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Beschlussvorlage (2_Rechtsplanentwurf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
492 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Beschlussvorlage (2_Rechtsplanentwurf)

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Inhalt der Datei

(Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt Im Auftrag (Erner) Der Bürgermeister (Erner) Der Bürgermeister (Erner) Der Bürgermeister (Erner) Der Bürgermeister (Erner) Der Bürgermeister (Erner) Der Bürgermeister (Erner) Der Bürgermeister Erftstadt, den ……………………. (Erner) Der Bürgermeister Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB erfolgte am …………………. . Der Bebauungsplan ist hiermit in Kraft getreten. Inkrafttreten des Bebauungsplans durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB) Erftstadt, den ……………………. Dieser Plan wird hiermit ausgefertigt. Ausfertigung Erftstadt, den ……………………. Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom ……………………. diesen Plan als Satzung beschlossen. Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB) Erftstadt, den ……………………. Die erneute Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom ……………………. bis einschließlich ……………………. . Der Entwurf dieses Bebauungsplans wurde mit Begründung, Gutachten und den zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom ……………………. bis ……………………. erneut öffentlich ausgelegt. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Erftstadt, den ……………………. Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am …………………. . Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Erftstadt hat die Änderung des Aufstellungsverfahrens dieses Planes in ein Regelverfahren gem. § 2 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie die erneute Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung vom ……………………. beschlossen. Beschluss zur Änderung des Aufstellungsverfahrens Erftstadt, den ……………………. Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom ……………………. bis einschließlich ……………………. . Der Entwurf dieses Bebauungsplans wurde mit Begründung, Gutachten und den zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom ……………………. bis einschließlich ……………………. öffentlich ausgelegt. Die Offenlegung dieses Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom Rat der Stadt Erftstadt in der Sitzung vom ……………………. beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses erfolgte am ……………………. . Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB) Erftstadt, den ……………………. Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom ……………………. bis einschließlich ……………………. . Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer Versammlung am ……………………. . Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB) Erftstadt, den ……………………. Der Rat der Stadt Erftstadt hat die Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB in seiner Sitzung vom ……………………. beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am ……………………. . Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) Verfahren: Erftstadt, den ......................... Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89/ UTM32N. Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-Erft-Kreises mit Stand vom Oktober 2015. Plangrundlage: Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen) können im Rathaus der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt-Liblar, Umwelt- und Planungsamt, eingesehen werden. (Bebauungsplan) gültigen Fassung unter Berücksichtigung der jeweils letzten Änderung. Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der zum Zeitpunkt der Rechtskraft dieser Satzung • Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) 2841 61 2843 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 3 4.5 2 2 2 2.2 St 2 5 5 LPB III 5.5 LPB III 8.3 LPB III 6.5 LPB III LPB III 22 III Nebenanlagen und Stellplätze Innerhalb des als Tiefgarage (TGA) festgesetzten Bereiches sind außerhalb der durch Baugrenzen eingefassten überbaubaren Flächen Fahrradabstellplätze, Räume für die Abfallentsorgung, Lagerflächen, Technik- und Nebenräume bis zu einer maximalen Fläche von 20% der verbleibenden Tiefgaragenfläche zulässig. 1.4 1.6 ° 90 Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) Toranlage mit Drehkreuz Lärmpegelbereiche Entsprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (hier III und IV) sind Schallschutzmaßnahmen an Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau vom November 1989) zu treffen. Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung ein niedriger Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 nachgewiesen wird. Fenster von Räumen, die dem Schlafen dienen und sich in einem Lärmpegelbereich III und höher befinden, sind mit schallgedämmten Lüftungselementen zu versehen, die die Einhaltung der erforderlichen Schalldämm-Maße R`w,res der Gesamtaußenbauteile gewährleisten. Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) Die Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der Pflanzperiode nach Beendigung der Bauarbeiten umzusetzen. Die Pflanzungen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Wildverbiss zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Des Weiteren sind im angrenzenden Schlosspark (Flurstück 2848, Flur 50, Gem. Lechenich) • drei Fledermauskästen für Graue Langohren an eine Stieleiche (Baumkatasternr. 437) und • zwei Fledermauskästen für Graue Langohren an eine Kastanie (Baumkatasternr. 420) in geeignete Bereiche zu installieren Besonderer Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz Für den Verlust von Nist- und Ruhestätten besonders streng geschützter Arten sind als vorgezogene artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme nach § 44 BNatSchG im Bereich der Landesburg Lechenich (Gemarkung Lechenich, Flur 50, Flurstücke 706) folgende künstliche Nisthilfen unter Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben zu installieren: • zwei große Nistkästen für Turmfalken im Südwestturm der Landesburg • zwei große Nistkästen für Schleiereulen im Südwestturm der Landesburg • drei Halbhöhlenkästen für Hausrotschwänze verteilt auf die südlichen, westlichen und nördlichen Randgehölze der Landesburg • fünf Fledermauskästen für Zwergfledermäuse an die äußere Westmauer der Landesburg • fünf Fledermauskästen für Graue Langohren an die äußere Nordmauer der Landesburg durch Bauarbeiten, Baumaschinen oder durch Bodenverdichtungen Bodenzwischenlagerungen sowie Aushubmassen sind mit Beendigung der Maßnahmen zu beseitigen. Alle nicht versiegelten, aber von der Baumaßnahme betroffenen Flächen sind nach Beendigung der Baumaßnahme wieder so herzurichten, dass keine Beeinträchtigungen des Oberbodens und der unterliegenden Schichten zurückbleiben. Über die im Erläuterungsbericht (Büros Smeets Landschaftsarchitekten vom 22.04.2016 einschließlich der Anlagen 1 und 2) dargestellten Bau- und Baubetriebsflächen hinaus, sind keine weiteren Beeinträchtigungen wie z.B. baulichen Anlagen, Ausbaumaßnahmen von Straßen und Wegen oder zusätzliche Befestigungen von Lager- und Abstellflächen im geschützten Landschaftsbestandteil zulässig. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der nicht betroffene Abschnitt des gehölzbestandenen Walls als zu erhaltender Gehölzbestand zu kennzeichnen und während der gesamten Baumaßnahmen zu schützen. Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen Baustelleneinrichtungs- oder Lagerflächen sind innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteiles (GLB) nur innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplans Nr. 177, Frenzenstraße zulässig. Umgestaltung von Randflächen des Schlossparks Lechenich im Geschützten Landschaftsbestandteil 2.4-28 „Burgpark Lechenich“ und nördlich angrenzende neuangelegte Parkerweiterung Neben den festgesetzten Zufahrtsbereichen ist die Zufahrt zu 5 Längsparkplätzen, vorrangig über die zukünftigen Zufahrten, von der Frenzenstraße (L 162) zulässig. Anpflanzungen, Sichtschutzzäune und andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen eine Höhe von 0,8 m über der Oberkante der jeweiligen Ausfahrt vom Vorhabengebiet auf die Frenzenstraße nicht überschreiten. Bäume und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht behindert wird. Die in der Planzeichnung festgesetzten Sichtfelder zur Frenzenstraße (L 162) sind von jeglichen baulichen Anlagen, die ein Sichthindernis darstellen können freizuhalten. Regelungen zu Ein- und Ausfahrten und zum Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 3. 2. 1.10 2818 2660/174 2820 2 2841 2696/194 2695/194 2838 2819 3374 2837 2330/195 2329/195 2328/195 Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, Tl NL West, PTI 22 (Deutsche Telekom Technik GmbH Stichwort: Bebauungsplan Bauherrenberatungsbüro Venloer Str.156 50672 Köln), so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, Ausgabe 1989 zu beachten. Telekommunikationslinien Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. HINWEISE Erdbebenzone ( § 9 Abs. 5 BauGB ) Die Gemarkung Lechenich befindet sich gemäß der Karte der Erbebenzonen und geologischer Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NordrheinWestfalen, Karte zu DIN 4149, Juni 2006, in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S (Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. KENNZEICHNUNG Die ausführenden Baufirmen sind vom Bauherrn oder der Ökologischen Baubegleitung über den Schutzstatus der Flächen innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils und der damit verbundenen Beachtung und Einhaltung der Verbotsvorschriften des geschützten Landschaftsbestandteils und der Nebenbestimmungen dieser Befreiung zur Minderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen zu unterrichten. Ökologische Baubegleitung Die Beachtung und Einhaltung der aufgeführten Minderungs-, Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sind während der gesamten Bauzeit von einer ökologischen Baubegleitung kontinuierlich zu überwachen. Gemäß § 39 BNatSchG sind Rodungsarbeiten zum Schutz wild lebender Tiere nur in der Zeit von 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Wird mit den Rodungsmaßnahmen in der Zeit vom 01.3. bis zum 30.10. begonnen, ist durch mindestens eine weitere artenschutzrechtliche Überprüfung aller Gehölzflächen sicherzustellen, dass durch die Umsetzung der Maßnahmen keine Verstöße gegen § 44 BNatSchG zu erwarten sind. Die Ergebnisse der Begehung sind der Unteren Landschaftsbehörde schriftlich mitzuteilen. Schall- und Lichtemissionen sind auf das erforderliche Maß und den notwendigen Zeitraum zu beschränken, um eine Störung brütender, durchziehender oder ruhender Vogelarten zu vermeiden und um jagende Fledermausarten möglichst wenig zu stören. Die Einfluglöcher der vorhandenen Nist- und Ruhestätten im Eingriffsbereich des Bebauungsplanes sind vor Beginn der Abriss- und Umbauarbeiten tierschutzgerecht zu verschließen, um eine Wiederansiedlung der Tiere zu vermeiden. Um den mittel- und langfristigen Erfolg der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sicher zu stellen, ist eine fachkundige Betreuung über einen Zeitraum von mindestens acht Jahren sicherzustellen. Hier ist eine Überprüfung der einzelnen Maßnahmen durchzuführen, der Erfolg der Maßnahmen zu prüfen sowie die Instandhaltung und die fachkundige Reinigung der Kästen zu leisten. Sollte die Funktionsfähigkeit einzelner Maßnahmen unzureichend sein, sind geeignete Maßnahmen zur Nachjustierung durchzuführen. 2843 2.5 3 St. Pflasterfläche II Bestehendes Geb. Wohnen I Fh 118,6 Stellplätze Pflasterfläche Gastronomie, Handel, Dienstleistung, Dachterrasse 2. OG Gewerbe, Wohnen Vordach III Bestehendes Vordach III Künftige Nutzung in bestehendem Gebäude: Gewerbe,Wohnen 1466/194 3027 3028 Garage I 119 Balkone 1. OG Dachterrasse 2. OG FD 102,5 2229/194 2739/194 2738/194 Müllplatz Begrüntes Tiefgaragendach Überbauung Notausgang Tiefgarage I Vordach Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Diesbezüglich und zu bergbaulichen Planungen wird empfohlen, eine Anfrage an die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Bergbau Das Plangebiet liegt über auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern im Eigentum der RWE Power AG. Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Teile des Plangebietes befinden sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Lechenicher Mühlengraben / Erpa / Rotbach. Bei Realisierung der Baumaßnahme muss das verlorengehende Überschwemmungsgebietsvolumen (~46m³) zeitnah ausgeglichen werden. Die entsprechenden Antragsunterlagen (gemäß § 84 Landwassergesetz - LWG NRW i.V.m. § 78 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) sind dem Bauantrag beizufügen. Das verlorengehende Retentionsvolumen des Überschwemmungsgebietes ist zu belegen sowie die geplante Ausgleichsmaßnahme zu benennen. Gewässerschutz / Überschwemmungsgebiet Das Plangebiet liegt innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Dirmerzheim. Artenschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung (ASP I und II) durchgeführt. Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 7 BNatSchG (Zugriffsverbote) können zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Minderungs-, Vermeidung und Kompensationsmaßnahmen (siehe Punkt 1.9 und 1.10) aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden. Bodendenkmalpflege Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) - (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird verwiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Weitere Informationen sind zu finden auf der Internetseite http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.jsp Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Zu beachten ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite des KBD. 4. Außengastronomie Gastronomie I I Kampfmittel Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Grünfläche Wohnen III 18 Bestehendes Geb. Lager Fahrräder 120 Hecke geschnitten M. 1 : 500 I-VI Grünfläche Pflaster, bzw. Splittfläche Geschossigkeiten Tiegarage mit Dachbegrünung Tiefgarage mit gepflasterter Oberfläche, bzw. Splittoberfläche Geplante Gebäude mit begrünten Flachdächern Geplante Gebäude mit Flachdächern und Dachterrassen Bestehende Gebäude (verschiedene Dachformen) Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Legende Vorhaben- und Erschließungsplan Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) Toranlage mit Drehkreuz Hecke geschnitten Künftige Nutzung in besteh. Gebäude: Gastronomie, Handel Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen neue Grenze geplant - - - - die unbelasteten Dachflächenwässer zur Brauchwassernutzung (z.B. Grünanlagenbewässerung) zu verwenden, die Dächer unter 20 Grad Dachneigung extensiv zu begrünen, nur heimische Arten zu pflanzen und auf das Pflanzen von Nadelhölzern mit Ausnahme der gem. Kiefer (Pinus silvestris) und der Eibe (Taxus baccata) zu verzichten und Solarkollektoren zur Warmwasseraufbereitung und Solarzellen zur Stromerzeugung einzusetzen, Aufgrund des besonderen Standortes am Rande des Schlossparkes weitere Maßnahmen für streng bzw. besonders geschützte Arten an den neu zu errichtenden Gebäuden an geeigneten Standorten zu installieren. Aus ökologischen Gründen wird empfohlen: EMPFEHLUNGEN Auf mögliche Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der L 162 wird hingewiesen. Bei Hochbauten ist mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Vorhabenträger. Verkehrslärm- und sonstiger Immissionsschutz Der Landesbetrieb Straßen.NRW weist darauf hin, dass aus dem Bebauungsplan heraus keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 162 gegenüber der Straßenbauverwaltung bestehen. Abfallrechtliche Nebenbestimmung: Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der zu entsorgende Boden die Vorsorgewerte der BBodschV einhält. Erdaushub zum Abtransport von der Vorhabenfläche ist daher zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu entsorgen. Bodenschutzrechtliche Nebenbestimmung: Eine im Jahr 2014 erstellte Bodenbelastungskarte weist für die Vorhabenfläche geschätzte Bleigehalte in Höhe von ca. 400 mg/kg Boden aus. Dies ist bei der Gestaltung der Außenanlagen hinsichtlich sensibler Nutzung (z.B. Kinderspielfläche) zu berücksichtigen. Soweit unversiegelte Flächen geplant sind, ist die Gestaltung der Außenanlage daher mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. Bodenschutz Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des Rotbaches und teilweise der Erft erhöhte Schwermetallgehalte (insbesondere Bleigehalte) auf. 3.25 Geschützter Landschaftsbestandteil Neue Grenze des geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) gemäß Bescheid des REK vom 02.08.2014 (Eingang 04.08.2016) freizuhaltene Sichtfelder zu L 162 (vgl. textliche Festsetzungen Nr. 1.7) Zufahrtsbereiche Lärmpegelbereich IV bezogen auf die Vorhabenplanung Lärmpegelbereich III bezogen auf die Vorhabenplanung Bereiche mit erhöhten Anforderungen an den baulichen Schallschutz - Lärmpegelbereiche (LFB) gemäß DIN 4109 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Zweckbestimmung: Tiefgarage Zweckbestimmung: Stellplätze Euskirchen, den .................... Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Bearbeitung: Tür an Tür mit der Natur (Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt Im Auftrag Umwelt- und Planungsamt ERFTSTADT M. 1 ~ 2.500 Stadtteil Lechenich Erftstadt Erftstadt - Lechenich, Frenzenstraße Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177 LPB IV LPB III TGA St. Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen (außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) mit der Sonstige Planzeichen Hecke zu pflanzen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) Baugrenze Flurkarten: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Katasteramt Rhein-Erft-Kreis 2015, Stand 10/2015 46 Schnittpunkt Wand/Dach im VEP SWD 116,0 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) max. Firsthöhe in Meter über Normalhöhennull (NHN) Fh 118,6 zulässige Anzahl der Vollgeschosse z.B. III Geschossflächenzahl 1,6 III Grundflächenzahl 0,6 Übersichtsplan 1194 zulässige Nutzungen (VBP und VEP) gemäß Planeinschrieb/Festsetzungen Allgemein Wohngebiet (nur VBP) Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) WA Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Legende: Erftstadt - Lechenich, Frenzenstraße 2228/194 Zugang Innenhof un d Schlosspark, sowi e Zufahrt für Anliefe rung und Feuerweh r Zufahrt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) 61 Die künstlichen Nisthilfen und Kästen müssen den betroffenen Arten vor den Umbaubzw. Abrissarbeiten zur Verfügung stehen. Die Nisthilfen sind dauerhaft zu erhalten und bei Verlust ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. M. 1 : 500 Hinter dem Schloß Zum Ausgleich der Eingriffe in die bestehenden Gehölzbestände ist die östlich des Bauvorhabens angrenzende Obstwiese auf dem Flurstück 3071, Flur 50, Gem. Lechenich mit zehn landschaftstypischen Obstbaumhochstämmen regionaler Sorten zu ergänzen. (vgl. Pflanzliste Auswahl an heimischen alten Obstsorten im Anhang zum Umweltbericht). Die Oberkante der Tiefgarage muss – innerhalb des bisherigen Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) - dem Niveau des Urgeländes entsprechen. Der gewachsene Boden ist in seiner Struktur wieder herzustellen. Nicht überbaute Bereiche der Tiefgarage sind im Bereich des Flurstücks 2229/194 mit kulturfähigem Bodensubstrat zu überdecken und als Grünfläche anzulegen. Nach Beendigung der Abriss- und Bauarbeiten ist der beanspruchte Übergangsbereich zum Schlosspark landschaftsgerecht wieder herzustellen. Dabei sind alle vegetationslosen Bereiche wieder zu Rasen- oder zu Wiesenflächen zu entwickeln. Geschützter Landschaftsbestandteil Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen Gastronomie, Handel, Randbereiche des gehölzbestandenen Walls, die nicht Teil des Baufeldes sind, sind während der Bauzeit gegenüber dem Baubetrieb zu schützen. 1.9 1.8 6 TGA 7.8 3.25 3.25 Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 zu führen. Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von dieser Festsetzung sind zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass unter Berücksichtigung der exakten Gebäudegeometrie im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an den Gebäudeseiten vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. 2739/194 1.7 Fh 118,6 ° 90 27.8 18 5 Zur Abgrenzung des Schlossparks ist in die o.g. Schnitthecke eine Toranlage in einer denkmalverträglichen Form zu integrieren und mit einem Drehkreuz (Notausgang nach Schließung des Parks) zu versehen. Grünordnerische Maßnahmen Entlang der zum Park orientierten Gebäudeflucht ist eine mindestens 1m breite, 0,8 m hohe und 50 m lange Schnitthecke mit einer heimischen und standortgerechten Gehölzart zu pflanzen. (vgl. Pflanzliste Gehölzarten der potenziell natürlichen Vegetation im Anhang zum Umweltbericht). Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Im Plangebiet darf die zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO durch die Grundfläche von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 überschritten werden. 1.3 1.5 Bedingte Festsetzung Gemäß § 12 Absatz 3 Buchstabe a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 1.2 1.1.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind folgende Nutzungen zulässig: Wohnen, Dienstleistung (Praxen), Gastronomie, Einzelhandel, Gewerbe. 3027 2228/194 2738/194 2229/194 120 3028 119 1466/194 WA 0,4 0,8 38 0,6 1,6 II 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet –WA-, nur Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gemäß § 1 (6) BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) die Ausnahmen gemäß § 4 (3) BauNVO nicht zulässig. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 2660/174 2820 2819 2818 2 2696/194 2695/194 2838 3374 2837 2330/195 2329/195 69 • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) 59 71 2328/195 63 75 67 65 69 40 36 3 77 71 • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) 36.4 9.8 36 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) 4.2 32 30 32 30 LPB IV 3.75 6.6 15.5 38 Rechtsgrundlagen: 59 34 3 77 L 162 Frenzenstra ße 3 34 1 5.3 24 11 16 LPB III 5 SWD 116,0 75 67 65 63 5 7 LPB IV 22 20 11 5 24 SWD 110,7 Bebauungsplan Nr. 177 (VEP) 20 L 162 Frenzenstra ße Stellplätze TG 22 33.4 4 1.8