Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 191/2006
06.02.2006
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.02.2006
Kreisausschuss
22.03.2006
K 67, OD Kall - Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
PSK.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Bauentwurfsplanung zum Ausbau der K 67 im Einmündungsbereich Hüttenstraße / Siemensring zu und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungs- und Ausschreibungunterlagen.
Seite - 2 -
Begründung:
Mit dem Beschluss zur V 36/2004 stimmte der Kreisausschuss dem Vorentwurf zum Bau des
Kreisverkehrs K 67 Hüttenstraße / Siemensring zu.
Der beschlossene Vorentwurf wurde zwischenzeitlich zum Bauentwurf weitergeführt, welcher sich
wie folgt beschreiben lässt.
1. Länge Baustrecke
Der Bauentwurf sieht den Ausbau des Einmündungsbereichs K 67 Hüttenstraße / Siemensring zu
einem Kreisverkehrsplatz inkl. seiner Anschlüsse mit einer Gesamtlänge von 123 m vor.
2. Gegenwärtiger Zustand
Der beplante Einmündungsbereich liegt an einer verkehrstechnisch zentralen Stelle in einem sich
zunehmend entwickelnden Industrie- und Gewerbegebiet. Durch die stetige Ansiedlung zahlreicher, stark frequentierter Einzelhandelsbetriebe ist der Einmündungsbereich dem starken Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen. In den Hauptverkehrszeiten kommt es trotz der vorhandenen Abbiegespuren in allen Ästen zu starken Rückstauungen. Die Querungsmöglichkeiten für
Fußgänger sind unzureichend.
3. Zukünftiger Zustand
Der Ausbau des Einmündungsbereiches wird die Durchgängigkeit gewährleisten und zu einem
flüssigen Verkehrsabfluss führen. Die derzeit durch die Linksabbieger hervorgerufenen Rückstauungen werden verhindert. Im Bereich der derzeitigen Linksabbiegespuren werden Fahrbahnteiler
den Verkehr lenken, sowie den Verkehrsraum auflockern. Die Breite der Fahrbahnteiler von 2,50m
ermöglichen das Anlegen von Querungshilfen in allen Ästen, so dass dem Fußgänger ein sicheres
Queren der Fahrbahn jederzeit möglich ist. Mit seinen 28 m Durchmesser handelt es sich hier um
einen kleinen Kreisverkehrsplatz dessen geschwindigkeitsdämpfende Wirkung durch die Abkröpfung seiner Äste und den Pflasterring im Bereich der Kreisfahrbahn als hoch einzustufen ist. Dies
gewährleistet auch bei der vorhandenen Verkehrsbelastung mit hohem LKW-Verkehrsanteil ein
hohes Sicherheitsniveau, welches deutlich über dem von vergleichbaren signalisierten Knotenpunkten liegt.
4. Bautechnische Einzelheiten
Kreisverkehrsdurchmesser :
28,00 m
Kreisfahrbahnbreite
6,00 m
Breite des Pflasterrings
2,50 m
Innendurchmesser
5,50 m
Breite der Fahrbahnteiler
2,50 m
Seite - 3 -
Fahrbahnaufbau
nach RStO ´01 – Bauklasse II
4 cm Splittmatixasphalt 0/8 mm
8 cm Asphaltbinder
10 cm Asphalttragschicht
15 cm Schottertragschicht
33 cm Frostschutzschicht
70 cm Gesamtaufbau
Gehwegaufbau
8 cm Betonsteinpflaster
3 cm Pflasterbett
19 cm Frostschutzschicht
30 cm Gesamtaufbau
5. Kosten und Finanzierung
Der Finanzierungsantrag wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Der Kreis ist Kostenträger der Maßnahme. Die Gemeinde Kall beteiligt sich an den Herstellungskosten der Gehwege. Die einzelnen
Versorgungsträger tragen ihren jeweiligen Kostenanteil entsprechend der geltenden Rahmenverträge.
Demnach teilen sich die Gesamtkosten wie folgt:
Kreis Euskirchen
Gemeinde Kall
Versorgungsträger
Gesamtkosten
401.000 €
23.000 €
41.000 €
465.000 €.
Der Kostenanteil des Kreises Euskirchen wird über Landesmittel nach GVFG zu 75% gefördert.
Im Rahmen des durchgeführten Baugrundgutachtens wurden im Bereich der Fahrbahn mit
Schwermetallen belastete Schlacken festgestellt. Gemäß eingeholter Stellungnahme der unteren
Bodenschutzbehörde sind diese Schlacken im Rahmen der Baumaßnahme zu entsorgen und dem
Stoffkreislauf dauerhaft zu entziehen. Diese Entsorgung führt zu Mehrkosten in Höhe von ca.
25.500 €, welche bereits in den o.a. Kosten enthalten sind.
6. Planung und Abstimmungen
Die notwendigen Stellungnahmen der untere Wasserbehörde und untere Land-schaftsbehörde
liegen vor, hier bestehen keine Bedenken. Die Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde
wurde entsprechend den unter Punkt 5 gemachten Angaben berücksichtigt. Die Bestätigung der
Berücksichtigung der Belange Behinderter liegt vor.
Die Maßnahme wurde mit der Gemeinde Kall einvernehmlich abgestimmt. Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes bestehen keine Bedenken. Der zur Realisierung der Maßnahme notwendige
Grunderwerb ist abgeschlossen.
Seite - 4 Da die Maßnahme nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides noch in diesem Jahr begonnen
werden soll, schlägt die Verwaltung vor, dem vorliegenden Bauentwurf zuzustimmen und die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungs- und Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen.
Anlage
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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