Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 17/2017
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 09.01.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
31.01.2017
Bemerkungen
beschließend
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße
I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I.
Die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB lt. Beschluss des Rates vom 23.06.2015 wird in ein Regelverfahren gem. § 2 in Verbindung mit § 12 BauGB geändert. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan behält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 177, E. –Lechenich, Frenzenstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des mit dem Vorhabenträger entwickelten Bebauungsplanentwurfes eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 23.06.2015 die Aufstellung
des Vorhaben- und Erschließungsplans Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. (V 101/2015 1. Ergänzung)
Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung wird eine Änderung des durchzuführenden Verfahrens erforderlich.
Die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist entsprechend dem Regelverfahren gem. § 2 BauGB durchzuführen.
Der bereits erfolgte Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3
(1) BauGB sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
ist abgeschlossen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB wird aufgrund erforderlicher Änderungen im Bebauungsplanentwurf wiederholt.
Die Abwägung aller eingegangenen Anregungen erfolgt vor dem Satzungsbeschluss.
Der Vorhabenträger hat der Änderung des Verfahrens schriftlich zugestimmt.
In Vertretung
(Hallstein)
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