Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 15:42
Aktualisiert
20.11.15, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 20.11.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 457/2015 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.11.2015
Stadtrat
03.12.2015
TOP
Ergebnisse
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014)
Anlg.: - 2 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich erlässte die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie
folgt:
„Folgt 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“
Begründung:
Mit dieser Ergänzungsvorlage soll die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich
kurzfristig um eine Änderung in § 15 „Öffentliche Bekanntmachungen“ erweitert werden.
In der Hauptsatzung der Stadt Jülich ist gegenwärtig festgelegt, dass die öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Jülich vollzogen werden. Im Gesetz- und Verordnungsblatt vom
20.11.2015 (Nummer 41) wurde nun die Dritte Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung, die vom Ministerium für Innreres und Kommunales am 05.11.2015 verordnet wurde,
veröffentlicht. Hiernach räumt der Gesetzgeber den Kommunen nunmehr die Möglichkeit ein, die
öffentlichen Bekanntmachungen durch Bereitstellung des digitalisierten Dokumentes im Internet zu
vollziehen. Sofern die Gemeinden hiervon Gebrauch machen, ist durch Aushang an der Bekanntmachungstafel auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse hinzuweisen.
Neben den einzusparenden Haushaltsmitteln von ca. 6.200,-- Euro jährlich könnte die Verwaltung
durch diese Art der Bekanntmachungsform weitaus flexibler agieren. Die Termine für die öffentlichen Bekanntmachungen sind starr und eine bedarfsweise Anpassung nicht möglich. Im Übrigen
wäre diese Art der Bekanntmachungsform ein weiterer und konsequenter Schritt in der papierlosen
Ratsarbeit.
Sofern der Rat der Stadt Jülich die v.g. Änderung der Bekanntmachungsform beschließt, stellt sich
im nächsten Schritt die Frage, ob und inwieweit ein Fortbestand des Jülich-Magazins weiterhin erforderlich ist. Da der Vertrag noch bis zum 31. Januar 2017 läuft, sollte diese Thematik aber in den
Haushaltsberatungen erörtert werden, so dass an dieser Stelle zunächst auf einen Beschlussentwurf
verzichtet wurde. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Die Kosten für das Jülich-Magazin (ohne
Kosten der Bekanntmachungen) belaufen sich auf ca. 8.300,-- Euro im Jahr.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 457/2015 1. Ergänzung
x
nein
nein
Seite 2