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Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung des Clubhauses im Bereich der "Kurt-Hoesch-Kampfbahn" im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung des Clubhauses im Bereich der "Kurt-Hoesch-Kampfbahn" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme) Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung des Clubhauses im Bereich der "Kurt-Hoesch-Kampfbahn" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00 Kreuzau, 4. Februar 2000 Vorlagen-Nr. 14/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Bau- und Planungsausschuss Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 22.02.2000 09.03.2000 16.03.2000 28.03.2000 11.04.2000 TOP: Grundlegende Sanierung des Clubhauses im Bereich der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 31.05.1999 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „1. Der generellen Sanierung des Clubhauses im Bereich der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ im Ortsteil Kreuzau wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine detaillierte Schadens- und Kostenermittlung erarbeiten zu lassen. 3. Nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen ist ein Zuwendungsantrag zu stellen. „ Aufgrund des vorgenannten Ratsbeschlusses wurde unter Mitwirkung des Architekturbüros Weitz, Düren, Mitte des Jahres eine Schadens- und Kostenermittlung erarbeitet. Unter dem 25.08.1999 wurde bei der Bezirksregierung Köln ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt. Im Haushaltsplan 2000 wurde folgende Veranschlagung vorgenommen: Ausgaben Beantragte Zuwendung Eigenmittel 320.000,00 DM 184.000,00 DM (80 v.H. der ermittelten förderfähigen Kosten in Höhe von 230.000,00 DM) 136.000,00 DM Mit Verfügung vom 17.01.2000 hat die Bezirksregierung Köln eine Landeszuwendung in Aussicht gestellt und um Stellungnahme zur vorgesehenen Finanzierung gebeten. Nach dem Inhalt der Verfügung sollen lediglich 160.000,00 DM als förderfähig anerkannt werden. Darüber hinaus ist lediglich eine 50 %ige Bezuschussung vorgesehen. Hieraus resultiert zwangsläufig eine höhere Eigenbeteiligung für die Gemeinde Kreuzau in Höhe von 104.000,00 DM. Diese Mittel müssten somit zusätzlich bereitgestellt werden. Anlässlich einer telefonischen Unterredung vom 27.01.2000 mit der zuständigen Sachbearbeiterin wurde hinterfragt, aus welchen Gründen die förderfähigen Kosten um 70.000,00 DM gekürzt worden sind. Die vorgetragene Begründung ist völlig unbefriedigend. Der Grund liegt offensichtlich ausschließlich darin, dass eine Vielzahl von Anträgen vorliegt und das Mittelkontingent äußerst dürftig ist. Ich habe inzwischen aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Kreuzau darum gebeten, die getroffene Entscheidung zu überdenken und zumindest die förderfähigen Kosten mit 230.000,00 DM anzuerkennen. Die Höhe des Fördersatzes (50 v.H.) ist auf jeden Fall unantastbar. Die hier im Vorfeld erteilten Auskünfte des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, dass eine Bezuschussung in Höhe von 80 v.H. erfolgen würde, waren unzutreffend. Auch unter der Voraussetzung, dass es letztendlich bei einer höheren Eigenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau in Höhe von 104.000,00 DM verbleibt, schlage ich Ihnen vor, die Maßnahme zu realisieren, da die Sanierungsarbeiten unumgänglich sind. Die Gesamtausgaben in Höhe von 320.000,00 DM beinhalten Kosten in Höhe von rund 60.000,00 DM, die nicht förderfähig sind für die Modernisierung der Hausmeisterwohnung. Nähere Einzelheiten hierzu werden in der Sitzung vorgetragen. Auch in diesem Falle schlage ich Ihnen vor, hierauf wegen der geänderten Finanzierung dennoch nicht zu verzichten, da die Wohnung für meine Begriffe so nicht mehr vermietbar ist. Der derzeitige Mieter hat aufgrund der 2 Wohnverhältnisse die Wohnung gekündigt. Aufgrund des 30.04.2000. bestehenden Mietvertrages endet der Mietvertrag zum II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst darf ich auf meine Ausführungen unter Ziffer I verweisen. Aufgrund des zu erwartenden äußerst positiven Rechnungsergebnisses im Vermögenshaushalt 1999 können die zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 104.000,00 DM aus Haushaltsresteinsparungen finanziert werden. III. Beschlussvorschlag Sportausschusses: „1. Der Sanierung des Clubhauses im Bereich der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ im Ortsteil Kreuzau wird auch unter den geänderten finanziellen Voraussetzungen zugestimmt. 2. Der Finanzierung der zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 104.000,00 DM durch In- anspruchnahme eingesparter Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts 1999 wird zugestimmt.“ III. Beschlussvorschlag Bau- und Planungsausschusses: „1. Der Sanierung des Clubhauses im Bereich der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ im Ortsteil Kreuzau wird auch unter den geänderten finanziellen Voraussetzungen zugestimmt. 2. Der Finanzierung der zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 104.000,00 DM durch In-anspruchnahme eingesparter Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts 1999 wird zugestimmt.“ III. Beschlussvorschlag: „Der Sanierung des Clubhauses im Bereich der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ im Ortsteil Kreuzau wird auch unter den geänderten finanziellen Voraussetzungen zugestimmt“. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: