mio. € 6. Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm Folgende wesentliche Maßnahmen sind im Vermögenshaushalt bzw. im Investitionsprogramm geplant: Stabsstelle 80 Umsetzung Ankerprojekte Vogelsang 200 T€ Geschäftsbereich I EDV-Beschaffungen 238 T€ Geschäftsbereich II 2 RTW (Ersatz) 2 KTW (Ersatz) 240 T€ 170 T€ Geschäftsbereich III LWL-Vernetzung im Berufskolleg Euskirchen (Baumaßnahme incl. Erwerb bewegl. Anlagevermögen) Baumaßnahmen Berufskolleg Kall 280 T€ 315 T€ Geschäftsbereich IV LKW, Pritschenwagen und Tieflader für Bauhof Bodenaushubdeponie Umbau Kompostwerk Radlader Sonderabfallzwischenlager, Kehrmaschine Umladestation 130 T€ 300 T€ 3.200 T€ 79 T€ Es sind folgende wesentliche Baumaßnahmen an Kreisstraßen vorgesehen: Maßnahme Kostenbeteiligung an Maßnahmen des Landesbetriebes Straßenbau Rückzahlung überzahlter Zuweisungen Kostenbeteiligung (gemeindliche Kanalisation) Grunderwerb Planungskosten Beschilderung Radwegenetz Kreis Euskirchen K 64 - Neubau OD Ingersberg-Eichen/ Herstellung Radweg K 69 - Neubau Blankenheim, Bahnhofstraße K 20 - Radweg B 477-Eicks / Brückensanierung K 81 - Neubau Zubringer Strempt - B 266 / Herstellung Radweg K 28 - Neubau Umgehung Bergheim-Josefshof K 63 - Neubau Baasem-Berk I. BA. K 44 - Neubau OD Wachendorf 2006 2007 2008 2009 10 10 20 20 30 25 10 10 20 20 60 25 10 10 20 20 60 10 10 20 20 60 600 500 800 800 479 800 296 50 150 1.171 70 später 1.389 70 4.068 2.700 692 -8Maßnahme K 27 - Neubau Wallenthalerhöhe-Voissel/ Herstellung Radweg K 60 - Neubau OD Wahlen K 32 - Neubau OD Vollem K 28 - Neubau Mechernich-Bergheim (Entwässerung) K 24 - Neubau Roitzheimer Str. K 11 - Neubau OD Bodenheim K 7 - Neubau OD Gemünd K 34 - Neubau OD Frohngau K 60 - Neubau OD Marmagen K 1 - Neubau OD Kuchenheim K 24 n - Neubau Ortsumgehung Billig K 61 - Brückenerneuerung und Straßenneubau Manscheid K 7 - Böschungssicherung Neubau Ahrtalradweg K 39 - Neubau Schönau/Holzmülheim K 67 Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring Lückenschlüsse Radwegenetz Brücke über den Lampertsbach bei Dollendorf, K 69 (Erneuerung) Brücke über die Erft bei Klein Vernich, K 3 (Sanierung) Brücke über den Kolvenbach bei Eicherscheid, K 36 (Sanierung) Brücke über den Armutsbach bei Rohr, K 79 (Sanierung) Brücke über den Veybach in Vollem, K 32 (Erneuerung) Brücke über den Brommersbach bei Pittscheid, K 57 (Sanierung) Neubau der Neuhofer Straße in Lommersdorf UA I -Vorhaben- ErneuerungsbauvorhabenNeubau Kreisbauhof 2006 2007 2008 373 400 2009 50 1.272 25 747 430 250 35 25 250 35 251 618 200 385 45 300 500 800 später 200 430 550 450 50 35 555 700 403 80 100 900 602 220 67 229 35 35 115 65 30 40 75 50 50 389 390 390 390 2.000 Für den Erwerb der Schienenstrecken Kall-Hellenthal und Euskirchen-Düren werden (wie im Vorjahr) lediglich jeweils 5 T€ eingeplant, um die Verhandlungssituation des Kreises nicht zu schwächen. Insgesamt sind investive Maßnahmen in 2006 in Höhe von vorgesehen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zunächst durch Zuweisungen und sonstige vermögenswirksame Einnahmen in Höhe von Die verbleibende Lücke soll aus der Aufnahme innerer Darlehen in Höhe von finanziert werden. 12.223 T€ 6.472 T€ . 5.751 T€ Zur Durchführung des Investitionsprogramms sind folgende Aufnahmen von inneren Darlehen geplant: 2007 3.027 T€ 2008 3.413 T€ 2009 1.972 T€ -9- 7. Rücklagen- und Schuldenstand Der Stand der Rücklagen bewegt sich nach den Plandaten wie folgt: Stand der Rücklagen - in Tsd. Euro 31.12.2004 31.12.2005 2006 2006 31.12.2006 vorauss. vorauss. Bestand Bestand Zuführung Entnahme Bestand in Tausend Euro Allgemeine Rücklage a) RWE-Aktien I. Stammaktienverkauf II. Vorzugsaktienverkauf III. Umwandlung Namens-/Stammaktien b) Rest = verfügbarer Bestand 1.144 0 4.244 5.963 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.350 0 0 0 0 Sonderrücklagen a) Rettungsdienst b) Abfalldeponie c) Pensionsrückstellungen d) Geschäftsbereich I e) Geschäftsbereich II f) Geschäftsbereich III g) Geschäftsbereich IV h) Prozessrisiko Sonderzuwendung 1.241 234.140 316 19 22 39 57 262 1.053 235.946 396 7 10 27 43 400 27 3.641 105 0 0 0 0 152 450 5.379 0 0 0 0 0 0 630 234.208 501 7 10 27 43 552 Summe Sonderrücklagen 236.096 237.882 3.925 5.829 235.978 Summe Allg. Rücklage Es wird im Finanzplanungszeitraum mit folgender Rücklagenentwicklung gerechnet (jeweils Stand zum 31.12. in Tausend Euro): 2007 0 234.887 Allgemeine Rücklage Sonderrücklage 2008 0 234.117 2009 0 233.710 Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen ist im Wesentlichen bestimmt durch die außergewöhnlich hohe Inanspruchnahme innerer Darlehen. Aufgrund der Plandaten (einschließlich der Inanspruchnahme alter Kasseneinnahmereste) zeichnet sich folgende Entwicklung ab: Schuldenstand (Tsd. €): 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 Kredite Innere Summe Land Darl. 1.493 1.373 1.253 1.133 1.013 893 773 88.141 85.544 80.896 81.227 78.303 75.259 70.272 89.634 86.917 82.149 82.360 79.316 76.152 71.045 Diff. zum Vorjahr -2.720 -4.768 211 -3.044 -3.164 -5.107 - 10 - Verschuldung (Tsd. €): 2006 2007 2008 a) Aufnahme innerer Darlehen b) Tilgung innerer Darlehen c) Tilgung Kredite 5.751 5.420 120 3.027 5.951 120 3.413 1.972 6.457 6.959 120 120 211 -3.044 -3.164 -5.107 Neuverschuldung (bzw. bei Minus Entschuldung): 2009 Bei Betrachtung der o.g. Zahlen bitte ich zu berücksichtigen, dass der Kreis Euskirchen zum 01.01.2009 die Eröffnungsbilanz aufstellen wird. Systembedingt wird es ab 2009 nicht mehr zu „inneren Darlehen“ kommen. Die Aufstellung zur Verschuldung folgt gleichwohl der noch bestehenden Systematik, um die Bewertung des Investitionsverhaltens zu erleichtern. Sofern Sie zu den o.g. Eckwerten und Daten des Haushaltsentwurfs für das Haushaltsjahr 2006 Stellung nehmen wollen, bitte ich Sie, mir diese bis zum 18.01.2006 einzureichen. Wie unter Ziffer 1 beschrieben, erhalten Sie nach Übersendung des Entwurfs der Haushaltssatzung erneut die Gelegenheit der Stellungnahme. Soweit Einwendungen erhoben werden, beschließt darüber abschließend der Kreistag aufgrund von § 55 Abs. 2 KrO NRW. Mit freundlichen Grüßen gez. Rosenke (Rosenke) 2. Per Vorlage an den Kreistag mit der Bitte um Kenntnisnahme. 3. z. V.