Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
11.04.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 19/2017
Az.: 61.21-20 / 140 3. Ver. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.01.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
31.01.2017
Bemerkungen
beschließend
3. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 140, E.-Lechenich, WirtschaftsPark
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die Aufstellung der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140, E.- Lechenich, WirtschaftsPark entsprechend dem als Anlage
beigefügten Anlageplan und den Planänderungen nebst Begründung beschlossen.
Begründung:
Im Rahmen der Vermarktung der Baugrundstücke im WirtschaftsPark Erftstadt (Bebauungsplan
Nr. 140) hat sich herausgestellt, dass die Vergabe der Grundstücke und die Ansiedlung geeigneter
Betriebe durch eine flexiblere Handhabung der im Plan festgesetzten Gebäudehöhen verbessert
werden kann.
Die Planänderung verfolgt somit das Ziel eine flexiblere Gestaltung der Gebäudehöhen im Plangebiet und insbesondere im Eingangsbereich des Bebauungsplangebiets zu ermöglichen.
Durch die Änderung der festgesetzten Gebäudehöhen wird das dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Bebauungskonzept nur geringfügig geändert, sodass durch die Planänderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durch persönliches Anschreiben der betroffenen Öffentlichkeit.
Anlagen
Anlageplan
Planänderung
Begründung
In Vertretung
(Hallstein)
-2-