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Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten) Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 12/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 23.02.2000 28.03.2000 11.04.2000 TOP: Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten I. Sach- und Rechtslage: Bereits mit Antrag vom 25.01.1999 hat die SPD-Fraktion einen Antrag auf Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten gestellt. Dieser Antrag wird mit Schreiben vom 25.01.2000 – welches als Anlage beigefügt ist – nochmals bekräftigt. Ebenfalls liegt ein Schreiben des Dekanatsrates Kreuzau-Hürtgenwald vor, in dem beantragt wird, eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen oder eine Sozialarbeiterin bzw. einen Sozialarbeiter für die mobile Jugendarbeit einzustellen. Auch diesen Schreiben ist als Anlage beigefügt. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche mit dem Jugendamt des Kreises Düren, Frau Orkisz, stattgefunden. Als Ergebnis dieser Gespräche ist festzuhalten, dass durch den Kreis Düren grundsätzlich nur eine Maßnahme je Gemeinde bezuschusst wird. Dies ist in der Gemeinde Kreuzau bereits mit der bei der Pfarrgemeinde St. Urbanus in Winden eingestellten Sozialpädagogin der Fall. Weitere Zuschüsse werden nur gewährt, wenn ein besonderer Bedarf geltend gemacht werden kann und eine Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren erfolgt. Hierzu muss ein konkretes Konzept vorgelegt werden, in dem auch die Raumfrage geklärt ist. Nur im Ausnahmefall werden Zuschüsse für eine zweite Maßnahme gezahlt. Ein fristwahrender, formloser Antrag wurde von der Verwaltung vor dem 30.06.1999 beim Kreisjugendamt Düren gestellt mit dem Hinweis, dass dieser noch konkretisiert wird. Da zumindest die Raumfrage nicht geklärt werden konnte, wurde bislang kein Konzept vorgelegt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: zunächst keine 2 III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, in dem die Raumfrage vorrangig zu klären ist. Zudem soll geprüft werden, ob andere, insbesondere kirchliche Träger gefunden werden können.“ III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem Antrag vom 23.06.1999, Einrichten einer weiteren offenen Jugendeinrichtung in der Gemeinde Kreuzau, Begründungen zu erarbeiten, die eine Anerkennung durch den Kreis Düren möglich machen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: