Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
137/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
16.12.1999
TOP: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW vom 24.11.1999 zum Erlass einer
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.
I.
Sach- und Rechtslage:
Hinsichtlich der Sach- und Rechtslage wird auf den beigefügten Vermerk vom 17.11.1999 verwiesen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom
24.11.1999.
Diese hat folgenden Wortlaut:
„Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluss wird der Erlass einer
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Nikolausmarktes
im Bereich des Ortsteiles Kreuzau am 28.11.1999 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschlossen.
Der Text der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil des
Beschlusses.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: