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Sitzungsvorlage (Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
20.08.15, 15:20
Aktualisiert
30.09.15, 11:05
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 20.08.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 93/2015 3. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 27.08.2015 förderung und Stadtmarketing Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2015 Stadtrat 01.10.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich Anlg.: 4 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Das Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Anlage 1) sowie die Ausführungen der Verwaltung zum Einzelhandelskonzept werden vom Rat der Stadt Jülich zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt die im Gutachten zum Einzelhandelskonzept (Stand Juli 2014) formulierten Leitlinien der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung sowie das dort dargestellte räumliche Versorgungsmodell („Standortkonzept für den Einzelhandel in der Stadt Jülich“) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und als handlungsleitende Grundlage für zukünftige Entwicklungen in der Stadt Jülich (s. Anlage 2). Das Konzept ist entsprechend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und umzusetzen. 3. Die Zentren- und Nahversorgungsrelevanz einzelner Sortimente bestimmt sich nach der „Jülicher Liste zur Definition der nachversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimente“ (Anlage 3). 4. Die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches („Hauptzentrum Stadt Jülich“) wird gemäß dem Vorschlag des eingeschalteten Gutachterbüros vorgenommen (Anlage 4). 5. Der folgende Absatz, Seite 56, des Einzelhandelskonzeptes „Um den Verkehr- und Parkdruck innerhalb der Jülicher Innenstadt zu minimieren, sollten hierbei auf die fußläufigen Innenstadtkunden abzielende Konzepte im Vordergrund stehen (z.B. Beklei- dung) –Die Etablierung eines verkehrserzeugenden Lebensmittelmarktes wäre vor diesem Hindergrund nicht zu empfehlen.“ wird gestrichen. Begründung: Das Einzelhandelskonzept versteht sich als Handlungskonzept zur Steuerung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet und ist in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 27.03.2014 vorgestellt und durch Herrn Schmidt-Illguth von der BBE Handelsberatung erläutert worden. Das im Jahr 2013/2014 von der BBE Handelsberatung erarbeitete Gutachten enthält folgende Inhalte: - - Genaue Daten zur Angebots- und Nachfragesituation des Einzelhandels im Stadtgebiet, Bewertung der Versorgungsqualität in quantitativer und qualitativer Hinsicht, Benennung konkreter Angebotsdefizite. Einen Vorschlagskatalog von Leitzielen zur künftigen Einzelhandelsentwicklung. Einen Vorschlag zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Jülich unter Berücksichtigung innerstädtischer Potentialflächen. Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen Versorgung im Stadtgebiet. Vorschläge zur Entwicklung der „Ergänzungsstandorte für den zentrenverträglichen großflächigen Einzelhandel“. Aussagen zur Einzelhandessteuerung mit Mitteln der Bauleitplanung. Vorschlag und Begründung einer ortsspezifischen Liste zur genauen Definition der nahversorgungsrelevanten, zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimente („Jülicher Liste“) Das vorgelegte Konzept enthält somit alle wesentlichen Grundlagen, um die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Jülich mit planerischen Mitteln steuern zu können. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 (Vorlagen-Nr. 93/2015) das Einzelhandelskonzept beraten. Es bestand Einvernehmen, dass zunächst Entscheidungen zum Stadtwerkegrundstück sowie zur Bebauung des Walramplatzes zu treffen sind, bevor das Einzelhandelskonzept weiter thematisiert wird. Aus Sicht der Verwaltung sind diese beiden Projekte soweit fortgeschritten, so dass jetzt das Einzelhandelskonzept beschlossen werden kann, damit Planungssicherheit hergestellt wird. Zu Punkt 5 des Beschlussentwurfs wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 93/2015, 1. Ergänzung verwiesen. Zu einer möglichen Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches wird auf Sitzungsvorlage 93/2015, 2. Ergänzung verwiesen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 93/2015 3. Ergänzung Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 93/2015 3. Ergänzung X nein nein Seite 3