Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 03.09.2003
Vorlagen-Nr.:
76/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
18.09.2003
23.09.2003
30.09.2003
14.10.2003
TOP: Eventuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Untermaubach
„Maubacher Lache“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Eine anderweitige Nutzung des Bereiches „Maubacher Laache“ (ehemalige Obstplantage/heutige
landwirtschaftliche Nutzung) war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der politischen
Beratungen. Zuletzt wurde im Jahre 1996/97 die Absicht verfolgt, den Flächennutzungsplan zu
ändern und hier einen Ersatzstandort für den Campingplatz Schlagstein auszuweisen. Diese
Planungsabsichten wurden jedoch aufgrund der Stellungnahmen der Fachbehörden als auch
aufgrund des Widerstandes aus der Bevölkerung bis heute nicht weiter verfolgt.
Der Eigentümer der Fläche beabsichtigt nunmehr, diesen Bereich in ein Natur- Erlebnisgebiet
umzuwandeln, um hiermit insbesondere zum Schutz der Natur die extensive Nutzung aufzugeben.
Der weit überwiegende Teil der Fläche soll landschaftlich gestaltet werden. Allerdings ist auf einer
Fläche von ca. 3 ha auch ein kleineres Ferienhausgebiet mit voraussichtlich ca. 100 Stück
Ferienhäusern in eingeschossiger Holzbauweise geplant. Der Eigentümer hat inzwischen einen
ersten Planentwurf und eine dazugehörige Projektskizzierung vorgelegt und um Änderung des
Flächennutzungsplanes gebeten.
Aus den beigefügten textlichen sowie kartenmäßigen Ablichtungen wollen Sie nähere Einzelheiten
über die zukünftige Nutzung entnehmen.
Die derzeitigen planungsrechtlichen Vorgaben stelle ich Ihnen wie folgt dar:
-
Der Grundstücksbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als
Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die in der Übersichtskarte schraffiert dargestellte
Fläche vor dem Großparkplatz Obermaubach ist im wirksamen Flächennutzungsplan als
Grünfläche mit der Signatur für sportliche Zwecke dargestellt.
-
Im GEP ist der Bereich überwiegend dem Freiraum zugeordnet. Teilbereiche sind allerdings
als Bereich für den Schutz der Natur (BSN) dargestellt. Es handelt sich hierbei um das
geplante FFH-Gebiet Ruraue.
-
Der gesamte Bereich unterliegt dem Landschaftsschutz gemäß Verordnung 1987.
Im
Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen ist der Bereich überwiegend ebenfalls als
Landschaftsschutzgebiet dargestellt mit dem Entwicklungsziel 1 (Erhaltung der
Naturraumpotentiale einer mit naturnahen Lebensräumen und sonstigen naturnahen
-2Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft). Der Bereich ist dem
Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.2 „Rurtalhänge“ zwischen Untermaubach und Abenden
zugeordnet.
Entsprechend den Vorgaben des GEP ist eine Teilfläche als Naturschutzgebiet (Ziffer 2.1.19
Rurtal) ausgewiesen.
Sofern das Konzept realisiert werden soll, bedarf es der Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie derzeit noch der formellen Aufhebung des Landschaftsschutzes sowie gegebenenfalls der
Änderung des Gebietsentwicklungsplanes. Ob und inwieweit dies gelingt, vermag ich derzeit nicht
zu beurteilen. Bevor ein Flächennutzungsplanverfahren überhaupt eingeleitet werden kann, ist es
zunächst erforderlich, bei der Bezirksregierung die Anfrage nach § 20 Landesplanungsgesetz zu
stellen.
Bevor ich dieses formelle Verfahren jedoch überhaupt einleiten kann, bedarf es Ihrer
Grundsatzentscheidung.
In einem Flächennutzungsplanänderungsverfahren müsste der Bereich nunmehr gemäß § 1 Abs.
1 Ziffer 4 als Sonderbaufläche (S) dargestellt werden, wobei Teilbereiche in Abstimmung mit den
Fachbehörden auch durchaus weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen werden
könnten.
Das nunmehr vorgelegte Konzept ist mit Nutzungsabsichten vergangener Jahre absolut nicht
vergleichbar und aus der Sicht der Verwaltung durchaus auch unterstützenswert.
Ich schlage Ihnen vor, dem Konzept im Grundsatz zuzustimmen, den Aufstellungsbeschluss zur
Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, eine Anfrage
gem. § 20 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung zu stellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch den Grundsatzbeschluss entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten. Sofern ein
tatsächliches Planänderungsverfahren eingeleitet werden kann, werden sämtliche Planungskosten
vom Eigentümer übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Dem vorliegenden Nutzungskonzept “Naturerlebnisgebiet Maubacher Lache“ wird
im Grundsatz zugestimmt.
2. Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, den Flächennutzungsplan entsprechend zu
ändern und diesen Bereich als Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 4 BauNVO
auszuweisen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung
mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anfrage gemäß § 20 Landesplanungsgesetz
bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.“
Der Bürgermeister
-3- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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