Daten
Kommune
Jülich
Größe
29 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 15:42
Aktualisiert
20.11.15, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom xx.xx.2015
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW, S. 666 ff.),
in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Jülich am xx.xx.2015 mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder die folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel I
§ 15 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 15 Abs. 1 c) wird wie folgt neu gefasst:
c)
Der Vollzug der öffentlichen Bekanntmachungen gemäß a) und b) erfolgt durch die Bereitstellung
des digitalisierten Dokumentes auf der Internetseite der Stadt Jülich (www.juelich.de/bekanntmachungen). Auf die Bereitstellung und die entsprechende Internetseite ist durch Aushang an den
beiden Bekanntmachungstafeln gemäß Buchstabe d) hinzuweisen.
Artikel II
§ 17 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld
§ 17 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
(2)
Sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner erhalten für die erforderliche Teilnahme an
Ausschuss- und Fraktionssitzungen je Sitzung ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der
Entschädigungsverordnung.
Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 24 Sitzungen
im Jahr beschränkt.
Artikel III
§ 18 Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung
§ 18 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1)
Die Rats- und Ausschussmitglieder haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles. Der
Verdienstausfall wird mit dem Beginn der Rats-, Ausschuss- bzw. Fraktionssitzung für jede
Stunde der versäumten regelmäßigen Arbeitszeit bis maximal 19.00 Uhr gezahlt. Bei der
Berechnung des Verdienstausfallersatzes ist die letzte angefangene Stunde je angefangener
Viertelstunde anteilig zu berücksichtigen.
§ 18 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
(1)
f)
Im Rahmen des Verdienstausfalles können Selbstständige auf Antrag die Anfahrtszeiten
geltend machen. Die Anfahrtszeiten werden individuell ermittelt und minutengenau
abgerechnet.
Artikel IV
§ 19 Auslagenersatz der Fraktionen
§ 19 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
(2)
Die Art und Höhe der Zuwendungen werden in der vom Rat der Stadt Jülich erlassenen Richtlinie
der Stadt Jülich über die Gewährung von Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen
geregelt.
§ 19 Abs. 3 und 4 entfallen
Artikel V
Inkrafttreten
Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich tritt mit dem Tage nach der
Bekanntmachung in Kraft.