Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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1. Aktenausfertigung:
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Bürgermeister der
Städte und Gemeinden
im Kreis Euskirchen
Abt.
20 –
Finanzen & Steuerungsunterstützung
Aktenzeichen:
20/912-11/He
bearbeitet von:
Herrn Hessenius
Durchwahl:
02251 / 15 420
Telefax:
02251 / 15 666
E-Mail:
ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 080
Datum:
22.12.2005
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2006;
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1
Satz 1 KrO NRW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen.
1. Zum Verfahren
Hinsichtlich der Art und Weise der Beteiligung habe ich mich wie in den Vorjahren für folgendes Verfahren entschieden:
a) 1. Stufe
Zunächst werden Sie mit diesem Schreiben über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2006 unterrichtet. Sie haben die Möglichkeit, bereits zu diesem Zeitpunkt
Stellung zu nehmen.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
1000017 (BLZ 382 501 10)
Postbank Köln
21756-506 (BLZ 370 100 50)
ab Bahnhof Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/Reinaldstr. (Jülicher Ring)
Servicezeiten:
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
-2-
b) 2. Stufe
Nach Aufstellung und Feststellung des Haushaltsentwurfs wird Ihnen dieser komplett einschließlich der Haushaltssatzung zugeleitet. Sie erhalten nochmals die Möglichkeit zur
Stellungnahme.
Das zweistufige Verfahren hat auch in der letzten Bürgermeisterkonferenz Zustimmung
erfahren.
2. Ziele der Haushaltswirtschaft
Die Haushaltswirtschaft des Kreises umfasst zwei Leitziele:
a) Möglichst geringe Kreisumlage
Durch wirtschaftliches und effizientes Verwaltungshandeln soll in der Vergangenheit wie
in der Zukunft erreicht werden, dass die wesentliche Finanzierungsquelle des Haushaltes, die Kreisumlage, möglichst niedrig gehalten wird. Damit wird der Kreis Euskirchen
auch der äußerst prekären Lage der gemeindlichen Finanzen gerecht. Angesichts der
äußeren, vom Kreis Euskirchen nicht beeinflussbaren Faktoren, kann die Kreisumlage
allerdings nicht mehr auf dem sehr niedrigen Niveau der letzten Jahre gehalten werden.
b) Entschuldung
Die Verschuldung des Kreises Euskirchen ist als weit überdurchschnittlich zu bewerten.
Im Sinne der Beschlusslage des Kreistages zur Verschuldungssituation ist deshalb eine
verstärkte Tilgung innerer Darlehen sowie Eingrenzung der Neuverschuldung notwendig.
Unumgänglich sind während dieses Prozesses auch Auswirkungen auf die Höhe der
Kreisumlage. Diese Auswirkungen sind jedoch angesichts der Tatsache, dass über einen
längeren Zeitraum durch Nicht-Tilgung und Nicht-Verzinsung innerer Darlehen eine zu
niedrige Kreisumlage erhoben wurde, gerechtfertigt.
3. Produkthaushalt
Der im letzten Jahr begonnene Prozess in Richtung NKF wird fortgesetzt. Es wird wie im
Vorjahr ein organisatorisch gegliederter budgetierter Produkthaushalt aufgestellt. Dieser
wird 2006 erstmals ergänzt um Fall-, Leistungs- und Kennzahlen in den Bereichen Soziales und Jugend/Familie.
Nach wie vor wird im Haushalt des Kreises Euskirchen kameral und nicht doppisch gebucht. Es wird weiterhin der Geldverbrauch (Einnahmen und Ausgaben) dargestellt und
noch nicht der komplette Ressourcenverbrauch (Erträge und Aufwendungen).
4. Verwaltungshaushalt
Schwergewichte des Verwaltungshaushaltes sind nach wie vor die Sozial- und Jugendbudgets auf der Ausgabenseite und die sich aus dem GFG ergebenden Zahlungen auf
der Einnahmen- und Ausgabenseite. Darüber hinaus war in der Vergangenheit für den
Haushaltsausgleich bzw. die Höhe der Kreisumlage die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rücklagen ein wichtiger Gesichtspunkt.
-3-
4.1 Sozialbudget
Das Sozialbudget war 2005 geprägt durch eine grundlegende Neuordnung sowohl von
Einnahmen und Ausgaben als auch der Finanzbeziehungen zu den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden aufgrund der Umsetzung des „Vierten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und der damit verbundenen Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, im folgenden kurz „Hartz-IV“ genannt.
Noch in 2005 war ein Zuschussbedarf von ca. 640 T€ für die Restabwicklung des BSHG
zu veranschlagen. Da diese abgeschlossen ist, entfällt eine weitere Mittelbereitstellung.
Der Mittelbedarf 2006 reduziert sich daher gegenüber 2005 um diesen Betrag.
Die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II sind vom Kreis zu tragen. Zum Ausgleich der
damit verbundenen Belastungen (bzw. zur bundesweiten Entlastung der Kommunen um
ca. 2,5 Mrd. €) war ursprünglich geregelt (§ 46 SGB II), dass sich der Bund an den Kosten der Unterkunft mit einem Satz von 29,1% beteiligt. Im Rahmen einer Revisionsklausel
sollte überprüft werden, ob der Satz von 29,1% auskömmlich ist. Sofern dies nicht der
Fall sei, sollte ein entsprechender Ausgleich erfolgen. Aufgrund dieser Gesetzeslage hatte der Kreistag für 2005 beschlossen, an Einnahmen vom Bund zu veranschlagen:
a) Leistung in Höhe von 29,1 % der Kosten der Unterkunft/Heizung
b) Leistung aus der Revisionsklausel
Summe Leistungsbeteiligung des Bundes nach § 46 SGB II
6.663.900 €
4.583.300 €
11.247.200 €
Der Betrag zu b) von 4,6 Mio. € beinhaltete dabei eine Entlastungswirkung von 1 Mio. €.
Nach heutigem Stand lässt sich feststellen:
a) Nach Ermittlungen der kommunalen Spitzenverbände ist die Quote von 29,1% in 2005
nicht auskömmlich.
b) Der Bund verweigert dennoch eine Erhöhung der Quote.
c) Über die Revision 2005 und die Quote 2006 ist ein heftiger Streit zwischen Bund und
Kommunen entbrannt. Im Ergebnis zeichnet sich folgender Kompromiss ab:
1. Die Quote bleibt für 2005 bei 29,1%, eine Revision findet nicht mehr statt.
2. Für 2006 wird die Quote ebenfalls auf 29,1% festgelegt. Eine Revision wird nicht
erfolgen.
Dieser aktuelle Stand hat zur Folge, dass in 2006 erhebliche Mindereinnahmen gegenüber 2005 einzuplanen sind. Diesen Mindereinnahmen stehen Minderausgaben gegenüber, da sich die auf den Kreis entfallenden Ausgaben aufgrund des SGB II zu Beginn
des Jahres 2005 nur schwer schätzen ließen. Im Ergebnis stellt sich der Zuschussbedarf
durch das SGB II gegenüber 2005 um ca. 2,57 Mio. € erhöht dar.
Im Sozialbudget (300 500) entsteht insgesamt ein Mehrbedarf von ca. 1,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
4.2 Jugendbudgets
Im Bereich Jugend und Familie ergibt sich bei den Tageseinrichtungen für Kinder ein
Mehrbedarf: der Zuschussbedarf erhöht sich gegenüber dem Vorjahresansatz um insgesamt ca. 1,16 Mio. €. Diese Erhöhung ist bedingt durch die Betriebskostenabrechnung
für das Jahr 2004, die systembedingt in 2006 abzuwickeln ist.
-4-
Diesem Mehrbedarf stehen Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr bei der Hilfe zur
Erziehung (ambulant: ca. 260 T€, stationär/teilstationär: ca. 327 T€) sowie in der Kinderund Jugendarbeit (ca. 146 T€) gegenüber.
Im Jugendbudget (300 510) entsteht insgesamt ein Mehrbedarf von ca. 240 T€ gegenüber dem Vorjahr.
4.3 GFG
Aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) resultieren direkt die Schlüsselzuweisungen des Landes aus dem Steuerverbund und GFG-beeinflusst die Umlagegrundlagen für
die Kreisumlage auf der Einnahme- und Landschaftsumlage auf der Ausgabeseite.
Das Land hat mittlerweile die Eckdaten des GFG und zum Steuerverbund 2006 vorgestellt. „Ein ausformulierter Gesetzentwurf liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
vor. Ein solcher Entwurf soll bis Anfang Januar erstellt und Ende Januar dem Landtag
zugeleitet werden. Erst zu diesem Zeitpunkt kann durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik eine erste Proberechnung vorgenommen werden.“ (Mitteilung des
LKT NRW vom 13.12.2005). Aufgrund dieser – derzeit unzureichenden – Datenlage stehen die Kreis-Eckdaten zu Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen unter erheblichem Vorbehalt. Sobald die Probeberechnung vorliegt, werden die sich daraus ergebenden Änderungen über eine Veränderungsliste in das Haushaltsplanverfahren
einfließen.
Der Landschaftsverband Rheinland hat bei seiner Haushaltsvorstellung vorgetragen,
dass der Haushaltsentwurf vorsieht, den Hebesatz der Landschaftsumlage auf 17,1 %
festzusetzen. Grundlage dieser Hebesatzsenkung um 0,2 %-Punkte sind allerdings Eigenberechnungen zu den Umlagegrundlagen. Der LVR geht davon aus, dass sich das
Aufkommen der Landschaftsumlage trotz Hebesatzsenkung insgesamt um ca. 80,7 Mio.
€ erhöhen wird. Nach den Eckpunkten des GFG erscheint es zweifelhaft, ob sich die Umlagegrundlagen entsprechend erhöhen werden. Genaueres wird auch hier die Probeberechnung des LDS zeigen. Angesichts der bestehenden Unsicherheit werde ich im Entwurf des Haushaltes 2006 zunächst von einer für den Kreis im Aufkommen gleich bleibenden Umlagezahlung ausgehen (28,188 Mio. €).
Der Hebesatzberechnung der Kreisumlage werde ich im Haushaltsentwurf Umlagegrundlagen von 146 Mio. € zugrunde legen.
Bei den Schlüsselzuweisungen ist zunächst berücksichtigenswert, dass die Eckdaten des
Landes bei der Aufteilung der verteilbaren Verbundmasse 2006 davon ausgehen, dass
es zu einer um 5,8% verminderten Schlüsselzuweisung für die Gesamtheit der Kreise
Nordrhein-Westfalens kommen wird. Auch wenn die Probeberechnung noch nicht vorliegt, ist es geboten, diesen Wert in die Schätzung der Schlüsselzuweisungshöhe einfließen zu lassen. Ich werde daher im Entwurf des Haushaltes eine Schlüsselzuweisung in
Höhe von ca. 14,6 Mio. € veranschlagen (Vorjahr: 15,52 Mio. €).
-5-
4.4 Rücklageninanspruchnahme
Bei der Verabschiedung des Haushaltes 2005 wurden sämtliche noch zur Verfügung stehenden Mittel der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 11,35 Mio. € für den Ausgleich des
Verwaltungshaushaltes eingesetzt. Nach dem derzeitigen Stand der Vorausschätzungen
wird es im Rahmen der Jahresrechnung 2005 zu keinen Verbesserungen kommen, die
es möglich machen würden, auf einen Teil der Inanspruchnahme zu verzichten.
Ich hatte Sie bereits bei der letztjährigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass sich aus
dem 2005-er Einmaleffekt automatisch eine entsprechende Vorbelastung des Haushaltsjahres 2006 ergibt. Die Auswirkungen konnten zudem dem letztjährigen Finanzplan entnommen werden.
5. Kreisumlage
5.1 ÖPNV-Umlage
Zunächst ist festzuhalten, dass in 2006 wiederum eine ÖPNV-Umlage erhoben wird.
Gleichzeitig mit der Erhebung für das Jahr 2006 (2,8 Mio. €) wird auch das Jahr 2004
abgerechnet (Rückzahlung von 282 T€).
Es ergeben sich zur ÖPNV-Umlage folgende Umlagebeträge:
Stadt/Gemeinde
Abrechnung
Umlage 2004
Umlage 2006
ÖPNV-Umlage
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
-38.991,39
35.277,71
9.746,79
-128.583,86
27.506,82
-6.143,60
-7.030,11
16.418,90
-12.605,31
-91.123,23
-86.677,70
427.737,22
201.431,37
66.098,90
418.880,26
148.426,67
246.481,24
283.452,33
164.968,44
213.976,50
338.757,32
256.724,75
388.745,83
236.709,08
75.845,69
290.296,40
175.933,49
240.337,64
276.422,22
181.387,34
201.371,19
247.634,09
170.047,05
Summe
-282.204,98
2.766.935,00
2.484.730,02
-6-
5.2 VHS-Umlage
Des weiteren wird – ebenfalls wie in den beiden Vorjahren – eine differenzierte VHSUmlage erhoben.
Es ergeben sich folgende Umlagebeträge:
Stadt/Gemeinde
Abrechnung Abrechnung
Umlage 2006 VHS-Umlage
Umlage 2003 Umlage 2004
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
673,46
328,44
669,24
908,37
2.031,91
605,27
1.077,39
1.254,55
5.738,70
2.808,01
5.674,74
7.781,89
17.505,83
5.159,21
9.102,04
10.694,96
12.909,13
8.858,65
4.301,76
8.679,16
12.106,65
27.462,32
8.036,82
14.074,01
16.556,65
20.323,97
15.270,81
7.438,21
15.023,14
20.796,92
47.000,06
13.801,31
24.253,44
28.506,16
33.233,10
Summe
7.548,64
77.374,51
120.400,00
205.323,15
5.3 Jugendamtsumlage und Allgemeine Kreisumlage
Aufgrund der oben beschriebenen Daten besteht ohne Kreisumlageerhebung eine Deckungslücke in Höhe von 94.126.800 € (davon 24.397.500 € Jugendamt).
Unter Berücksichtigung geschätzter Umlagegrundlagen in Höhe von 146.000.000 € ergibt
sich ein allgemeiner Kreisumlagehebesatz von 47,76 % und ein Kreisumlagehebesatz für
das Jugendamt von 16,71 %.
Hinsichtlich der einzelnen Bestandteile entwickelt sich der Kreisumlagehebesatz wie folgt:
(%-Punkte)
HH 2004
HH 2005
HH 2006
Jugend und Familie
Allgemein
18,35
30,19
16,39
37,11
16,71
47,76
Gesamt
48,54
53,50
64,47
Unter Zusammenfassung der unter 4. genannten wesentlichen Eckpunkte ist die Veränderung des Hebesatzes wie folgt begründet:
a)
b)
c)
Wegfall der Rücklagenentnahme
Belastung Hartz IV
Belastung GTK
11,35 Mio. €
2,57 Mio. €
1,16 Mio. €
15,08 Mio. €
-7-
Hinzu kommen verschiedene Verbesserungen und Verschlechterungen:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Belastung Schlüsselzuweisung
Belastung Gebäudeunterhaltung
Zusätzliche Tilgung
Verbesserungen Soziales
Verbesserungen Jugend/Familie
Verbesserungen Personalausgaben
ca. 0,9 Mio. €
ca. 0,3 Mio. €
0,5 Mio. €
0,6 Mio. €
0,9 Mio. €
0,4 Mio. €
6. Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm
Folgende wesentliche Maßnahmen sind im Vermögenshaushalt bzw. im Investitionsprogramm geplant:
Stabsstelle 80
Umsetzung Ankerprojekte Vogelsang
200 T€
Geschäftsbereich I
EDV-Beschaffungen
238 T€
Geschäftsbereich II
2 RTW (Ersatz)
