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Beschlussvorlage (Grundlagen für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken im WirtschaftsPark und im Gewerbegebiet Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Beschlussvorlage (Grundlagen für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken im WirtschaftsPark und im Gewerbegebiet Friesheim) Beschlussvorlage (Grundlagen für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken im WirtschaftsPark und im Gewerbegebiet Friesheim) Beschlussvorlage (Grundlagen für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken im WirtschaftsPark und im Gewerbegebiet Friesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 43/2017 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 23.01.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 14.03.2017 zur Kenntnis 09.05.2017 zur Kenntnis Grundlagen für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken im WirtschaftsPark und im Gewerbegebiet Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Grundlagen für die Vermarktung und den Verkauf von gewerblichen Grundstücken im WirtschaftsPark (BP 140 und BP 141 A) sowie im Gewerbegebiet Friesheim (BP 80 A) werden von den Ausschüssen auf Wunsch des Betriebsausschusses Immobilien so zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung bin ich gebeten worden, über die Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken zu berichten. Die Vermarktung der Gewerbeflächen im WirtschaftsPark hat sich den letzten Jahren positiv entwickelt. Gründe für die stetig gewachsene Nachfrage nach Flächen ist zum einen die aktuell günstige Lage auf dem Kapitalmarkt und positive wirtschaftliche Entwicklung sowie die – im Gegensatz zu anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis – derzeit noch ausreichend vorhandenen und erschlossenen Flächen zu angemessenen Preisen im WirtschaftsPark und im Gewerbegebiet Friesheim. Die Grundlagen, sowie daraus abgeleitet, die Ziele für die allgemeine Vermarktung von städtischen Gewerbegrundstücken sind bereits in den frühen 1990iger Jahren durch die Ratsgremien beschrieben worden. Dabei sollen die städtische Flächen an   Betriebe mit Sitz in Erftstadt, die Ihre Verlagerung vornehmen müssen, weil Ihr derzeitiger Standort aus bau- und planungsrechtlichen Gründen oder mangelnden Erweiterungsmöglichkeiten nicht gesichert und damit die Betriebsexistenz gefährdet ist; Betriebe, die neu in Erftstadt ansiedeln wollen und deren Ansiedelung wegen Ihrer Attraktivität (Technologie-, Umwelt-, Dienstleistungsbereich, Arbeitsplatzangebot, Steueraufkommen) im Sinne der Ziele der Wirtschaftsförderung wünschenswert ist. Hierbei kann es sich auch um Existenzgründungen handeln. vergeben werden (Auszug aus Vorlage V 5/2402 für den Rat der Stadt Erftstadt vom 19. Mai 1993). Bereits ein Jahr zuvor wurde mit dem Beschluss zum Antrag A 5/1695 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften die Zahl der zu schaffenden Arbeitsplätze als ein Entscheidungskriterium für die Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken festgeschrieben. Von einer festen Koppelung der Vergaben an die Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße wurde dabei allerdings abgesehen. Man erkannte in diesem Zusammenhang die Gefahr, dass die Bewerber bei der Angabe der künftig entstehenden Arbeitsplätze sehr optimistisch kalkulieren würden. Diese Bedenken bestehen nach wie vor auch heute noch, wobei die Entwicklung der künftigen Arbeitsplätze von einer Vielzahl von externen Faktoren abhängig ist. Der sich für die Arbeit der städtischen Wirtschaftsförderung so ergebender Spielraum wird entsprechend genutzt hat sich bisher sehr positiv bewährt. Im Rahmen der Vorlage V 564/2010 „Erstellung eines Vermarktungskonzeptes für die Grundstücke im WirtschaftsPark“ des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft vom 16. November 2010 wurden die Zielsetzung für die kommunalen Wirtschaftsförderung auf Basis einer damaligen Untersuchung des Deutschen Städtetages nochmals definiert:    Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze, Schaffung einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur ( Branchenmix) und eines guten Wirtschaftsklimas, Sicherung der Finanzkraft der Kommune. Die sehr ausführliche Vorlage wurde vom Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft seinerzeit mehrheitlich begrüßt. An dieser Stelle lässt sich somit festhalten, dass sich an den Grundlagen bzw. Zielsetzungen bis zum heutigen Tage soweit nichts geändert hat. Sie gelten nach wie vor als Parameter für die städtische Wirtschaftsförderung und fließen somit auch in deren tägliche Arbeit mit ein. Im Zuge der Aufstellung und Markteinführung des WirtschaftsParks ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bau- und Grundstücks AG (Regionalbüro Bonn) im Jahre 2005 ein ausführliches Marketingkonzept erstellt worden. Dessen Bestandteile waren Entwicklung einer Wort/Bildmarke, eines Internetauftritts, eines Gestaltungshandbuchs, eines Flyers, eines Bauschildes sowie diverse Vermarktungsmaßnahmen (Messeauftritt, Schaltung von Anzeigen, Ansprache von Multiplikatoren, etc.). Im Vorfeld dieses Marketingkonzeptes wurde eine ausführliche Machbarkeitsstudie mit allen Beteiligten aus Verwaltung, Politik und Wirtschaft erstellt (vgl. hierzu Vorlage V 7/2277 vom 23.10.2002). Neben einer ausführlichen Betrachtung der damaligen Situation des Wirtschaftsstan-2- dortes Erftstadt inkl. seiner regionalen Rolle sowie der zukünftigen Flächenbedarfe wurden insgesamt vier Zielgruppen für die Marketingaktivitäten im neuen WirtschaftsPark definiert. Diese vier Zielgruppen - auch Vier-Säulen-Modell genannt – waren Dienstleistungsbranche, Aus- und Weiterbildungsträger, Hotellerie/Freizeit/Gastronomie und Technologieorientiertes Gewerbe (inkl. Bio-, Umwelt-, IuK-Technologie) mit ihren jeweiligen Unternehmenszweigen. Mit den beiden Säulen Dienstleistungsbranche und Technologieorientiertes Gewerbe sind zwei der vier Säulen aus Sicht der Verwaltung im WirtschaftsPark bisher gut abgedeckt worden. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Wirtschaftsförderung (Standortgutacht über externen Berater, Direktansprache der jeweiligen Entscheider der Hotelbetreiber) ist es bisher leider jedoch nicht gelungen ein passendes Hotel in Erftstadt anzusiedeln. Mit dem sog. „Vier-Säulen-Modell“ wurde lediglich beschrieben, in welchen Bereichen Marketingaktivitäten voraussichtlich den größten Erfolg versprechen. Selbstverständlich war es nicht Ziel, Marketingaktivitäten und Ansiedlungen ausschließlich auf diese Bereiche zu beschränken. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass sich die angesiedelten Unternehmen nicht durch ihre betrieblichen Aktivitäten und durch die Gestaltung der Gebäude und Außenanlagen gegenseitig beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang erlauben die unterschiedlichen Ansätze für den nördlichen (BP 140) bzw. den südlichen (BP 141) Teil des WirtschaftsParks eine heterogene Vermarktung der Grundstücksflächen. Im südlichen Teil hat die Ansiedelung des Depots von DPD mit einer großen Zahl von Arbeitsplätzen deutlich dazu beigetragen, den WirtschaftsPark als Marke und Gewerbestandort in der Metropolregion Köln zu positionieren. Weiterhin hat sich der WirtschaftsPark als hervorragender Standort für die Betriebserweiterungen von ortsansässigen Unternehmen entwickelt. Bestehende Arbeitsplätze werden gesichert, am Standort Erftstadt etablierte Firmen können sich weiterentwickeln und schaffen auch auf diesem Wege zusätzliche hochwertige Arbeitsplätze. Auch wenn die Wirtschaftsförderung keinen Konkurrenzschutz betreiben darf und demnach auch nicht betreibt, sollte aber nach wie vor auf einen ausgewogenen Branchenmix im WirtschaftsPark sehr genau geachtet werden. Daher, und natürlich auch aufgrund der quantitativ und qualitativ guten Grundstücksnachfrage, ist es erforderlich, Investoren bei nicht überzeugenden Konzepten hinsichtlich der Flächengröße, der zu schaffenden Arbeitsplätze oder der Architektur eine Absage zu erteilen. Gleichzeitig sollte aber innovativen Unternehmen aus zukunftsorientierten Branchen nicht von vornerein ein Grundstück verwehrt werden, nur weil die z.B. Anzahl der Arbeitsplätze nicht direkt passen sollte. Es versteht sich natürlich von selbst, dass alle Grundstücksanfragen einer genauen Prüfung unterzogen werden. (Erner) -3-