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Sitzungsvorlage (Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Jülich vom 13.09.2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
14.09.2015
Erstellt
14.09.15, 15:09
Aktualisiert
14.10.15, 17:00
Sitzungsvorlage (Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Jülich vom 13.09.2015) Sitzungsvorlage (Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Jülich vom 13.09.2015)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 14.09.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 312/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Wahlausschuss Termin 14.09.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Jülich vom 13.09.2015 Anlg.: - 1 I SD.Net 30 Beschlussentwurf: Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V.m. § 61 und § 75 d Kommunalwahlordnung (KWahlO) - in der jeweils gültigen Fassung - stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Jülich vom 13.09.2015 wie folgt fest: Wahlberechtigte Wähler/innen ungültige Stimmen gültige Stimmen 26.725 13.168 124 13.044 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bewerber Ullrich, Frank Peter Frey, Heinrich Laufs, Jürgen Fuchs, Axel Reichert, Sven Lingnau, Michael Partei oder Wählergruppe CDU/SPD UWG-JÜL GRÜNE Einzelbewerber Einzelbewerber Einzelbewerber Stimmen 4.422 3.380 634 3.682 232 694 Der Wahlausschuss stellt ferner fest, dass keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint und damit am 27.09.2015 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen (Herrn Ullrich und Herrn Fuchs) stattfindet. Begründung: Der Wahlausschuss stellt fest, wie viele Stimmen für die Bewerber um das Amt des Bürgermeisters abgegeben worden sind und welcher Bewerber gewählt ist. Nach § 46 c Abs. 1 Satz 2 KWahlG ist als Bürgermeister gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält gemäß § 46 c Abs. 2 Satz 1 KWahlG von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 27.09.2015 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 13.09.2015 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Der Wahlausschuss ist an die vom Wahlvorstand getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen (§ 34 Abs. 2 KWahlG). Nach § 61 Abs. 3 i.V.m. § 75a KWahlO stellt der Wahlausschuss fest: 1. die Zahl der Wahlberechtigten (Zahl der in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wahlberechtigten zuzüglich der Wahlberechtigten mit Wahlschein), 2. die Zahl der Wähler, 3. die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen, 4. die Zahlen der für die Bewerber jeweils abgegebenen Stimmen und 5. den danach gewählten Bewerber. Über die Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 26 c zur KWahlO anzufertigen und von allen Mitgliedern, die an der Feststellung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Die Zusammenstellung des Wahlergebnisses ist als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 312/2015 x nein nein Seite 2