Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
492 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
(Seyfried)
Leitung Umwelt- und Planungsamt
Im Auftrag
(Erner)
Der Bürgermeister
(Erner)
Der Bürgermeister
(Erner)
Der Bürgermeister
(Erner)
Der Bürgermeister
(Erner)
Der Bürgermeister
(Erner)
Der Bürgermeister
(Erner)
Der Bürgermeister
Erftstadt, den …………………….
(Erner)
Der Bürgermeister
Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB erfolgte am
…………………. . Der Bebauungsplan ist hiermit in Kraft getreten.
Inkrafttreten des Bebauungsplans durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB)
Erftstadt, den …………………….
Dieser Plan wird hiermit ausgefertigt.
Ausfertigung
Erftstadt, den …………………….
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom ……………………. diesen Plan als Satzung
beschlossen.
Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB)
Erftstadt, den …………………….
Die erneute Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte in der Zeit vom ……………………. bis einschließlich ……………………. .
Der Entwurf dieses Bebauungsplans wurde mit Begründung, Gutachten und den zu diesem Zeitpunkt
bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
……………………. bis ……………………. erneut öffentlich ausgelegt.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher
Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)
Erftstadt, den …………………….
Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am …………………. .
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Erftstadt hat die
Änderung des Aufstellungsverfahrens dieses Planes in ein Regelverfahren gem. § 2 BauGB in
Verbindung mit § 12 BauGB sowie die erneute Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der
betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung vom
……………………. beschlossen.
Beschluss zur Änderung des Aufstellungsverfahrens
Erftstadt, den …………………….
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte in der Zeit vom ……………………. bis einschließlich ……………………. .
Der Entwurf dieses Bebauungsplans wurde mit Begründung, Gutachten und den zu diesem Zeitpunkt
bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
……………………. bis einschließlich ……………………. öffentlich ausgelegt.
Die Offenlegung dieses Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom Rat der Stadt Erftstadt in
der Sitzung vom ……………………. beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des
Offenlegungsbeschlusses erfolgte am ……………………. .
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§
3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB)
Erftstadt, den …………………….
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
erfolgte in der Zeit vom ……………………. bis einschließlich ……………………. .
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer
Versammlung am ……………………. .
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB)
Erftstadt, den …………………….
Der Rat der Stadt Erftstadt hat die Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB in seiner
Sitzung vom ……………………. beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses
erfolgte am ……………………. .
Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Verfahren:
Erftstadt, den .........................
Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89/ UTM32N.
Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-Erft-Kreises mit
Stand vom Oktober 2015.
Plangrundlage:
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen)
können im Rathaus der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt-Liblar, Umwelt- und
Planungsamt, eingesehen werden.
(Bebauungsplan) gültigen Fassung unter Berücksichtigung der jeweils letzten Änderung.
Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der zum Zeitpunkt der Rechtskraft dieser Satzung
• Planzeichenverordnung (PlanZV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
2841
61
2843
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1
3
4.5
2
2
2
2.2
St
2
5
5
LPB III
5.5
LPB III
8.3
LPB III
6.5
LPB III
LPB III
22
III
Nebenanlagen und Stellplätze
Innerhalb des als Tiefgarage (TGA) festgesetzten Bereiches sind außerhalb der durch
Baugrenzen eingefassten überbaubaren Flächen Fahrradabstellplätze, Räume für die
Abfallentsorgung, Lagerflächen, Technik- und Nebenräume bis zu einer maximalen Fläche von 20% der verbleibenden Tiefgaragenfläche zulässig.
1.4
1.6
°
90
Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
Toranlage mit Drehkreuz
Lärmpegelbereiche
Entsprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (hier III und
IV) sind Schallschutzmaßnahmen an Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß
DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau vom November 1989) zu treffen. Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten werden,
wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung ein niedriger Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 nachgewiesen wird.
Fenster von Räumen, die dem Schlafen dienen und sich in einem Lärmpegelbereich III
und höher befinden, sind mit schallgedämmten Lüftungselementen zu versehen, die die
Einhaltung der erforderlichen Schalldämm-Maße R`w,res der Gesamtaußenbauteile
gewährleisten.
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (§ 9 (1)
Nr. 24 BauGB)
Die Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der Pflanzperiode nach Beendigung der Bauarbeiten umzusetzen.
Die Pflanzungen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Wildverbiss zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Des Weiteren sind im angrenzenden Schlosspark (Flurstück 2848, Flur 50, Gem. Lechenich)
• drei Fledermauskästen für Graue Langohren an eine Stieleiche (Baumkatasternr. 437) und
• zwei Fledermauskästen für Graue Langohren an eine Kastanie (Baumkatasternr. 420) in geeignete Bereiche zu installieren
Besonderer Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz
Für den Verlust von Nist- und Ruhestätten besonders streng geschützter Arten sind als
vorgezogene artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme nach § 44 BNatSchG
im Bereich der Landesburg Lechenich (Gemarkung Lechenich, Flur 50, Flurstücke 706)
folgende künstliche Nisthilfen unter Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben zu
installieren:
• zwei große Nistkästen für Turmfalken im Südwestturm der Landesburg
• zwei große Nistkästen für Schleiereulen im Südwestturm der Landesburg
• drei Halbhöhlenkästen für Hausrotschwänze verteilt auf die südlichen, westlichen und nördlichen Randgehölze der Landesburg
• fünf Fledermauskästen für Zwergfledermäuse an die äußere Westmauer der
Landesburg
• fünf Fledermauskästen für Graue Langohren an die äußere Nordmauer der
Landesburg
durch
Bauarbeiten,
Baumaschinen
oder
durch
Bodenverdichtungen
Bodenzwischenlagerungen sowie Aushubmassen sind mit Beendigung der
Maßnahmen zu beseitigen.
Alle nicht versiegelten, aber von der Baumaßnahme betroffenen Flächen sind nach
Beendigung der Baumaßnahme wieder so herzurichten, dass keine
Beeinträchtigungen des Oberbodens und der unterliegenden Schichten zurückbleiben.
Über die im Erläuterungsbericht (Büros Smeets Landschaftsarchitekten vom
22.04.2016 einschließlich der Anlagen 1 und 2) dargestellten Bau- und
Baubetriebsflächen hinaus, sind keine weiteren Beeinträchtigungen wie z.B. baulichen
Anlagen, Ausbaumaßnahmen von Straßen und Wegen oder zusätzliche Befestigungen
von Lager- und Abstellflächen im geschützten Landschaftsbestandteil zulässig.
Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der nicht betroffene Abschnitt des
gehölzbestandenen Walls als zu erhaltender Gehölzbestand zu kennzeichnen und
während der gesamten Baumaßnahmen zu schützen.
Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen
Baustelleneinrichtungs- oder Lagerflächen sind innerhalb des geschützten
Landschaftsbestandteiles (GLB) nur innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplans
Nr. 177, Frenzenstraße zulässig.
Umgestaltung von Randflächen des Schlossparks Lechenich im Geschützten
Landschaftsbestandteil 2.4-28 „Burgpark Lechenich“ und nördlich angrenzende
neuangelegte Parkerweiterung
Neben den festgesetzten Zufahrtsbereichen ist die Zufahrt zu 5 Längsparkplätzen, vorrangig über die zukünftigen Zufahrten, von der Frenzenstraße (L 162) zulässig.
Anpflanzungen, Sichtschutzzäune und andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen eine Höhe von 0,8 m über der Oberkante der jeweiligen Ausfahrt vom Vorhabengebiet auf die Frenzenstraße nicht überschreiten. Bäume und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht behindert
wird.
Die in der Planzeichnung festgesetzten Sichtfelder zur Frenzenstraße (L 162) sind von
jeglichen baulichen Anlagen, die ein Sichthindernis darstellen können freizuhalten.
Regelungen zu Ein- und Ausfahrten und zum Anschluss anderer Flächen an die
Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
3.
2.
1.10
2818
2660/174
2820
2
2841
2696/194
2695/194
2838
2819
3374
2837
2330/195
2329/195
2328/195
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung
mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, Tl NL West, PTI 22 (Deutsche Telekom
Technik GmbH Stichwort: Bebauungsplan Bauherrenberatungsbüro Venloer Str.156
50672 Köln), so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen
hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, Ausgabe 1989 zu beachten.
Telekommunikationslinien
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und
der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
HINWEISE
Erdbebenzone ( § 9 Abs. 5 BauGB )
Die Gemarkung Lechenich befindet sich gemäß der Karte der Erbebenzonen und geologischer Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NordrheinWestfalen, Karte zu DIN 4149, Juni 2006, in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S (Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). Die in der
DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
KENNZEICHNUNG
Die ausführenden Baufirmen sind vom Bauherrn oder der Ökologischen Baubegleitung
über den Schutzstatus der Flächen innerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils
und der damit verbundenen Beachtung und Einhaltung der Verbotsvorschriften des
geschützten Landschaftsbestandteils und der Nebenbestimmungen dieser Befreiung
zur Minderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen zu unterrichten.
Ökologische Baubegleitung
Die Beachtung und Einhaltung der aufgeführten Minderungs-, Vermeidungs- und
Schutzmaßnahmen sind während der gesamten Bauzeit von einer ökologischen
Baubegleitung kontinuierlich zu überwachen.
Gemäß § 39 BNatSchG sind Rodungsarbeiten zum Schutz wild lebender Tiere nur in
der Zeit von 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Wird mit den Rodungsmaßnahmen
in der Zeit vom 01.3. bis zum 30.10. begonnen, ist durch mindestens eine weitere
artenschutzrechtliche Überprüfung aller Gehölzflächen sicherzustellen, dass durch die
Umsetzung der Maßnahmen keine Verstöße gegen § 44 BNatSchG zu erwarten sind.
Die Ergebnisse der Begehung sind der Unteren Landschaftsbehörde schriftlich
mitzuteilen.
Schall- und Lichtemissionen sind auf das erforderliche Maß und den notwendigen
Zeitraum zu beschränken, um eine Störung brütender, durchziehender oder ruhender
Vogelarten zu vermeiden und um jagende Fledermausarten möglichst wenig zu stören.
Die Einfluglöcher der vorhandenen Nist- und Ruhestätten im Eingriffsbereich des
Bebauungsplanes sind vor Beginn der Abriss- und Umbauarbeiten tierschutzgerecht zu
verschließen, um eine Wiederansiedlung der Tiere zu vermeiden.
Um den mittel- und langfristigen Erfolg der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
sicher zu stellen, ist eine fachkundige Betreuung über einen Zeitraum von mindestens
acht Jahren sicherzustellen. Hier ist eine Überprüfung der einzelnen Maßnahmen
durchzuführen, der Erfolg der Maßnahmen zu prüfen sowie die Instandhaltung und die
fachkundige Reinigung der Kästen zu leisten. Sollte die Funktionsfähigkeit einzelner
Maßnahmen unzureichend sein, sind geeignete Maßnahmen zur Nachjustierung
durchzuführen.
2843
2.5 3
St.
Pflasterfläche
II
Bestehendes Geb.
Wohnen
I
Fh 118,6
Stellplätze
Pflasterfläche
Gastronomie, Handel,
Dienstleistung,
Dachterrasse 2. OG
Gewerbe, Wohnen
Vordach
III
Bestehendes Vordach
III
Künftige Nutzung in
bestehendem Gebäude:
Gewerbe,Wohnen
1466/194
3027
3028
Garage I
119
Balkone 1. OG
Dachterrasse 2. OG
FD 102,5
2229/194
2739/194
2738/194
Müllplatz
Begrüntes
Tiefgaragendach
Überbauung Notausgang
Tiefgarage
I
Vordach
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei
einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an
der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Diesbezüglich und zu bergbaulichen Planungen wird empfohlen, eine Anfrage an die
bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete
Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Bergbau
Das Plangebiet liegt über auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern im Eigentum
der RWE Power AG.
Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die
Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der
Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten
Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Teile des Plangebietes befinden sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Lechenicher Mühlengraben / Erpa / Rotbach. Bei Realisierung der Baumaßnahme muss das verlorengehende Überschwemmungsgebietsvolumen (~46m³)
zeitnah ausgeglichen werden. Die entsprechenden Antragsunterlagen (gemäß § 84
Landwassergesetz - LWG NRW i.V.m. § 78 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) sind dem
Bauantrag beizufügen. Das verlorengehende Retentionsvolumen des Überschwemmungsgebietes ist zu belegen sowie die geplante Ausgleichsmaßnahme zu benennen.
Gewässerschutz / Überschwemmungsgebiet
Das Plangebiet liegt innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserwerks
Dirmerzheim.
Artenschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung (ASP I und
II) durchgeführt. Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45
Abs. 7 BNatSchG (Zugriffsverbote) können zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Minderungs-, Vermeidung und Kompensationsmaßnahmen (siehe Punkt
1.9 und 1.10) aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden.
Bodendenkmalpflege
Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) - (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird verwiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind
der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425/9039-0, Fax:02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Weitere Informationen sind zu finden auf der Internetseite http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.jsp
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Zu
beachten ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite des KBD.
4.
Außengastronomie
Gastronomie
I
I
Kampfmittel
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine
Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Grünfläche
Wohnen
III
18
Bestehendes Geb.
