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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau,07.11.2003 Vorlagen-Nr.: 88/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2003 09.12.2003 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 €. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle Kenntnisnahme nicht erheblicher überund außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau Verwaltungshaushalt 1. 1.000.4016.6 Sitzungsgelder, Lohnausfall und Fahrkostenersatz 2. 1.110.6616.7 Beitrag an den Tierschutzverein 3. 1.130.5620.7 Aus- und Fortbildung –Feuerwehr4. 1.215.6300.2 Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle Ausgabeermächtigung € Höhe der Überschreitung € a) 18.700,00 2.222,00 10.150,00 2.849,60 2.500,00 2.011,72 Ausgabe- Höhe der Über- -2ermächtigung € 5. 6. 7. Gebühren für die Benutzung des Freizeitbades 1.464.7180.3 Zuschüsse an Kirchengemeinden zu den Betriebskosten der Pfarrkindergärten 1.675.5700.7 Anschaffung von Streumittel 1.771.5200.5 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Vermögenshaushalt 8. 1.460.9353.1 Neuanschaffung von Spielgeräten für Spielplätze 9. 1.641.9501.5 Straßenausbau Baugebiet I 4 10. 1.750.9350.8 Neuanschaffung von Geräten b) 11. 12. 13. 14. schreitung € 1.300,00 563,04 35.000,00 1.864,90 15.000,00 1.773,17 60.000,00 2.598,12 10.000,00 2.974,15 0,00 1.463,83 1.500,00 4.286,31 64.000 10.443,20 0,00 11.499,89 0,00 39.878,29 200.000,00 8.038,32 0,00 7.784,19 Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Verwaltungshaushalt 1.675.5100.9 Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes 1.720.6890.1 Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung 1.750.6890.2 Kalkulatorisches Wagnis Bestattungswesen 1.860.7171.9 Zuschuss zur Abdeckung offener Forderungen der ehemaligen kommunalen Freizeitbad GmbH Vermögenshaushalt 15. 1.910.9111.6 Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1. 2. 3. 4. Der Haushaltsansatz wurde auf Grund des Ratsbeschlusses vom 09.07.2003 gekürzt. Eine Umsetzung des Beschlusses ist jedoch noch nicht erfolgt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes betrug der Beitrag der Gemeinde Kreuzau 6,46 % des Gesamtzuschussbedarfs des Tierheims. Mit Bescheid vom 08.04.2003 wurde der Anteil rückwirkend ab Januar 2003 auf 8,28 % erhöht. Gezahlte Fahrkosten und Verdienstausfälle anlässlich der Teilnahme von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr an Lehrgängen des Instituts der Feuerwehr NRW werden vom Land erstattet und bei der Haushaltsstelle 1.130.1610.8 vereinnahmt. Die Abrechnung erfolgt zum Ende des Haushaltsjahres. Nach Rücksprache mit dem Schulleiter der Hauptschule Kreuzau wird in diesem Jahr mehr Schwimmunterricht erteilt als im Vorjahr. Grund hierfür ist eine Änderung der Richtlinien für den Sportunterricht, wonach Schwimmunterricht nicht nur bis zur Jahrgangsstufe 6 sondern auch darüber hinaus zu erteilen ist. Hierdurch erfolgte eine Erweiterung des bisherigen Schwimmunterrichts, vor allem auf die Jahrgangsstufe 7, was dazu führte, das die der -3- 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Hauptschule zur Verfügung stehenden Stunden im Freizeitbad nunmehr komplett in Anspruch genommen werden. Die Gemeinde übernimmt 1/3 des Trägeranteils für die 3. Gruppen in Stockheim und Drove. In Drove setzt sich der Trägeranteil lt. Vertag aus 20 % (bzw. 1999 23,5 %) der anerkannten Betriebskosten und den vollen nichtanerkannten Betriebskosten (Rendantenentschädigung) zusammen. Hier waren für die Jahre 1999 – 2001 von der Gemeinde insgesamt 3.035,27 € nachzuzahlen, da die nicht anerkannten Betriebskosten bisher nicht