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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.191, Erftstadt-Liblar, Poststraße Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.191, Erftstadt-Liblar, Poststraße
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.191, Erftstadt-Liblar, Poststraße
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 124/2017 Az.: 61. 21-20 / 191 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 21.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 14.03.2017 vorberatend 28.03.2017 beschließend Bebauungsplan Nr.191, Erftstadt-Liblar, Poststraße Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 191, Erftstadt - Liblar, Poststraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: In dem gekennzeichneten Gebiet und seinem unmittelbaren Umfeld liegen Einrichtungen, die wichtige, zentrale Funktionen für den Siedlungsschwerpunkt Liblar wahrnehmen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen für Postdienstleistungen, das Schulzentrum und eine Sportanlage. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung vom 31.01.2017 seinen politischen Willen zum Ausdruck gebracht, dass bei der zukünftigen Nutzung des Plangebietes die Vereinbarkeit der dargestellten Nutzungen berücksichtigt werden muss und die Erbringung der Postdienstleistungen möglichst am vorhandenen Standort erhalten werden soll. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die oben genannten Einrichtungen an ihren jetzigen Standorten aufgrund ihrer Lage im baulichen Innenbereich zu sichern. Daher kann ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von folgenden Unterlagen abgesehen: a) von der Umweltprüfung, b) dem Umweltbericht, c) der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie d) von der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und warum diese Planungsalternative gewählt wurde. Im Zuge des Planverfahrens soll zudem die Vereinbarkeit der festzusetzenden Nutzungen mit den angrenzenden schulischen Einrichtungen sichergestellt werden. Anlage  Anlageplan In Vertretung (Hallstein) -2-