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Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße
I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße
I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 17/2017 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 09.01.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 31.01.2017 Bemerkungen beschließend Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB lt. Beschluss des Rates vom 23.06.2015 wird in ein Regelverfahren gem. § 2 in Verbindung mit § 12 BauGB geändert. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan behält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, E. –Lechenich, Frenzenstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des mit dem Vorhabenträger entwickelten Bebauungsplanentwurfes eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 23.06.2015 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. (V 101/2015 1. Ergänzung) Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung wird eine Änderung des durchzuführenden Verfahrens erforderlich. Die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist entsprechend dem Regelverfahren gem. § 2 BauGB durchzuführen. Der bereits erfolgte Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) ist abgeschlossen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird aufgrund erforderlicher Änderungen im Bebauungsplanentwurf wiederholt. Die Abwägung aller eingegangenen Anregungen erfolgt vor dem Satzungsbeschluss. Der Vorhabenträger hat der Änderung des Verfahrens schriftlich zugestimmt. In Vertretung (Hallstein) -2-