Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt/Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 29.10.2003
Vorlagen-Nr.:
94/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2003
09.12.2003
TOP: Bildung eines Haushaltsrestes
I. Sach- und Rechtslage:
Im Brandschutzbedarfsplan, der in der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom
28.05.2002, beschlossen wurde, ist u.a. die Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges für die
Löschgruppe Obermaubach enthalten. Zur Abarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes wurde in
der 29. Sitzung des Rates vom 09.07.2003 beschlossen, ab 2003 jährlich 200.000 € im
Vermögenshaushalt bei der HHST 1.130.9350.1 bereitzustellen.
Bei dem neu anzuschaffenden Fahrzeug für die LG Obermaubach handelt es sich um ein
sogenanntes Kleintanklöschfahrzeug (KTLF). Die Löschgruppe hat im näheren Umkreis
verschiedene Feuerwehren aufgesucht, die ein solches Fahrzeug besitzen, weil Vorführfahrzeuge
dieser Art bisher nicht zur Verfügung standen. Nach Rücksprache mit einigen Fahrzeugherstellern
sollen voraussichtlich im Herbst auch von KTLF´s Vorführfahrzeuge zur Verfügung stehen. Aus
diesem Grund wurde bisher auf eine Ausschreibung verzichtet. Nach Besichtigung verschiedener
Fahrzeuge wird dann sofort mit der Ausschreibung begonnen.
Damit die Finanzierungsmittel zur Abarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes nicht verloren
gehen, müssten die am Ende des Haushaltsjahres nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel der
HHST 1.130.9310.1 in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.
Unabhängig davon erfolgt eine separate Sitzungsvorlage für das Löschfahrzeug.
Die Haushaltsrestebildung erfolgt normalerweise nach § 41 GemHVO. Bei HSK-Gemeinden hat
der Rat unter den Voraussetzungen des § 81 GO (Unabweisbarkeit) über die Bildung von
Haushaltsresten zu befinden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Ende des Haushaltsjahres 2003 nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel der HHST
1.130.9350.1 des Vermögenshaushaltes werden in das nächste Haushaltsjahr übertragen.“
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
- Ramm -
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________