Daten
Kommune
Kreuzau
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8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmitz
BE: Herr Schmitz/Herr Schmühl/652-06
Kreuzau, 21.10.2003
Vorlagen-Nr.:
89/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2003
09.12.2003
TOP: 1. Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Basierend auf der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in
der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2001 betragen die Gebührensätze für die Grubenentleerung
seit dem 01.01.2002 einheitlich bei Grundstücksklärgruben und Sammelgruben 24,06 €/cbm
abgefahrenen Grubeninhalts.
Der Gebührensatz basiert auf dem Abfuhrvertrag mit der Fa. Schönmackers, dem Deponievertrag
mit dem Wasserverband Eifel-Rur sowie den Verwaltungsgemeinkosten. Aufgrund des Vertrages
mit der Fa. Schönmackers ist zum 01.01.2004 entsprechend der Lohn- und Preisgleitklausel eine
Gebührenanpassung vorzunehmen. Hiernach beläuft sich das Abfuhrentgelt ab dem 01.01.2004
auf 12,42 €/cbm einschl. Mehrwertsteuer (bisher 12,15 €/cbm incl. Mehrwertsteuer).
Die an den Wasserverband Eifel-Rur zu zahlenden Deponiekosten belaufen sich weiterhin auf
7,30 €/cbm Grubeninhalt.
Die Anzahl der Klärgruben (25 Stück) wird sich im Jahre 2004 nicht verändern, so dass weiterhin
insgesamt ca. 170 cbm Grubeninhalt entleert werden muss.
Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 877,00 €. Auf den Kubikmeter umgerechnet belaufen sich
die Verwaltungsgemeinkosten demnach auf 5,16 €.
Die Gebühren setzen sich demnach wie folgt zusammen:
1.
2.
3.
Entgelt der Fa. Schönmackers
Deponiekosten WVER
Verwaltungsgemeinkosten
12,42 €/cbm
7,30 €/cbm
5,16 €/cbm
Insgesamt
24,88 €/cbm
Ich schlage Ihnen vor, eine 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2001 in der als
Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Entleerung verbundenen Kosten decken sich mit dem zu erwartenden
Gebührenaufkommen.
III. Beschlussvorschlag:
-2-
„1. Die Gebührensätze für die Grubenentleerung betragen ab dem 01.01.2004 bei
Grundstücksklärgruben und Sammelgruben 24,88 €/cbm abgefahrenen
Grubeninhalts.
2. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau wird in der als
Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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