2 KTW (Ersatz)
240 T€
170 T€
Geschäftsbereich III
LWL-Vernetzung im Berufskolleg Euskirchen (Baumaßnahme incl. Erwerb bewegl. Anlagevermögen)
Baumaßnahmen Berufskolleg Kall
280 T€
315 T€
Geschäftsbereich IV
LKW, Pritschenwagen und Tieflader für Bauhof
Bodenaushubdeponie
Umbau Kompostwerk
Radlader Sonderabfallzwischenlager, Kehrmaschine Umladestation
130 T€
300 T€
3.200 T€
79 T€
Es sind folgende wesentliche Baumaßnahmen an Kreisstraßen vorgesehen:
Maßnahme
Kostenbeteiligung an Maßnahmen des Landesbetriebes Straßenbau
Rückzahlung überzahlter Zuweisungen
Kostenbeteiligung (gemeindliche Kanalisation)
Grunderwerb
Planungskosten
Beschilderung Radwegenetz Kreis Euskirchen
K 64 - Neubau OD Ingersberg-Eichen/ Herstellung
Radweg
K 69 - Neubau Blankenheim, Bahnhofstraße
K 20 - Radweg B 477-Eicks / Brückensanierung
K 81 - Neubau Zubringer Strempt - B 266 / Herstellung Radweg
K 28 - Neubau Umgehung Bergheim-Josefshof
K 63 - Neubau Baasem-Berk I. BA.
K 44 - Neubau OD Wachendorf
2006
2007
2008
2009
10
10
20
20
30
25
10
10
20
20
60
25
10
10
20
20
60
10
10
20
20
60
600
500
800
800
479
800
296
50
150
1.171
70
später
1.389
70
4.068
2.700
692
-8Maßnahme
K 27 - Neubau Wallenthalerhöhe-Voissel/ Herstellung Radweg
K 60 - Neubau OD Wahlen
K 32 - Neubau OD Vollem
K 28 - Neubau Mechernich-Bergheim (Entwässerung)
K 24 - Neubau Roitzheimer Str.
K 11 - Neubau OD Bodenheim
K 7 - Neubau OD Gemünd
K 34 - Neubau OD Frohngau
K 60 - Neubau OD Marmagen
K 1 - Neubau OD Kuchenheim
K 24 n - Neubau Ortsumgehung Billig
K 61 - Brückenerneuerung und Straßenneubau
Manscheid
K 7 - Böschungssicherung
Neubau Ahrtalradweg
K 39 - Neubau Schönau/Holzmülheim
K 67 Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring
Lückenschlüsse Radwegenetz
Brücke über den Lampertsbach bei Dollendorf, K
69 (Erneuerung)
Brücke über die Erft bei Klein Vernich, K 3 (Sanierung)
Brücke über den Kolvenbach bei Eicherscheid, K
36 (Sanierung)
Brücke über den Armutsbach bei Rohr, K 79 (Sanierung)
Brücke über den Veybach in Vollem, K 32 (Erneuerung)
Brücke über den Brommersbach bei Pittscheid, K
57 (Sanierung)
Neubau der Neuhofer Straße in Lommersdorf
UA I -Vorhaben- ErneuerungsbauvorhabenNeubau Kreisbauhof
2006
2007
2008
373
400
2009
50
1.272
25
747
430
250
35
25
250
35
251
618
200
385
45
300
500
800
später
200
430
550
450
50
35
555
700
403
80
100
900
602
220
67
229
35
35
115
65
30
40
75
50
50
389
390
390
390
2.000
Für den Erwerb der Schienenstrecken Kall-Hellenthal und Euskirchen-Düren werden (wie
im Vorjahr) lediglich jeweils 5 T€ eingeplant, um die Verhandlungssituation des Kreises
nicht zu schwächen.
Insgesamt sind investive Maßnahmen in 2006 in Höhe von
vorgesehen.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zunächst durch
Zuweisungen und sonstige vermögenswirksame Einnahmen in Höhe von
Die verbleibende Lücke soll aus der Aufnahme
innerer Darlehen in Höhe von
finanziert werden.
