Daten
Kommune
Jülich
Größe
93 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
20.11.15, 15:42
Aktualisiert
20.11.15, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 11.11.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 486/2015
Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.11.2015
TOP
Ergebnisse
Haushalt 2016
Anlg.:
20/22
SD.Net
Mitteilungstext:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses war im Zusammenhang mit dem Finanzbericht
2015 kurz der Haushalt 2016 Thema.
Dabei ging es u.a. um die Frage, ob ein Doppelhaushalt für 2016 und 2017 erstellt werden soll. Im
Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde daher intern bei den Fachbereichen der Mittelbedarf für
beide Jahre abgefragt.
In der Zwischenzeit hat jedoch der Kreis Düren, der in der Vergangenheit jeweils Doppelhaushalte
erstellt hatte, entschieden, für 2016/2017 keinen Doppelhaushalt zu erstellen. Als Begründung hierfür werden die unklare Entwicklung in der Flüchtlingsproblematik und erwartete Schwankungen bei
den Umlagegrundlagen 2017 genannt.
Vor diesem Hintergrund macht es nach Auffassung der Verwaltung keinen Sinn, für die Stadt Jülich
einen Doppelhaushalt 2016/2017 zu erstellen. Kreis- und Jugendamtsumlage sind der größte Posten
bei den städtischen Aufwendungen. Wenn die Umlagesätze für das zweite Haushaltsjahr nicht bekannt sind, ist zu erwarten, dass ein Nachtragshaushalt für dieses zweite Haushaltsjahr aufzustellen
ist (siehe Nachtragshaushalt 2014 zum Doppelhaushalt 2013/2014). Der Vorteil des Doppelhaushaltes, Planungssicherheit für zwei Jahre zu haben, wäre dann nicht gegeben.
Der Mitteilung beigefügt ist das Schreiben des Kreises Düren zur Benehmensherstellung bezüglich
der Festsetzung der Umlagen 2016. Die kreisangehörigen Kommunen können binnen eines Monats
dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist dem Kreistag vorzulegen.
Die Bürgermeister des Kreises erarbeiten zur Zeit eine gemeinsame Stellungnahme, der sich die
Stadt Jülich anschließen wird. Die Stellungnahme wird den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.
Für die Stadt Jülich bedeuten die vom Kreis für 2016 mitgeteilten Umlagegrundsätze Mehraufwendungen gegenüber den im HSK für 2016 vorgesehenen Werten in Höhe von knapp 2,1 Millionen €.
Davon entfallen 1,4 Millionen € auf die allgemeine Kreisumlage und 700.000 € auf die Jugendamtsumlage.
Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Haushaltes 2016 einschließlich der Fortschreibung des HSK bis
2023 in der Ratssitzung am 11.02.2016 einzubringen. Die Verabschiedung des Haushaltes ist für die
Mai-Sitzung des Rates vorgesehen. Wie bekannt ist, ist Voraussetzung für die Genehmigung des
Haushaltes 2016 das Vorliegen eines geprüften Abschlusses 2013.
Mitteilung 486/2015
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