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Sitzungsvorlage (4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
29 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 15:42
Aktualisiert
20.11.15, 15:42
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Inhalt der Datei

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom xx.xx.2015 Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW, S. 666 ff.), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Jülich am xx.xx.2015 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel I § 15 Öffentliche Bekanntmachungen § 15 Abs. 1 c) wird wie folgt neu gefasst: c) Der Vollzug der öffentlichen Bekanntmachungen gemäß a) und b) erfolgt durch die Bereitstellung des digitalisierten Dokumentes auf der Internetseite der Stadt Jülich (www.juelich.de/bekanntmachungen). Auf die Bereitstellung und die entsprechende Internetseite ist durch Aushang an den beiden Bekanntmachungstafeln gemäß Buchstabe d) hinzuweisen. Artikel II § 17 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld § 17 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: (2) Sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner erhalten für die erforderliche Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen je Sitzung ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung. Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 24 Sitzungen im Jahr beschränkt. Artikel III § 18 Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung § 18 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Rats- und Ausschussmitglieder haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles. Der Verdienstausfall wird mit dem Beginn der Rats-, Ausschuss- bzw. Fraktionssitzung für jede Stunde der versäumten regelmäßigen Arbeitszeit bis maximal 19.00 Uhr gezahlt. Bei der Berechnung des Verdienstausfallersatzes ist die letzte angefangene Stunde je angefangener Viertelstunde anteilig zu berücksichtigen. § 18 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: (1) f) Im Rahmen des Verdienstausfalles können Selbstständige auf Antrag die Anfahrtszeiten geltend machen. Die Anfahrtszeiten werden individuell ermittelt und minutengenau abgerechnet. Artikel IV § 19 Auslagenersatz der Fraktionen § 19 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: (2) Die Art und Höhe der Zuwendungen werden in der vom Rat der Stadt Jülich erlassenen Richtlinie der Stadt Jülich über die Gewährung von Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen geregelt. § 19 Abs. 3 und 4 entfallen Artikel V Inkrafttreten Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.