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Allgemeine Vorlage (Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Untermaubach "Maubacher Lache"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Untermaubach "Maubacher Lache";

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Untermaubach "Maubacher Lache";

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Untermaubach "Maubacher Lache";

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 03.09.2003 Vorlagen-Nr.: 76/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 18.09.2003 23.09.2003 30.09.2003 14.10.2003 TOP: Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Untermaubach „Maubacher Lache“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Eine anderweitige Nutzung des Bereiches „Maubacher Laache“ (ehemalige Obstplantage/heutige landwirtschaftliche Nutzung) war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der politischen Beratungen. Zuletzt wurde im Jahre 1996/97 die Absicht verfolgt, den Flächennutzungsplan zu ändern und hier einen Ersatzstandort für den Campingplatz Schlagstein auszuweisen. Diese Planungsabsichten wurden jedoch aufgrund der Stellungnahmen der Fachbehörden als auch aufgrund des Widerstandes aus der Bevölkerung bis heute nicht weiter verfolgt. Der Eigentümer der Fläche beabsichtigt nunmehr, diesen Bereich in ein Natur- Erlebnisgebiet umzuwandeln, um hiermit insbesondere zum Schutz der Natur die extensive Nutzung aufzugeben. Der weit überwiegende Teil der Fläche soll landschaftlich gestaltet werden. Allerdings ist auf einer Fläche von ca. 3 ha auch ein kleineres Ferienhausgebiet mit voraussichtlich ca. 100 Stück Ferienhäusern in eingeschossiger Holzbauweise geplant. Der Eigentümer hat inzwischen einen ersten Planentwurf und eine dazugehörige Projektskizzierung vorgelegt und um Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten. Aus den beigefügten textlichen sowie kartenmäßigen Ablichtungen wollen Sie nähere Einzelheiten über die zukünftige Nutzung entnehmen. Die derzeitigen planungsrechtlichen Vorgaben stelle ich Ihnen wie folgt dar: - Der Grundstücksbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die in der Übersichtskarte schraffiert dargestellte Fläche vor dem Großparkplatz Obermaubach ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Signatur für sportliche Zwecke dargestellt. - Im GEP ist der Bereich überwiegend dem Freiraum zugeordnet. Teilbereiche sind allerdings als Bereich für den Schutz der Natur (BSN) dargestellt. Es handelt sich hierbei um das geplante FFH-Gebiet Ruraue. - Der gesamte Bereich unterliegt dem Landschaftsschutz gemäß Verordnung 1987. Im Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen ist der Bereich überwiegend ebenfalls als Landschaftsschutzgebiet dargestellt mit dem Entwicklungsziel 1 (Erhaltung der Naturraumpotentiale einer mit naturnahen Lebensräumen und sonstigen naturnahen -2Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft). Der Bereich ist dem Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.2 „Rurtalhänge“ zwischen Untermaubach und Abenden zugeordnet. Entsprechend den Vorgaben des GEP ist eine Teilfläche als Naturschutzgebiet (Ziffer 2.1.19 Rurtal) ausgewiesen. Sofern das Konzept realisiert werden soll, bedarf es der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie derzeit noch der formellen Aufhebung des Landschaftsschutzes sowie gegebenenfalls der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes. Ob und inwieweit dies gelingt, vermag ich derzeit nicht zu beurteilen. Bevor ein Flächennutzungsplanverfahren überhaupt eingeleitet werden kann, ist es zunächst erforderlich, bei der Bezirksregierung die Anfrage nach § 20 Landesplanungsgesetz zu stellen. Bevor ich dieses formelle Verfahren jedoch überhaupt einleiten kann, bedarf es Ihrer Grundsatzentscheidung. In einem Flächennutzungsplanänderungsverfahren müsste der Bereich nunmehr gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 4 als Sonderbaufläche (S) dargestellt werden, wobei Teilbereiche in Abstimmung mit den Fachbehörden auch durchaus weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen werden könnten. Das nunmehr vorgelegte Konzept ist mit Nutzungsabsichten vergangener Jahre absolut nicht vergleichbar und aus der Sicht der Verwaltung durchaus auch unterstützenswert. Ich schlage Ihnen vor, dem Konzept im Grundsatz zuzustimmen, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, eine Anfrage gem. § 20 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung zu stellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch den Grundsatzbeschluss entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten. Sofern ein tatsächliches Planänderungsverfahren eingeleitet werden kann, werden sämtliche Planungskosten vom Eigentümer übernommen. III. Beschlussvorschlag: „1. Dem vorliegenden Nutzungskonzept “Naturerlebnisgebiet Maubacher Lache“ wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern und diesen Bereich als Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 4 BauNVO auszuweisen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anfrage gemäß § 20 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.“ Der Bürgermeister -3- Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________