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Allgemeine Vorlage (Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 4 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I 10, Ortsteil Winden; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 4 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I 10, Ortsteil Winden;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/ I 10 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 06. 2003 Vorlagen-Nr.: 57/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 4 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I 10, Ortsteil Winden; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 09. 2001 für den Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen. Gemäß § 17 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von 2 Jahren seit ihrer Bekanntmachung außer Kraft. Die Bekanntmachung ist am 12. 10. 2001 erfolgt, sodass sie am 13. 10. 2003 außer Kraft tritt. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist um 1 Jahr ohne Zustimmung der Höheren Verwaltungsbehörde verlängern, wobei dies wieder in Form eines Satzungsbeschlusses gemäß § 16 zu erfolgen hat. Der Beschluss der Gemeinde über die Verlängerung und die ortsübliche Bekanntmachung müssen vor Fristablauf rechtswirksam erfolgt sein. Da bis zum Fristablauf der Bebauungsplan I 10 noch keine Rechtskraft erlangt hat, schlage ich Ihnen von daher vor, die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern, wobei mit Rechtskraft des Planes die Veränderungssperre automatisch außer Kraft tritt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kreuzau erfolgt, entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: „Die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I 10, Ortsteil Winden, bestehende Veränderungssperre wird in Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert. Der Satzungsbeschluss gemäß § 16 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________