Lager
Fahrräder
120
Hecke geschnitten
M. 1 : 500
I-VI
Grünfläche
Pflaster, bzw. Splittfläche
Geschossigkeiten
Tiegarage mit Dachbegrünung
Tiefgarage mit gepflasterter Oberfläche, bzw. Splittoberfläche
Geplante Gebäude mit begrünten Flachdächern
Geplante Gebäude mit Flachdächern und Dachterrassen
Bestehende Gebäude (verschiedene Dachformen)
Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP)
Legende Vorhaben- und Erschließungsplan
Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB)
Toranlage mit Drehkreuz
Hecke geschnitten
Künftige Nutzung in besteh.
Gebäude:
Gastronomie, Handel
Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen
neue Grenze geplant
-
-
-
-
die unbelasteten Dachflächenwässer zur Brauchwassernutzung (z.B. Grünanlagenbewässerung) zu verwenden,
die Dächer unter 20 Grad Dachneigung extensiv zu begrünen,
nur heimische Arten zu pflanzen und auf das Pflanzen von Nadelhölzern mit
Ausnahme der gem. Kiefer (Pinus silvestris) und der Eibe (Taxus baccata) zu
verzichten und
Solarkollektoren zur Warmwasseraufbereitung und Solarzellen zur Stromerzeugung einzusetzen,
Aufgrund des besonderen Standortes am Rande des Schlossparkes weitere
Maßnahmen für streng bzw. besonders geschützte Arten an den neu zu errichtenden Gebäuden an geeigneten Standorten zu installieren.
Aus ökologischen Gründen wird empfohlen:
EMPFEHLUNGEN
Auf mögliche Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der L 162 wird hingewiesen.
Bei Hochbauten ist mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Vorhabenträger.
Verkehrslärm- und sonstiger Immissionsschutz
Der Landesbetrieb Straßen.NRW weist darauf hin, dass aus dem Bebauungsplan heraus keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 162 gegenüber der Straßenbauverwaltung bestehen.
Abfallrechtliche Nebenbestimmung:
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der zu entsorgende Boden die Vorsorgewerte der BBodschV einhält. Erdaushub zum Abtransport von der Vorhabenfläche ist daher zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu
entsorgen.
Bodenschutzrechtliche Nebenbestimmung:
Eine im Jahr 2014 erstellte Bodenbelastungskarte weist für die Vorhabenfläche geschätzte Bleigehalte in Höhe von ca. 400 mg/kg Boden aus. Dies ist bei der Gestaltung
der Außenanlagen hinsichtlich sensibler Nutzung (z.B. Kinderspielfläche) zu berücksichtigen. Soweit unversiegelte Flächen geplant sind, ist die Gestaltung der Außenanlage daher mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen.
Bodenschutz
Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des Rotbaches und teilweise der Erft erhöhte Schwermetallgehalte (insbesondere Bleigehalte) auf.
3.25
Geschützter
Landschaftsbestandteil
Neue Grenze des geschützten Landschaftsbestandteils
(GLB) gemäß Bescheid des REK vom 02.08.2014
(Eingang 04.08.2016)
freizuhaltene Sichtfelder zu L 162 (vgl. textliche
Festsetzungen Nr. 1.7)
Zufahrtsbereiche
Lärmpegelbereich IV bezogen auf die Vorhabenplanung
Lärmpegelbereich III bezogen auf die Vorhabenplanung
Bereiche mit erhöhten Anforderungen an den
baulichen Schallschutz - Lärmpegelbereiche (LFB)
gemäß DIN 4109 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes (VBP)
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Zweckbestimmung: Tiefgarage
Zweckbestimmung: Stellplätze
Euskirchen, den ....................
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Bearbeitung:
Tür an Tür
mit der Natur
(Seyfried)
Leitung Umwelt- und Planungsamt
Im Auftrag
Umwelt- und Planungsamt
ERFTSTADT
M. 1 ~ 2.500
Stadtteil Lechenich
Erftstadt
Erftstadt - Lechenich,
Frenzenstraße
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 177
LPB IV
LPB III
TGA
St.
