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DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW vom 24.11.99 zum Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW vom 24.11.99 zum Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.)

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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 137/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 16.12.1999 TOP: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW vom 24.11.1999 zum Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass. I. Sach- und Rechtslage: Hinsichtlich der Sach- und Rechtslage wird auf den beigefügten Vermerk vom 17.11.1999 verwiesen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom 24.11.1999. Diese hat folgenden Wortlaut: „Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluss wird der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Nikolausmarktes im Bereich des Ortsteiles Kreuzau am 28.11.1999 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschlossen. Der Text der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil des Beschlusses.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: