Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
FB I / Schr.
Vorlage zur
Dringlichkeitsentscheidung
gem. § 60 Abs. 2 GO NW
Betr.: Vergabe eines Auftrages zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen
der vorbereitenden Maßnahmen für die Breitbandversorgung der Ortschaften
Kirch- Grottenherten
Es ist beabsichtigt innerhalb der Ortschaften Kirch- Grottenherten in die bereits begonnene Tiefbaumaßnahme der RWE AG entsprechende Leerrohre zur Durchleitung
eines späteren DSL-Glasfaserkabels von der Firma DRB GmbH mit verlegen zu lassen.
Begründung:
Im September 2005 wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Telekom u.a. für
die Ortschaften Kirch- Grottenherten mit dem Ergebnis vorgelegt, dass die DSLVersorgung dieses Bereiches eine zu hohe Deckungslücke für den Netzbetreiber
aufweist. Aus diesem Grunde wurde die Maßnahme zugunsten alternativer Versorgungsmöglichkeiten, die jedoch leistungsschwächer sind, zurückgestellt.
Seit Dezember 2008 wurde der Kontakt zu den Netzbetreibern Telekom und Netcologne zwecks erneuter Prüfung zur Schließung der Breitband-Versorgungslücke in
den unterversorgten Bereichen in der Stadt Bedburg wieder aufgenommen.
Am 12.03.2009 fand ein Beratungstermin mit der Telekom im Hause statt. Hier wurde
der Stadt Bedburg seitens der Telekom in Aussicht gestellt, dass unter gewissen
Umständen ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden könnte, sofern sich die
Deckungslücke in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Telekom hierdurch schließen lassen könnte. Hierbei sind verschiedene Gestaltungsmodelle möglich. Unter
anderem könnte durch die Bereitstellung von Leerrohren in den jeweiligen Kabeltrassen, vor allem innerorts zu den Verteilerkästen, seitens der Stadt Bedburg, die sog.
Deckungslücke entsprechend reduziert werden. Darauf hin wurde unmittelbar Kontakt mit der RWE AG aufgenommen, die eine bereits laufende Tiefbaumaßnahme
durch die Ortschaften Kirch- Grottenherten beauftragt hat.
Hier wurde am 20.03.2009 bei einem Ortstermin mit der RWE AG, der Firma Dürener
Rohrleitungsbau GmbH sowie der Stadt Bedburg die Durchführbarkeit der Mitverlegung von Leerrohren für das DSL-Glasfaserkabel der Telekom erörtert. Da die Tiefbaumaßnahme an Fristen hinsichtlich gewisser Verkehrsführungen gebunden ist,
gebot die Situation eine zeitnahe Entscheidung. Eine öffentliche Ausschreibung für
diese Maßnahme durch die Stadt Bedburg schied aus, da die Leerrohrverlegung aus
wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen keine Alternative bot.
Somit kann der Auftrag gem. § 3 Zi. 4 VOB/A an die ausführende Firma vergeben
werden.
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Abschnitt 3, § 3
VOB/A(Verwaltungsvorschrift)Arten der Vergabe
4. Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist, besonders
a) weil für die Leistung aus besonderen Gründen (z.B. Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmter Unternehmer in Betracht kommt,
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2961.doc
b) weil die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann,
c) weil sich eine kleine Leistung von einer vergebenen größeren Leistung nicht ohne
Nachteil trennen lässt,
d) weil die Leistung besonders dringlich ist,
e) weil nach Aufhebung einer Öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht,
f) weil die auszuführende Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterworfen ist.
1 km Glasfaserkalbel-Verlegung im Unterboden kostet laut Vorgabe der Telekom
komplett ca. 65.000 €/km.
Sofern Glasfaserkabel in vorhandene Leerrohre verlegt werden kann, reduzieren sich
die Kosten auf 3.000.- €/km.
In diesem Falle bedeutet dies:
65.000.- €/km x 1,32 km (Margarethenstr. bis Ecke Zaunstr./St.-Martinus-Str.) = 85.800.- €
Bei Mitverlegung des Leerrohres in die laufende RWE Tiefbaumaßnahme kostet dies:
ca. 29.545,40.- € + (3.000.- € x 1,32 km =) 3.960.- € = ca. 33.505,40.- €
Dies stellt eine Einsparung von 52.294,60.- € für die Verlegung von DSLGlasfaserkabel in den Ortschaften Kirch- Grottenherten dar.
Es ist beabsichtigt, diese Maßnahme aus Mitteln des Konjunkturpaketes II zu finanzieren. Die Entscheidungskompetenz über die Verwendung dieser Mittel obliegt dem
Rat der Stadt Bedburg.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie im Betreff aufgeführt zu vergeben.
Im Auftrag
(Naujock)
stellv. Fachbereichsleiter
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2961.doc
Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der vorstehenden Stellungnahme wird gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, den Auftrag an die Firma
Dürener Rohrleitungsbau GmbH zur Mitverlegung von Leerrohren mit 10 cm Grabenanteil in die bereits laufende Tiefbaumaßnahme der RWE AG mit einer vorläufigen Auftragssumme i.H.v. 29.454,40 € zu vergeben.
Bedburg, den 23.03.2009
(im Original unterzeichnet)
Koerdt
Bürgermeister
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2961.doc
(im Original unterzeichnet)
Mitter
Stadtverordneter