Daten
Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
14.09.2015
Erstellt
14.09.15, 15:09
Aktualisiert
14.10.15, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 14.09.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 312/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Wahlausschuss
Termin
14.09.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Jülich vom 13.09.2015
Anlg.: - 1 I
SD.Net
30
Beschlussentwurf:
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V.m. § 61 und § 75 d Kommunalwahlordnung (KWahlO) - in der jeweils gültigen Fassung - stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl
des Bürgermeisters der Stadt Jülich vom 13.09.2015 wie folgt fest:
Wahlberechtigte
Wähler/innen
ungültige Stimmen
gültige Stimmen
26.725
13.168
124
13.044
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber
Ullrich, Frank Peter
Frey, Heinrich
Laufs, Jürgen
Fuchs, Axel
Reichert, Sven
Lingnau, Michael
Partei oder Wählergruppe
CDU/SPD
UWG-JÜL
GRÜNE
Einzelbewerber
Einzelbewerber
Einzelbewerber
Stimmen
4.422
3.380
634
3.682
232
694
Der Wahlausschuss stellt ferner fest, dass keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen
Stimmen auf sich vereint und damit am 27.09.2015 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern
mit den höchsten Stimmenzahlen (Herrn Ullrich und Herrn Fuchs) stattfindet.
Begründung:
Der Wahlausschuss stellt fest, wie viele Stimmen für die Bewerber um das Amt des Bürgermeisters
abgegeben worden sind und welcher Bewerber gewählt ist.
Nach § 46 c Abs. 1 Satz 2 KWahlG ist als Bürgermeister gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält gemäß § 46 c Abs. 2 Satz 1 KWahlG von mehreren Bewerbern
keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 27.09.2015 eine Stichwahl unter den
beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 13.09.2015 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Der Wahlausschuss ist an die vom Wahlvorstand getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch
berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen (§ 34 Abs. 2 KWahlG).
Nach § 61 Abs. 3 i.V.m. § 75a KWahlO stellt der Wahlausschuss fest:
1. die Zahl der Wahlberechtigten (Zahl der in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wahlberechtigten zuzüglich der Wahlberechtigten mit Wahlschein),
2. die Zahl der Wähler,
3. die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen,
4. die Zahlen der für die Bewerber jeweils abgegebenen Stimmen und
5. den danach gewählten Bewerber.
Über die Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 26 c
zur KWahlO anzufertigen und von allen Mitgliedern, die an der Feststellung mitgewirkt haben, zu
unterzeichnen.
Die Zusammenstellung des Wahlergebnisses ist als Anlage beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 312/2015
x
nein
nein
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