Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 15.09.2003
Vorlagen-Nr.:
79/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.09.2003
14.10.2003
TOP: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
hier: Neufestlegung der Anzahl der Fraktionssitzungen
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes ist auf Antrag der CDU-Fraktion u.a.
beschlossen worden, die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gezahlt wird, auf
jährlich 8 zu begrenzen. Bisher sieht die Hauptsatzung der Gemeinde eine Obergrenze von 30
Sitzungen vor. Um den Beschluss umzusetzen, muss die Hauptsatzung geändert werden. Erst mit
dem Tage der Veröffentlichung der Änderungssatzung tritt die Neuregelung in Kraft.
Bis zum heutigen Tage hat die CDU-Fraktion 16 Sitzungen, die SPD-Fraktion 13 und die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen 5 Sitzungen abgerechnet. Eine rückwirkende Änderung der Hauptsatzung
kommt aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht in Betracht.
Für dieses Jahr ist also voraussichtlich nur noch die Dezember-Ratsrunde betroffen, für die keine
Fraktionssitzungen mehr abgerechnet werden könnten.
Der Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung liegt der Vorlage bei.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die erwarteten Einsparungen werden für das Jahr 2003 mit rd. 693,00 € und für das kommende
Jahr mit 5.907,00 € erwartet.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird in der als Anlage beigefügten
Form beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-24. Satzung vom ____________
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau vom 22.10.1999
Auf Grund des § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV NRW S. 254) hat der Rat der
Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom ____________ mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl
der Ratsmitglieder die folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 22.10.1999
beschlossen.
Art. I
§ 13 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 8 Sitzungen im
Jahr beschränkt.
§ 13 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 8 Sitzungen im
Jahr beschränkt.
Art. II
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den __________
Der Bürgermeister