Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/ I 10 BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02. 06. 2003
Vorlagen-Nr.:
57/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.06.2003
24.06.2003
09.07.2003
TOP: Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 4 BauGB für den künftigen
Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I 10, Ortsteil Winden;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 09. 2001 für den Geltungsbereich des
o. a. Bebauungsplanes gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine
Veränderungssperre beschlossen.
Gemäß § 17 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von 2 Jahren seit ihrer
Bekanntmachung außer Kraft. Die Bekanntmachung ist am 12. 10. 2001 erfolgt, sodass sie am 13.
10. 2003 außer Kraft tritt.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist um 1 Jahr ohne Zustimmung der
Höheren Verwaltungsbehörde verlängern, wobei dies wieder in Form eines Satzungsbeschlusses
gemäß § 16 zu erfolgen hat.
Der Beschluss der Gemeinde über die Verlängerung und die ortsübliche Bekanntmachung müssen
vor Fristablauf rechtswirksam erfolgt sein.
Da bis zum Fristablauf der Bebauungsplan I 10 noch keine Rechtskraft erlangt hat, schlage ich
Ihnen von daher vor, die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern, wobei mit Rechtskraft des
Planes die Veränderungssperre automatisch außer Kraft tritt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kreuzau erfolgt, entstehen keine
Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
„Die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I 10, Ortsteil Winden, bestehende
Veränderungssperre wird in Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr
verlängert.
Der Satzungsbeschluss gemäß § 16 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltungen:
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