Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 130/2017
Az.: - 82 -
Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 082 - Datum: 01.03.2017
gez. Erner, Bürgermeister
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
26.04.2017
Bemerkungen
beschließend
Barrierefreier Ausbau Haltestelle "Herrig Siedlung"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
150.000
135.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
120 547 000
0511003
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Beschluss zum Antrag A 519/2016, 1. Ergänzung, wird aufgehoben.
2. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Herrig Siedlung entsprechend des Vorgehens
des Landesbetrieb Straßen wird ein Förderantrag beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland
(NVR) gestellt. Der Ausbau der Haltestellen erfolgt unmittelbar nach Vorlage des Bewilligungsbescheides.
Begründung:
Vom Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) liegt der Stadt Erftstadt eine Einplanungsmitteilung von 80 Haltestellen im Stadtgebiet vor. Diese Maßnahmen wurden auf 3 Baustufen und somit
auf 3 Jahre gegliedert. In Zuge der Beratungen zur Vorlage V 415/2014 wurde eine Prioritätenliste
beschlossen, welche Bushaltestellen in der 1. Baustufe berücksichtigt werden: Diese stellen sich
wie folgt dar:
:
Haltestellen Gladbacher Straße, Erp
Haltestellen Steinfelder Straße, Erp
Haltestellen Maarweg, Gymnich
Haltestellen Frenzenstraße, Lecheich
Haltestellen von Stephan-Straße, Blessem
Haltestellen Bliesheim Markt, Bliesheim (wurde im Zuge des Umbaus Jakob Giesen Platz
umgesetzt)
Haltestellen Bahnhofstraße, Liblar
Haltestellen Liblar Kirche, Liblar
Haltestellen Frauenthal, Liblar
Haltestellen Einkaufcenter, Liblar
Haltestellen Theodor-Heuss-Straße, Liblar
Haltestellen Schloss Gracht, Liblar
Haltestellen Schloss Buschfeld, Liblar
Haltestellen Niederweg, Friesheim
Während des gesamten Prozesses verfügte der NVR aufgrund gesetzlicher Unbestimmtheiten
nicht mehr über ausreichende Fördermittel. Somit konnte die Verwaltung ausschließlich für eine
Auswahl von Haltestellen aus der Prioritätenliste (Einkaufscenter, Schloss Gracht, Theodor-HeussStraße) einen Finanzierungsantrag stellen. Für diese Haltestellen wird die Verwaltung in Kürze
eine Bewilligung erhalten, sodass in der 1. Baustufe ausschließlich 7 Haltestellen barrierefrei
umgebaut werden.
Aufgrund der Novellierung des ÖPNVG NRW in diesem Jahr stehen dem Nahverkehr Rheinland
nach § 12 ÖPNVG NRW für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen wieder mehr Mittel zur
Verfügung. Somit können die Planungen für die verbleibenden Haltestellen der Prioritätenliste 1
nun als 2. Baustufe in Auftrag gegeben und ein weiterer Finanzierungsantrag beim NVR gestellt
werden.
Der Standort der Haltestelle „Herrig Siedlung“ befindet sich an der L 263. Vor diesem Hintergrund
ist eine Umbaumaßnahme in Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund fand im Januar 2017 ein Ortstermin mit einem Vertreter des Landesbetriebes und Vertreter der Verwaltung an dieser Haltestelle statt.
Durch die Lage am Ortsrand von Herrig sowie des gradlinigen Streckenverlaufs der L 263 sind in
diesem Bereich häufig hohe Geschwindigkeiten des Verkehrs zu beobachten. Aus diesem Grund
sind derzeit Fahrbahneinengungen montiert, die jedoch aktuell nicht immer zur gewünschten Geschwindigkeitsregulierung beitragen. Im Rahmen des Ausbaus sollen daher effektive Maßnahmen
zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen.
Derzeitig sind an den Busbuchten Bodenschwellen angebracht, so dass die Busse auf der Fahrbahn halten. In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW werden im Rahmen des Umbaus
die Busbuchten zurückgebaut und Warteflächen für Fahrgäste hergestellt, so dass die Busse auch
weiterhin auf der Fahrbahn halten werden. Diese geplanten Maßnahmen stellen somit ein Gesamtkonzept nach den Richtlinien für Barrierefreiheit des Landesbetriebes Straßen NRW dar.
In meiner Stellungnahme zum A 519/2016, 1. Ergänzung, wurden die finanziellen Auswirkungen
mit ca. 60.000 € beziffert. Im Haupt- Finanz- und Personalausschuss vom 29.11.2016 wurde beschlossen, diese Maßnahme ohne Inanspruchnahme von 90% Fördermittel umzusetzen.
Die Erkenntnisse des gemeinsamen Ortstermins ergeben jedoch nun anknüpfende Maßnahmen,
die dementsprechend auch höhere Kosten verursachen. Die vorläufige Kostenannahme für die
Gesamtmaßnahme (barrierefreier Ausbau, Querungshilfe, Geschwindigkeitsreduzierung) wurde
durch ein Planungsbüro mit ca. 150.000 € beziffert.
Vor diesem Hintergrund hat mein Fachamt Gespräche mit dem Nahverkehr Rheinland geführt,
inwieweit die o.g. Einzelmaßnahmen als Gesamtmaßnahme gefördert werden können. Der NVR
signalisierte eine positive Überprüfung mit dem Finanzierungsantrag zur 2. Baustufe.
-2-
Somit schlage ich vor, diese Haltestelle als Gesamtmaßnahme mit in die beschlossene Prioritätenliste 1 (V 415/2014) aufzunehmen und demzufolge den Beschluss des Antrages A 519/2016 aufzuheben.
In Vertretung
(Hallstein)
-3-