Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-64/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-64/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-64/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-64/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg FB I / Schr. Vorlage zur Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NW Betr.: Vergabe eines Auftrages zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für die Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch- Grottenherten Es ist beabsichtigt innerhalb der Ortschaften Kirch- Grottenherten in die bereits begonnene Tiefbaumaßnahme der RWE AG entsprechende Leerrohre zur Durchleitung eines späteren DSL-Glasfaserkabels von der Firma DRB GmbH mit verlegen zu lassen. Begründung: Im September 2005 wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Telekom u.a. für die Ortschaften Kirch- Grottenherten mit dem Ergebnis vorgelegt, dass die DSLVersorgung dieses Bereiches eine zu hohe Deckungslücke für den Netzbetreiber aufweist. Aus diesem Grunde wurde die Maßnahme zugunsten alternativer Versorgungsmöglichkeiten, die jedoch leistungsschwächer sind, zurückgestellt. Seit Dezember 2008 wurde der Kontakt zu den Netzbetreibern Telekom und Netcologne zwecks erneuter Prüfung zur Schließung der Breitband-Versorgungslücke in den unterversorgten Bereichen in der Stadt Bedburg wieder aufgenommen. Am 12.03.2009 fand ein Beratungstermin mit der Telekom im Hause statt. Hier wurde der Stadt Bedburg seitens der Telekom in Aussicht gestellt, dass unter gewissen Umständen ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden könnte, sofern sich die Deckungslücke in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Telekom hierdurch schließen lassen könnte. Hierbei sind verschiedene Gestaltungsmodelle möglich. Unter anderem könnte durch die Bereitstellung von Leerrohren in den jeweiligen Kabeltrassen, vor allem innerorts zu den Verteilerkästen, seitens der Stadt Bedburg, die sog. Deckungslücke entsprechend reduziert werden. Darauf hin wurde unmittelbar Kontakt mit der RWE AG aufgenommen, die eine bereits laufende Tiefbaumaßnahme durch die Ortschaften Kirch- Grottenherten beauftragt hat. Hier wurde am 20.03.2009 bei einem Ortstermin mit der RWE AG, der Firma Dürener Rohrleitungsbau GmbH sowie der Stadt Bedburg die Durchführbarkeit der Mitverlegung von Leerrohren für das DSL-Glasfaserkabel der Telekom erörtert. Da die Tiefbaumaßnahme an Fristen hinsichtlich gewisser Verkehrsführungen gebunden ist, gebot die Situation eine zeitnahe Entscheidung. Eine öffentliche Ausschreibung für diese Maßnahme durch die Stadt Bedburg schied aus, da die Leerrohrverlegung aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen keine Alternative bot. Somit kann der Auftrag gem. § 3 Zi. 4 VOB/A an die ausführende Firma vergeben werden. Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Abschnitt 3, § 3 VOB/A(Verwaltungsvorschrift)Arten der Vergabe 4. Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist, besonders a) weil für die Leistung aus besonderen Gründen (z.B. Patentschutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmter Unternehmer in Betracht kommt, SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2961.doc b) weil die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, c) weil sich eine kleine Leistung von einer vergebenen größeren Leistung nicht ohne Nachteil trennen lässt, d) weil die Leistung besonders dringlich ist, e) weil nach Aufhebung einer Öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht, f) weil die auszuführende Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterworfen ist. 1 km Glasfaserkalbel-Verlegung im Unterboden kostet laut Vorgabe der Telekom komplett ca. 65.000 €/km. Sofern Glasfaserkabel in vorhandene Leerrohre verlegt werden kann, reduzieren sich die Kosten auf 3.000.- €/km. In diesem Falle bedeutet dies: 65.000.- €/km x 1,32 km (Margarethenstr. bis Ecke Zaunstr./St.-Martinus-Str.) = 85.800.- € Bei Mitverlegung des Leerrohres in die laufende RWE Tiefbaumaßnahme kostet dies: ca. 29.545,40.- € + (3.000.- € x 1,32 km =) 3.960.- € = ca. 33.505,40.- € Dies stellt eine Einsparung von 52.294,60.- € für die Verlegung von DSLGlasfaserkabel in den Ortschaften Kirch- Grottenherten dar. Es ist beabsichtigt, diese Maßnahme aus Mitteln des Konjunkturpaketes II zu finanzieren. Die Entscheidungskompetenz über die Verwendung dieser Mittel obliegt dem Rat der Stadt Bedburg. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie im Betreff aufgeführt zu vergeben. Im Auftrag (Naujock) stellv. Fachbereichsleiter SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2961.doc Dringlichkeitsentscheidung Aufgrund der vorstehenden Stellungnahme wird gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, den Auftrag an die Firma Dürener Rohrleitungsbau GmbH zur Mitverlegung von Leerrohren mit 10 cm Grabenanteil in die bereits laufende Tiefbaumaßnahme der RWE AG mit einer vorläufigen Auftragssumme i.H.v. 29.454,40 € zu vergeben. Bedburg, den 23.03.2009 (im Original unterzeichnet) Koerdt Bürgermeister SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2961.doc (im Original unterzeichnet) Mitter Stadtverordneter