Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 124/2017
Az.: 61. 21-20 / 191
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 21.02.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
14.03.2017
vorberatend
28.03.2017
beschließend
Bebauungsplan Nr.191, Erftstadt-Liblar, Poststraße
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 191, Erftstadt - Liblar, Poststraße.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
In dem gekennzeichneten Gebiet und seinem unmittelbaren Umfeld liegen Einrichtungen, die wichtige, zentrale Funktionen für den Siedlungsschwerpunkt Liblar wahrnehmen. Dabei handelt es sich
um Einrichtungen für Postdienstleistungen, das Schulzentrum und eine Sportanlage.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung vom
31.01.2017 seinen politischen Willen zum Ausdruck gebracht, dass bei der zukünftigen Nutzung
des Plangebietes die Vereinbarkeit der dargestellten Nutzungen berücksichtigt werden muss und
die Erbringung der Postdienstleistungen möglichst am vorhandenen Standort erhalten werden soll.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die oben genannten Einrichtungen an ihren jetzigen
Standorten aufgrund ihrer Lage im baulichen Innenbereich zu sichern. Daher kann ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von
folgenden Unterlagen abgesehen: a) von der Umweltprüfung, b) dem Umweltbericht, c) der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie d) von der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange
und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und warum
diese Planungsalternative gewählt wurde. Im Zuge des Planverfahrens soll zudem die Vereinbarkeit der festzusetzenden Nutzungen mit den angrenzenden schulischen Einrichtungen sichergestellt werden.
Anlage
Anlageplan
In Vertretung
(Hallstein)
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