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Allgemeine Vorlage (Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten) Allgemeine Vorlage (Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz /Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 28/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß 24.02.1997 TOP: Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten I. Sach- und Rechtslage: In der Vergangenheit ist mehrfach in dieser Angelegenheit beraten worden. Zuletzt hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am 22.10.1996 dem Vertragsentwurf zur Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten im Kreisjugendamtsbezirk Düren zugestimmt. Sollte allerdings unter den Vertragsparteien keine einvernehmliche Regelung erzielt werden, sei eine erneute Beratung erforderlich. Inzwischen haben 13 Kommunen der Pool-Lösung zugestimmt, lediglich die Gemeinde Aldenhoven war trotz aller Bemühungen nicht bereit, diese Regelung mitzutragen. Das weitere Vorgehen ist danach nochmals eingehend im Kreis der Hauptgemeindebeamten beraten worden. Es bestand die übereinstimmende Auffassung, daß die Pool-Lösung auch ohne Beteiligung von Aldenhoven nach wie vor die günstigste Lösung für alle Kommunen darstelle. Die Bildung weiterer Trägervereine wäre ansonsten nicht mehr aufzuhalten. Ich darf an dieser Stelle deutlich machen, daß jede andere Lösung zu einer Erhöhung der Jugendamtsumlage führen wird, da durch die Anwendung der "Personalvereinbarung" für freie Träger die Personalkosten der Kindergärten und damit verbunden auch die Sachkosten steigen werden. Von besonderer Bedeutung ist aber auch, daß die kirchlichen Kindergartenträger, die etwa 2/3 aller Einrichtungen in dieser Region betreiben nicht herausgefordert werden, sich ebenfalls über Trägervereine von einem erheblichen Teil ihrer Kosten zu entlasten, die in vollem Umfange in die Jugendamtsumlage einfließen würden und damit von den Kommunen mitfinanziert werden müßten. In der beiliegenden Aufstellung ist dargestellt, wie sich das "Ausscheren" der Gemeinde Aldenhoven auf die übrigen Kommunen auswirkt. Trotz der dargestellten Mehrbelastung von 13.234,00 DM verbleibt unter dem Strich noch eine Entlastung der Gemeinde von 15.255,00 DM. Vorausgesetzt, daß nunmehr alle Kommunen die neue Regelung mittragen, haben die Hauptgemeindebeamten einen Termin zur Vertragsunterzeichnung am 05.03.1997 vereinbart, der Vertrag soll wie geplant zum 01.01.1997 rückwirkend in Kraft treten. Das bedeutet, daß eine Beratung im Hauptausschuß (11.03.1997) und Rat (18.03.1997) nicht mehr erfolgen kann, so daß ich vorschlage, nach Beratung im Sozialausschuß eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Gegenüber der bisherigen Belastung durch die eigenen Kindergärten von 283.402,00 DM ergibt sich durch die PoolLösung auch ohne Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven eine Entlastung von 15.255,00 DM. III. Beschlußvorschlag: "Unter der Voraussetzung einer einvernehmlichen Regelung aller Vertragsparteien (Ausnahme Aldenhoven) stimmt die Gemeinde Kreuzau der Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten im Kreisjugendamtsbereich Düren zu. Der Vertrag soll zum 01.01.1997 rückwirkend in Kraft treten". Der Gemeindedirektor - Ramm -