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Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 15:42
Aktualisiert
20.11.15, 15:42
Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014)) Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 20.11.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 457/2015 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.11.2015 Stadtrat 03.12.2015 TOP Ergebnisse Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014) Anlg.: - 2 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich erlässte die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie folgt: „Folgt 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“ Begründung: Mit dieser Ergänzungsvorlage soll die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich kurzfristig um eine Änderung in § 15 „Öffentliche Bekanntmachungen“ erweitert werden. In der Hauptsatzung der Stadt Jülich ist gegenwärtig festgelegt, dass die öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Jülich vollzogen werden. Im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 20.11.2015 (Nummer 41) wurde nun die Dritte Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung, die vom Ministerium für Innreres und Kommunales am 05.11.2015 verordnet wurde, veröffentlicht. Hiernach räumt der Gesetzgeber den Kommunen nunmehr die Möglichkeit ein, die öffentlichen Bekanntmachungen durch Bereitstellung des digitalisierten Dokumentes im Internet zu vollziehen. Sofern die Gemeinden hiervon Gebrauch machen, ist durch Aushang an der Bekanntmachungstafel auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse hinzuweisen. Neben den einzusparenden Haushaltsmitteln von ca. 6.200,-- Euro jährlich könnte die Verwaltung durch diese Art der Bekanntmachungsform weitaus flexibler agieren. Die Termine für die öffentlichen Bekanntmachungen sind starr und eine bedarfsweise Anpassung nicht möglich. Im Übrigen wäre diese Art der Bekanntmachungsform ein weiterer und konsequenter Schritt in der papierlosen Ratsarbeit. Sofern der Rat der Stadt Jülich die v.g. Änderung der Bekanntmachungsform beschließt, stellt sich im nächsten Schritt die Frage, ob und inwieweit ein Fortbestand des Jülich-Magazins weiterhin erforderlich ist. Da der Vertrag noch bis zum 31. Januar 2017 läuft, sollte diese Thematik aber in den Haushaltsberatungen erörtert werden, so dass an dieser Stelle zunächst auf einen Beschlussentwurf verzichtet wurde. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Die Kosten für das Jülich-Magazin (ohne Kosten der Bekanntmachungen) belaufen sich auf ca. 8.300,-- Euro im Jahr. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 457/2015 1. Ergänzung x nein nein Seite 2