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen (außerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen) mit der
Sonstige Planzeichen
Hecke zu pflanzen
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
Baugrenze
Flurkarten:
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
© Katasteramt Rhein-Erft-Kreis 2015, Stand 10/2015
46
Schnittpunkt Wand/Dach im VEP
SWD 116,0
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
max. Firsthöhe in Meter über Normalhöhennull (NHN)
Fh 118,6
zulässige Anzahl der Vollgeschosse z.B. III
Geschossflächenzahl
1,6
III
Grundflächenzahl
0,6
Übersichtsplan
1194
zulässige Nutzungen (VBP und VEP)
gemäß Planeinschrieb/Festsetzungen
Allgemein Wohngebiet (nur VBP)
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
WA
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Legende:
Erftstadt - Lechenich, Frenzenstraße
2228/194
Zugang Innenhof un
d Schlosspark, sowi
e Zufahrt für Anliefe
rung und Feuerweh
r
Zufahrt
Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
61
Die künstlichen Nisthilfen und Kästen müssen den betroffenen Arten vor den Umbaubzw. Abrissarbeiten zur Verfügung stehen. Die Nisthilfen sind dauerhaft zu erhalten und
bei Verlust ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
M. 1 : 500
Hinter dem Schloß
Zum Ausgleich der Eingriffe in die bestehenden Gehölzbestände ist die östlich des Bauvorhabens angrenzende Obstwiese auf dem Flurstück 3071, Flur 50, Gem. Lechenich
mit zehn landschaftstypischen Obstbaumhochstämmen regionaler Sorten zu ergänzen.
(vgl. Pflanzliste Auswahl an heimischen alten Obstsorten im Anhang zum Umweltbericht).
Die Oberkante der Tiefgarage muss – innerhalb des bisherigen Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) - dem Niveau des Urgeländes entsprechen. Der gewachsene
Boden ist in seiner Struktur wieder herzustellen.
Nicht überbaute Bereiche der Tiefgarage sind im Bereich des Flurstücks 2229/194 mit
kulturfähigem Bodensubstrat zu überdecken und als Grünfläche anzulegen.
Nach Beendigung der Abriss- und Bauarbeiten ist der beanspruchte Übergangsbereich
zum Schlosspark landschaftsgerecht wieder herzustellen. Dabei sind alle vegetationslosen Bereiche wieder zu Rasen- oder zu Wiesenflächen zu entwickeln.
Geschützter
Landschaftsbestandteil
Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen
Gastronomie, Handel,
Randbereiche des gehölzbestandenen Walls, die nicht Teil des Baufeldes sind, sind
während der Bauzeit gegenüber dem Baubetrieb zu schützen.
1.9
1.8
6
TGA
7.8
3.25
3.25
Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 zu führen.
Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von dieser Festsetzung sind zulässig, wenn im
Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass unter Berücksichtigung
der exakten Gebäudegeometrie im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an den Gebäudeseiten vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile
können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.
2739/194
1.7
Fh 118,6
°
90
27.8
18
5
Zur Abgrenzung des Schlossparks ist in die o.g. Schnitthecke eine Toranlage in einer
denkmalverträglichen Form zu integrieren und mit einem Drehkreuz (Notausgang nach
Schließung des Parks) zu versehen.
Grünordnerische Maßnahmen
Entlang der zum Park orientierten Gebäudeflucht ist eine mindestens 1m breite, 0,8 m
hohe und 50 m lange Schnitthecke mit einer heimischen und standortgerechten Gehölzart zu pflanzen. (vgl. Pflanzliste Gehölzarten der potenziell natürlichen Vegetation im
Anhang zum Umweltbericht).
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Im Plangebiet darf die zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO durch
die Grundfläche von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im
Sinne des § 14 BauNVO sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,
durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl
(GRZ) von 1,0 überschritten werden.
1.3
1.5
Bedingte Festsetzung
Gemäß § 12 Absatz 3 Buchstabe a in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
1.2
1.1.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind folgende
Nutzungen zulässig:
Wohnen, Dienstleistung (Praxen), Gastronomie, Einzelhandel, Gewerbe.
3027
2228/194
2738/194
2229/194
120
3028
119
1466/194
WA 0,4 0,8
38
0,6 1,6
II
1.1.1 Allgemeines Wohngebiet –WA-, nur Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Gemäß § 1 (6) BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) die Ausnahmen gemäß § 4 (3) BauNVO nicht zulässig.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
2660/174
2820
2819
2818
2
2696/194
2695/194
2838
3374
2837
2330/195
2329/195
69
• Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132)
59
71
2328/195
63
75
67
65
69
40
36
3
77
71
• Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
36.4
9.8
36
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP)
4.2
32
30
32
30
LPB IV
3.75
6.6
15.5
38
Rechtsgrundlagen:
59
34
3
77
L 162
Frenzenstra
ße
3
34
1
5.3
24
11
16
LPB III
5
SWD 116,0
75
67
65
63
5
7
LPB IV
22
20
11
5
24
SWD 110,7
Bebauungsplan Nr. 177 (VEP)
20
L 162
Frenzenstra
ße
Stellplätze
TG
22
33.4
4
1.8