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Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau Haltestelle "Herrig Siedlung")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 130/2017 Az.: - 82 - Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 082 - Datum: 01.03.2017 gez. Erner, Bürgermeister gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 26.04.2017 Bemerkungen beschließend Barrierefreier Ausbau Haltestelle "Herrig Siedlung" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 150.000 135.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 120 547 000 0511003 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Beschluss zum Antrag A 519/2016, 1. Ergänzung, wird aufgehoben. 2. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Herrig Siedlung entsprechend des Vorgehens des Landesbetrieb Straßen wird ein Förderantrag beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) gestellt. Der Ausbau der Haltestellen erfolgt unmittelbar nach Vorlage des Bewilligungsbescheides. Begründung: Vom Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) liegt der Stadt Erftstadt eine Einplanungsmitteilung von 80 Haltestellen im Stadtgebiet vor. Diese Maßnahmen wurden auf 3 Baustufen und somit auf 3 Jahre gegliedert. In Zuge der Beratungen zur Vorlage V 415/2014 wurde eine Prioritätenliste beschlossen, welche Bushaltestellen in der 1. Baustufe berücksichtigt werden: Diese stellen sich wie folgt dar: :  Haltestellen Gladbacher Straße, Erp              Haltestellen Steinfelder Straße, Erp Haltestellen Maarweg, Gymnich Haltestellen Frenzenstraße, Lecheich Haltestellen von Stephan-Straße, Blessem Haltestellen Bliesheim Markt, Bliesheim (wurde im Zuge des Umbaus Jakob Giesen Platz umgesetzt) Haltestellen Bahnhofstraße, Liblar Haltestellen Liblar Kirche, Liblar Haltestellen Frauenthal, Liblar Haltestellen Einkaufcenter, Liblar Haltestellen Theodor-Heuss-Straße, Liblar Haltestellen Schloss Gracht, Liblar Haltestellen Schloss Buschfeld, Liblar Haltestellen Niederweg, Friesheim Während des gesamten Prozesses verfügte der NVR aufgrund gesetzlicher Unbestimmtheiten nicht mehr über ausreichende Fördermittel. Somit konnte die Verwaltung ausschließlich für eine Auswahl von Haltestellen aus der Prioritätenliste (Einkaufscenter, Schloss Gracht, Theodor-HeussStraße) einen Finanzierungsantrag stellen. Für diese Haltestellen wird die Verwaltung in Kürze eine Bewilligung erhalten, sodass in der 1. Baustufe ausschließlich 7 Haltestellen barrierefrei umgebaut werden. Aufgrund der Novellierung des ÖPNVG NRW in diesem Jahr stehen dem Nahverkehr Rheinland nach § 12 ÖPNVG NRW für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen wieder mehr Mittel zur Verfügung. Somit können die Planungen für die verbleibenden Haltestellen der Prioritätenliste 1 nun als 2. Baustufe in Auftrag gegeben und ein weiterer Finanzierungsantrag beim NVR gestellt werden. Der Standort der Haltestelle „Herrig Siedlung“ befindet sich an der L 263. Vor diesem Hintergrund ist eine Umbaumaßnahme in Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund fand im Januar 2017 ein Ortstermin mit einem Vertreter des Landesbetriebes und Vertreter der Verwaltung an dieser Haltestelle statt. Durch die Lage am Ortsrand von Herrig sowie des gradlinigen Streckenverlaufs der L 263 sind in diesem Bereich häufig hohe Geschwindigkeiten des Verkehrs zu beobachten. Aus diesem Grund sind derzeit Fahrbahneinengungen montiert, die jedoch aktuell nicht immer zur gewünschten Geschwindigkeitsregulierung beitragen. Im Rahmen des Ausbaus sollen daher effektive Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Derzeitig sind an den Busbuchten Bodenschwellen angebracht, so dass die Busse auf der Fahrbahn halten. In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW werden im Rahmen des Umbaus die Busbuchten zurückgebaut und Warteflächen für Fahrgäste hergestellt, so dass die Busse auch weiterhin auf der Fahrbahn halten werden. Diese geplanten Maßnahmen stellen somit ein Gesamtkonzept nach den Richtlinien für Barrierefreiheit des Landesbetriebes Straßen NRW dar. In meiner Stellungnahme zum A 519/2016, 1. Ergänzung, wurden die finanziellen Auswirkungen mit ca. 60.000 € beziffert. Im Haupt- Finanz- und Personalausschuss vom 29.11.2016 wurde beschlossen, diese Maßnahme ohne Inanspruchnahme von 90% Fördermittel umzusetzen. Die Erkenntnisse des gemeinsamen Ortstermins ergeben jedoch nun anknüpfende Maßnahmen, die dementsprechend auch höhere Kosten verursachen. Die vorläufige Kostenannahme für die Gesamtmaßnahme (barrierefreier Ausbau, Querungshilfe, Geschwindigkeitsreduzierung) wurde durch ein Planungsbüro mit ca. 150.000 € beziffert. Vor diesem Hintergrund hat mein Fachamt Gespräche mit dem Nahverkehr Rheinland geführt, inwieweit die o.g. Einzelmaßnahmen als Gesamtmaßnahme gefördert werden können. Der NVR signalisierte eine positive Überprüfung mit dem Finanzierungsantrag zur 2. Baustufe. -2- Somit schlage ich vor, diese Haltestelle als Gesamtmaßnahme mit in die beschlossene Prioritätenliste 1 (V 415/2014) aufzunehmen und demzufolge den Beschluss des Antrages A 519/2016 aufzuheben. In Vertretung (Hallstein) -3-