Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 43/2017
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 23.01.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
14.03.2017
zur Kenntnis
09.05.2017
zur Kenntnis
Grundlagen für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken im WirtschaftsPark und
im Gewerbegebiet Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Grundlagen für die Vermarktung und den Verkauf von gewerblichen Grundstücken im WirtschaftsPark (BP 140 und BP 141 A) sowie im Gewerbegebiet Friesheim (BP 80 A) werden von den
Ausschüssen auf Wunsch des Betriebsausschusses Immobilien so zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung bin ich gebeten worden, über die
Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken zu berichten.
Die Vermarktung der Gewerbeflächen im WirtschaftsPark hat sich den letzten Jahren positiv entwickelt. Gründe für die stetig gewachsene Nachfrage nach Flächen ist zum einen die aktuell günstige Lage auf dem Kapitalmarkt und positive wirtschaftliche Entwicklung sowie die – im Gegensatz
zu anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis – derzeit noch ausreichend vorhandenen und erschlossenen Flächen zu angemessenen Preisen im WirtschaftsPark und im Gewerbegebiet Friesheim.
Die Grundlagen, sowie daraus abgeleitet, die Ziele für die allgemeine Vermarktung von städtischen
Gewerbegrundstücken sind bereits in den frühen 1990iger Jahren durch die Ratsgremien beschrieben worden. Dabei sollen die städtische Flächen an
Betriebe mit Sitz in Erftstadt, die Ihre Verlagerung vornehmen müssen, weil Ihr derzeitiger
Standort aus bau- und planungsrechtlichen Gründen oder mangelnden Erweiterungsmöglichkeiten nicht gesichert und damit die Betriebsexistenz gefährdet ist;
Betriebe, die neu in Erftstadt ansiedeln wollen und deren Ansiedelung wegen Ihrer Attraktivität (Technologie-, Umwelt-, Dienstleistungsbereich, Arbeitsplatzangebot, Steueraufkommen) im Sinne der Ziele der Wirtschaftsförderung wünschenswert ist. Hierbei kann es sich
auch um Existenzgründungen handeln.
vergeben werden (Auszug aus Vorlage V 5/2402 für den Rat der Stadt Erftstadt vom 19. Mai
1993).
Bereits ein Jahr zuvor wurde mit dem Beschluss zum Antrag A 5/1695 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften die Zahl der zu schaffenden Arbeitsplätze als ein Entscheidungskriterium für die Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken festgeschrieben. Von einer
festen Koppelung der Vergaben an die Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen in
Abhängigkeit von der Grundstücksgröße wurde dabei allerdings abgesehen. Man erkannte in diesem Zusammenhang die Gefahr, dass die Bewerber bei der Angabe der künftig entstehenden Arbeitsplätze sehr optimistisch kalkulieren würden. Diese Bedenken bestehen nach wie vor auch
heute noch, wobei die Entwicklung der künftigen Arbeitsplätze von einer Vielzahl von externen
Faktoren abhängig ist. Der sich für die Arbeit der städtischen Wirtschaftsförderung so ergebender
Spielraum wird entsprechend genutzt hat sich bisher sehr positiv bewährt.
Im Rahmen der Vorlage V 564/2010 „Erstellung eines Vermarktungskonzeptes für die Grundstücke
im WirtschaftsPark“ des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft vom 16. November 2010 wurden die Zielsetzung für die kommunalen Wirtschaftsförderung auf Basis einer damaligen Untersuchung des Deutschen Städtetages nochmals definiert:
Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze,
Schaffung einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur ( Branchenmix) und eines guten
Wirtschaftsklimas,
Sicherung der Finanzkraft der Kommune.
Die sehr ausführliche Vorlage wurde vom Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft seinerzeit mehrheitlich begrüßt.
An dieser Stelle lässt sich somit festhalten, dass sich an den Grundlagen bzw. Zielsetzungen bis
zum heutigen Tage soweit nichts geändert hat. Sie gelten nach wie vor als Parameter für die städtische Wirtschaftsförderung und fließen somit auch in deren tägliche Arbeit mit ein.
Im Zuge der Aufstellung und Markteinführung des WirtschaftsParks ist in Zusammenarbeit mit der
Deutschen Bau- und Grundstücks AG (Regionalbüro Bonn) im Jahre 2005 ein ausführliches Marketingkonzept erstellt worden. Dessen Bestandteile waren Entwicklung einer Wort/Bildmarke, eines Internetauftritts, eines Gestaltungshandbuchs, eines Flyers, eines Bauschildes sowie diverse
Vermarktungsmaßnahmen (Messeauftritt, Schaltung von Anzeigen, Ansprache von Multiplikatoren,
etc.).
Im Vorfeld dieses Marketingkonzeptes wurde eine ausführliche Machbarkeitsstudie mit allen Beteiligten aus Verwaltung, Politik und Wirtschaft erstellt (vgl. hierzu Vorlage V 7/2277 vom
23.10.2002). Neben einer ausführlichen Betrachtung der damaligen Situation des Wirtschaftsstan-2-
dortes Erftstadt inkl. seiner regionalen Rolle sowie der zukünftigen Flächenbedarfe wurden insgesamt vier Zielgruppen für die Marketingaktivitäten im neuen WirtschaftsPark definiert. Diese vier
Zielgruppen - auch Vier-Säulen-Modell genannt – waren Dienstleistungsbranche, Aus- und Weiterbildungsträger, Hotellerie/Freizeit/Gastronomie und Technologieorientiertes Gewerbe (inkl. Bio-,
Umwelt-, IuK-Technologie) mit ihren jeweiligen Unternehmenszweigen.
Mit den beiden Säulen Dienstleistungsbranche und Technologieorientiertes Gewerbe sind zwei der
vier Säulen aus Sicht der Verwaltung im WirtschaftsPark bisher gut abgedeckt worden. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Wirtschaftsförderung (Standortgutacht über externen Berater,
Direktansprache der jeweiligen Entscheider der Hotelbetreiber) ist es bisher leider jedoch nicht
gelungen ein passendes Hotel in Erftstadt anzusiedeln.
Mit dem sog. „Vier-Säulen-Modell“ wurde lediglich beschrieben, in welchen Bereichen Marketingaktivitäten voraussichtlich den größten Erfolg versprechen. Selbstverständlich war es nicht Ziel,
Marketingaktivitäten und Ansiedlungen ausschließlich auf diese Bereiche zu beschränken. Es
muss allerdings sichergestellt werden, dass sich die angesiedelten Unternehmen nicht durch ihre
betrieblichen Aktivitäten und durch die Gestaltung der Gebäude und Außenanlagen gegenseitig
beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang erlauben die unterschiedlichen Ansätze für den nördlichen (BP 140) bzw. den südlichen (BP 141) Teil des WirtschaftsParks eine heterogene Vermarktung der Grundstücksflächen. Im südlichen Teil hat die Ansiedelung des Depots von DPD mit einer
großen Zahl von Arbeitsplätzen deutlich dazu beigetragen, den WirtschaftsPark als Marke und
Gewerbestandort in der Metropolregion Köln zu positionieren.
Weiterhin hat sich der WirtschaftsPark als hervorragender Standort für die Betriebserweiterungen
von ortsansässigen Unternehmen entwickelt. Bestehende Arbeitsplätze werden gesichert, am
Standort Erftstadt etablierte Firmen können sich weiterentwickeln und schaffen auch auf diesem
Wege zusätzliche hochwertige Arbeitsplätze.
Auch wenn die Wirtschaftsförderung keinen Konkurrenzschutz betreiben darf und demnach auch
nicht betreibt, sollte aber nach wie vor auf einen ausgewogenen Branchenmix im WirtschaftsPark
sehr genau geachtet werden. Daher, und natürlich auch aufgrund der quantitativ und qualitativ
guten Grundstücksnachfrage, ist es erforderlich, Investoren bei nicht überzeugenden Konzepten
hinsichtlich der Flächengröße, der zu schaffenden Arbeitsplätze oder der Architektur eine Absage
zu erteilen. Gleichzeitig sollte aber innovativen Unternehmen aus zukunftsorientierten Branchen
nicht von vornerein ein Grundstück verwehrt werden, nur weil die z.B. Anzahl der Arbeitsplätze
nicht direkt passen sollte. Es versteht sich natürlich von selbst, dass alle Grundstücksanfragen
einer genauen Prüfung unterzogen werden.
(Erner)
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