in die Berechnung des Gemeindeanteils eingeflossen waren. Auf Grund der Dauer und der Intensität des Winters 2002/03 waren die eingeplanten Mittel für die Anschaffung von Streumittel nicht ausreichend. Der Jahresaufwand ist nicht genau kalkulierbar. Eine bereits im Oktober 2002 in Auftrag gegebene Lieferung ist erst im März 2003 erfolgt. Da kein Haushaltsrest gebildet werden konnte, musste der Betrag aus den Haushaltsmitteln des Jahres 2003 beglichen werden. Im Rahmen der endgültigen Erschliessung musste im Bereich des Wendehammes aus Sicherheitsgründen ein Absperrzaun errichtet werden. Die Arbeiten wurden zwar im Dezember 2002 noch ausgeführt, die Rechnung ist aber erst 2003 eingegangen. Da die Bildung eines Haushaltsrestes nicht möglich war, ergab sich eine ausserplanmäßige Ausgabe. Im März 2003 waren 2 der 3 vorhandenen Sargversenker defekt und nicht mehr reparabel. Um den ordnungsgemäßen Ablauf von Bestattungen zu gewährleisten, war die ausserplanmässige Anschaffung von 2 neuen Sargversenkern erforderlich. Die Überschreitung ist auf wesentlich höhere Kosten des Winterdienstes in den Monaten Januar bis April 2003 zurückzuführen. Die endgültige Höhe der Überschreitung hängt von den Witterungsbedingungen im November und Dezember ab. Die Mehrausgaben werden durch Rücklagen gedeckt und haben keinen Einfluss auf die Gebühren für das Haushaltsjahr 2004. Es handelt sich um die Zuführung des Überschusses aus der Abrechnung 2002 der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallbeseitigung“ zur Sonderrücklage. Es handelt um die Zuführung des Überschusses aus der Abrechnung 2002 der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ zur Sonderrücklage. Die Überschreitung entstand durch die Forderung von Grunderwerbssteuer aufgrund der Übernahme von Gesellschafteranteilen. Betriebskostenüberschuss der Kindertagesstätten des Jahres 2002 wurde der Sonderrücklage zugeführt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des Verwaltungshaushalts beträgt rd. 83.700 €. Demgegenüber haben sich Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen in einer Größenordnung von rd. 425.000 € ergeben, so dass eine Deckung gewährleistet ist. Sorgen bereitet allerdings die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Während im August d.J. der Haushaltsansatz von 3.400.000 € bereits einmal um rd. 277.000 € überschritten war, sind die Einnahmen in den letzten Wochen durch Anpassungen von Vorauszahlungen auf rd. 2,9 Mio. € zurückgegangen. Derzeit fehlen mithin rd. 500.000 € Gewerbesteuereinnahmen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der im Haushaltsplan ausgewiesene Fehlbedarf für 2003 von 11.585.350 € sich nicht erhöht. Im Vermögenshaushalt betragen die Mehrausgaben insgesamt rd. 16.500 €. Auch diese Überschreitungen sind durch Mehreinnahmen bzw. ersparte Ausgaben gedeckt, so dass der Vermögenshaushalt nach der Jahresrechnung ausgeglichen sein wird. -4- III. Beschlussvorschlag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Höhe der ÜberAusgabeNr. Bezeichnung der Haushaltsstelle schreitung ermächtigung € € 11. 12. 13. 14. Verwaltungshaushalt 1.675.5100.9 Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes 1.720.6890.1 Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung 1.750.6890.2 Kalkulatorisches Wagnis Bestattungswesen 1.860.7171.9 Zuschuss zur Abdeckung offener Forderungen der ehemaligen kommunalen Freizeitbad GmbH Vermögenshaushalt 17. 1.910.9111.6 Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten “ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ 64.000 10.443,20 0,00 11.499,89 0,00 39.878,29 200.000,00 8.038,32 0,00 7.784,19