12.223 T€
6.472 T€ .
5.751 T€
Zur Durchführung des Investitionsprogramms sind folgende Aufnahmen von inneren Darlehen geplant:
2007
3.027 T€
2008
3.413 T€
2009
1.972 T€
-9-
7. Rücklagen- und Schuldenstand
Der Stand der Rücklagen bewegt sich nach den Plandaten wie folgt:
Stand der Rücklagen - in Tsd. Euro
31.12.2004 31.12.2005
2006
2006
31.12.2006
vorauss.
vorauss.
Bestand
Bestand Zuführung Entnahme Bestand
in Tausend Euro
Allgemeine Rücklage
a) RWE-Aktien
I. Stammaktienverkauf
II. Vorzugsaktienverkauf
III. Umwandlung Namens-/Stammaktien
b) Rest = verfügbarer Bestand
1.144
0
4.244
5.963
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11.350
0
0
0
0
Sonderrücklagen
a) Rettungsdienst
b) Abfalldeponie
c) Pensionsrückstellungen
d) Geschäftsbereich I
e) Geschäftsbereich II
f) Geschäftsbereich III
g) Geschäftsbereich IV
h) Prozessrisiko Sonderzuwendung
1.241
234.140
316
19
22
39
57
262
1.053
235.946
396
7
10
27
43
400
27
3.641
105
0
0
0
0
152
450
5.379
0
0
0
0
0
0
630
234.208
501
7
10
27
43
552
Summe Sonderrücklagen
236.096
237.882
3.925
5.829
235.978
Summe Allg. Rücklage
Es wird im Finanzplanungszeitraum mit folgender Rücklagenentwicklung gerechnet (jeweils Stand zum 31.12. in Tausend Euro):
2007
0
234.887
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklage
2008
0
234.117
2009
0
233.710
Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen ist im Wesentlichen bestimmt durch die außergewöhnlich hohe Inanspruchnahme innerer Darlehen. Aufgrund der Plandaten (einschließlich der Inanspruchnahme alter Kasseneinnahmereste) zeichnet sich folgende
Entwicklung ab:
Schuldenstand (Tsd. €):
31.12.2003
31.12.2004
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
Kredite Innere
Summe
Land
Darl.
1.493
1.373
1.253
1.133
1.013
893
773
88.141
85.544
80.896
81.227
78.303
75.259
70.272
89.634
86.917
82.149
82.360
79.316
76.152
71.045
Diff. zum
Vorjahr
-2.720
-4.768
211
-3.044
-3.164
-5.107
- 10 -
Verschuldung (Tsd. €):
2006
2007
2008
a) Aufnahme innerer Darlehen
b) Tilgung innerer Darlehen
c) Tilgung Kredite
5.751
5.420
120
3.027
5.951
120
3.413 1.972
6.457 6.959
120
120
211
-3.044
-3.164 -5.107
Neuverschuldung (bzw. bei
Minus Entschuldung):
2009
Bei Betrachtung der o.g. Zahlen bitte ich zu berücksichtigen, dass der Kreis Euskirchen
zum 01.01.2009 die Eröffnungsbilanz aufstellen wird. Systembedingt wird es ab 2009
nicht mehr zu „inneren Darlehen“ kommen. Die Aufstellung zur Verschuldung folgt
gleichwohl der noch bestehenden Systematik, um die Bewertung des Investitionsverhaltens zu erleichtern.
Sofern Sie zu den o.g. Eckwerten und Daten des Haushaltsentwurfs für das Haushaltsjahr 2006 Stellung nehmen wollen, bitte ich Sie, mir diese bis zum
18.01.2006
einzureichen. Wie unter Ziffer 1 beschrieben, erhalten Sie nach Übersendung des Entwurfs der Haushaltssatzung erneut die Gelegenheit der Stellungnahme. Soweit Einwendungen erhoben werden, beschließt darüber abschließend der Kreistag aufgrund von §
55 Abs. 2 KrO NRW.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rosenke
(Rosenke)
2. Per Vorlage an den Kreistag mit der Bitte um Kenntnisnahme.
3. z. V.