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Allgemeine Vorlage (Bürgerantrag der Familie Peiffer, Kreuzau-Winden, zur Ortsdurchfahrt Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bürgerantrag der Familie Peiffer, Kreuzau-Winden, zur Ortsdurchfahrt Winden) Allgemeine Vorlage (Bürgerantrag der Familie Peiffer, Kreuzau-Winden, zur Ortsdurchfahrt Winden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl- Az.: 641-06/K30 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 55/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 24.04.1997 22.05.1997 03.06.1997 Bürgerantrag der Familie Peiffer, Kreuzau-Winden, zur Ortsdurchfahrt Winden I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18. 03. 1997 einen Bürgerantrag der Familie Peiffer zur Ortsdurchfahrt Winden zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuß verwiesen. Das Antragsschreiben ist zu Ihrer Information nochmals beigefügt. Zum Inhalt des Schreibens nehme ich wie folgt Stellung: 1. Zusätzliche Lkw-Belastung durch die Betriebserweiterung der Firma Strepp Es trifft zu, daß sich durch die Betriebserweiterung der Firma Strepp das Lkw-Verkehrsaufkommen in der Ortslage Kreuzau und in der OD Winden zwangsläufig erhöhen wird. Wie bekannt, wird sich zunächst das Lkw-Verkehrsaufkommen von bisher durchschnittlich 140 Lkw/Tag auf ca. 200 Lkw/Tag erhöhen. Es ist eindeutiger Wille des Rates der Gemeinde Kreuzau, hier Abhilfe zu schaffen, indem im Bereich des heutigen Campingplatzes ein Bahnanschluß für die Firma Strepp gebaut wird. Um dies realisieren zu können, ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 29. 08. 1996 die hierzu erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse (10. Änderung des FNP sowie Aufstellung des Bebauungsplanes P 4) gefaßt. Darüber hinaus ist es, wie bekannt, natürlich auch erforderlich, den Campingplatz zu verlagern. Da in diesem Zusammenhang eine Frist bis zum 31. 12. 2001 eingeräumt worden ist, kann allerdings mit der Realisierung des Bahnanschlusses frühestens im Jahre 2002 begonnen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Gemeinde Kreuzau seine bisherigen Entscheidungen getroffen. Es besteht auch keine Veranlassung, diese getroffenen Entscheidungen zu korrigieren. 2. Rußbelästigungen durch die Firma Strepp Ob und inwieweit durch die Verwendung von Festbrennstoffen durch die Firma Strepp die von der Familie Peiffer geschilderten Rußprobleme auftreten, kann von der Verwaltung weder bejaht noch verneint werden. Hinsichtlich des zukünftigen erhöhten Festbrennstoffverbrauchs weise ich darauf hin, daß die Firma Strepp eine neue Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beantragen muß. Dieser Antrag wird im Laufe der nächsten Wochen öffentlich ausgelegt. Die Familie Peiffer hat dann sicherlich die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen und Bedenken und Anregungen vorzutragen. 3. Geschwindigkeitsmessungen innerhalb der OD Winden Es wird nicht bestritten, daß nach wie vor uneinsichtige Verkehrsteilnehmer die höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h in der OD Winden nicht einhalten. Hier sollte die Polizei gebeten werden, wie vor Jahren üblich, Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Alternativ wäre es sicherlich möglich, beim zuständigen Straßenbaulastträger (Kreis Düren) das Aufstellen der sogenannten "Starenkästen" zu beantragen. Aufgrund der finanziellen Situation würde ein entsprechender Antrag jedoch mit Sicherheit vom Kreis Düren abgelehnt. 2 Zum letzten Absatz des Schreibens der Familie Peiffer erspare ich mir jegliche Stellungnahme. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt III. Beschlußvorschlag Verwaltung: "Die Verwaltung wird ermächtigt, die Familie Peiffer entsprechend dem Inhalt der Sitzungsvorlage zu informieren." III. Beschlußvorschlag: "Die Verwaltung wird ermächtigt, die Familie Peiffer entsprechend dem Inhalt der Sitzungsvorlage zu informieren. Die Themen Lkw-Belastung und Geschwindigkeitsmessungen sind in die anstehende Diskussion zur Maubacher Straße gemäß Beschluß des Hauptausschusses (TOP 6.12) vom 11. 03. 1997 einzubeziehen." Der Gemeindedirektor i.V. - Winter -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: