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Allgemeine Vorlage (6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 27/2003 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 5, 6. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 06. 2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: 6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 03. 04. 2003 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB wurde gleichzeitig festgelegt, dass wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt. Die Offenlage ist in der Zeit vom 22. 04. 2003 bis einschließlich 22. 05. 2003 erfolgt. Während der Offenlage sind keine Anregungen eingegangen. Ich empfehle Ihnen nunmehr, den erforderlichen Satzungsbeschluss zu fassen. Eine Ablichtung der Bebauungsplanänderung ist als Anlage zu Ihrer Information nochmals beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die 6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz-Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: _______ Nein: ________ Enthaltungen: ________