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Beschlussvorlage GB (K 67, OD Kall - Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 67, OD Kall - Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (K 67, OD Kall - Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring
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hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 191/2006 06.02.2006 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.02.2006 Kreisausschuss 22.03.2006 K 67, OD Kall - Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung PSK.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Bauentwurfsplanung zum Ausbau der K 67 im Einmündungsbereich Hüttenstraße / Siemensring zu und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungs- und Ausschreibungunterlagen. Seite - 2 - Begründung: Mit dem Beschluss zur V 36/2004 stimmte der Kreisausschuss dem Vorentwurf zum Bau des Kreisverkehrs K 67 Hüttenstraße / Siemensring zu. Der beschlossene Vorentwurf wurde zwischenzeitlich zum Bauentwurf weitergeführt, welcher sich wie folgt beschreiben lässt. 1. Länge Baustrecke Der Bauentwurf sieht den Ausbau des Einmündungsbereichs K 67 Hüttenstraße / Siemensring zu einem Kreisverkehrsplatz inkl. seiner Anschlüsse mit einer Gesamtlänge von 123 m vor. 2. Gegenwärtiger Zustand Der beplante Einmündungsbereich liegt an einer verkehrstechnisch zentralen Stelle in einem sich zunehmend entwickelnden Industrie- und Gewerbegebiet. Durch die stetige Ansiedlung zahlreicher, stark frequentierter Einzelhandelsbetriebe ist der Einmündungsbereich dem starken Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen. In den Hauptverkehrszeiten kommt es trotz der vorhandenen Abbiegespuren in allen Ästen zu starken Rückstauungen. Die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger sind unzureichend. 3. Zukünftiger Zustand Der Ausbau des Einmündungsbereiches wird die Durchgängigkeit gewährleisten und zu einem flüssigen Verkehrsabfluss führen. Die derzeit durch die Linksabbieger hervorgerufenen Rückstauungen werden verhindert. Im Bereich der derzeitigen Linksabbiegespuren werden Fahrbahnteiler den Verkehr lenken, sowie den Verkehrsraum auflockern. Die Breite der Fahrbahnteiler von 2,50m ermöglichen das Anlegen von Querungshilfen in allen Ästen, so dass dem Fußgänger ein sicheres Queren der Fahrbahn jederzeit möglich ist. Mit seinen 28 m Durchmesser handelt es sich hier um einen kleinen Kreisverkehrsplatz dessen geschwindigkeitsdämpfende Wirkung durch die Abkröpfung seiner Äste und den Pflasterring im Bereich der Kreisfahrbahn als hoch einzustufen ist. Dies gewährleistet auch bei der vorhandenen Verkehrsbelastung mit hohem LKW-Verkehrsanteil ein hohes Sicherheitsniveau, welches deutlich über dem von vergleichbaren signalisierten Knotenpunkten liegt. 4. Bautechnische Einzelheiten Kreisverkehrsdurchmesser : 28,00 m Kreisfahrbahnbreite 6,00 m Breite des Pflasterrings 2,50 m Innendurchmesser 5,50 m Breite der Fahrbahnteiler 2,50 m Seite - 3 - Fahrbahnaufbau nach RStO ´01 – Bauklasse II 4 cm Splittmatixasphalt 0/8 mm 8 cm Asphaltbinder 10 cm Asphalttragschicht 15 cm Schottertragschicht 33 cm Frostschutzschicht 70 cm Gesamtaufbau Gehwegaufbau 8 cm Betonsteinpflaster 3 cm Pflasterbett 19 cm Frostschutzschicht 30 cm Gesamtaufbau 5. Kosten und Finanzierung Der Finanzierungsantrag wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Der Kreis ist Kostenträger der Maßnahme. Die Gemeinde Kall beteiligt sich an den Herstellungskosten der Gehwege. Die einzelnen Versorgungsträger tragen ihren jeweiligen Kostenanteil entsprechend der geltenden Rahmenverträge. Demnach teilen sich die Gesamtkosten wie folgt: Kreis Euskirchen Gemeinde Kall Versorgungsträger Gesamtkosten 401.000 € 23.000 € 41.000 € 465.000 €. Der Kostenanteil des Kreises Euskirchen wird über Landesmittel nach GVFG zu 75% gefördert. Im Rahmen des durchgeführten Baugrundgutachtens wurden im Bereich der Fahrbahn mit Schwermetallen belastete Schlacken festgestellt. Gemäß eingeholter Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde sind diese Schlacken im Rahmen der Baumaßnahme zu entsorgen und dem Stoffkreislauf dauerhaft zu entziehen. Diese Entsorgung führt zu Mehrkosten in Höhe von ca. 25.500 €, welche bereits in den o.a. Kosten enthalten sind. 6. Planung und Abstimmungen Die notwendigen Stellungnahmen der untere Wasserbehörde und untere Land-schaftsbehörde liegen vor, hier bestehen keine Bedenken. Die Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde wurde entsprechend den unter Punkt 5 gemachten Angaben berücksichtigt. Die Bestätigung der Berücksichtigung der Belange Behinderter liegt vor. Die Maßnahme wurde mit der Gemeinde Kall einvernehmlich abgestimmt. Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes bestehen keine Bedenken. Der zur Realisierung der Maßnahme notwendige Grunderwerb ist abgeschlossen. Seite - 4 Da die Maßnahme nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides noch in diesem Jahr begonnen werden soll, schlägt die Verwaltung vor, dem vorliegenden Bauentwurf zuzustimmen und die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungs- und Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen. Anlage I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)