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Allgemeine Vorlage (Pauschalierte Zuweisung zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 92/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 05.11.2003 25.11.2003 09.12.2003 TOP: Pauschalierte Zuweisung zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit I. Sach- und Rechtslage: Zwischenzeitlich liegt der Zuwendungsbescheid für die pauschalierte Zuweisung zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 GFG 2003 vor. Danach beträgt die Zuwendung für das laufende Jahr insgesamt 3.792,67 €. Je Einwohner wird ein Betrag von 0,208 € zugrunde gelegt, wobei als Einwohnerzahl die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik auf den 31.12.2001 fortgeschriebene Bevölkerung gilt (§ 43 Abs. 1 GFG). Die Voraussetzungen für die Verwendung der Mittel sind unverändert. Zum besseren Verständnis ist der Bescheid der Bezirksregierung Köln als Anlage 1 beigefügt. Bereits mit Sitzungsvorlage 24/2003 wurde das Projekt des Herrn Robert Lörken vorgestellt. Durch seinen Vater, Herrn Franz Lörken, war der Antrag gestellt worden, aus den durch das Land bereitgestellten Mittel zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu zahlen. Herr Robert Lörken hielt sich im Rahmen eines sozialen Jahres in Sambia auf und wollte nach seiner Rückkehr hier in Kreuzau mittels einer Fotoausstellung über seine Erfahrungen berichten. Diesem Antrag wurde entsprochen. Da keine weiteren Anträge hier eingegangen sind, ist zu entscheiden, wie der Restbetrag in Höhe von 2.792,67 € zweckentsprechend verwendet werden kann. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, wie in früheren Jahren den verbleibenden Betrag verschiedenen Kreuzauer Organisationen zur Verfügung zu stellen. Zuletzt waren dies der Leprakreis Kreuzau, der Arbeitskreis Dritte Welt St. Heribert Kreuzau, die Missionskreise Drove, Boich, Obermaubach und Untermaubach sowie der Arbeitskreis Nachbarschaft Winden. Sofern dort noch entsprechende Aktivitäten stattfinden, sollte der zur Verfügung stehende Betrag zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei der Haushaltsstelle 1.470.7187.6 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit steht noch ein Restbetrag in Höhe von 2.792,67 € zur Verfügung. Dieser Betrag muss noch im laufenden Haushaltsjahr verausgabt werden. III. Beschlussvorschlag: -2„Der Restbetrag der Landesmittel zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von 2.792,67 € soll zu gleichen Teilen auf folgende Organisationen aufgeteilt werden: Leprakreis Kreuzau Arbeitskreis Dritte Welt St. Heribert Kreuzau Missionskreis Drove Missionskreis Boich Missionskreis St. Apollinaris Obermaubach Missionskreis St. Brigida Untermaubach Arbeitskreis Nachbarschaft Winden Die Verwaltung wird beauftragt, bei diesen Organisationen vor Auszahlung des Zuschusses nachzufragen, ob noch den Richtlinien entsprechende Projekte durchgeführt werden.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________