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Beschlussvorlage (7.1_Ermittlung und Beurteilung der Schallemissionen und -immissionen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
6,2 MB
Datum
20.03.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01

Inhalt der Datei

INGENIEURGESELLSCHAFT DR.-ING. FISCHBACH mbH An der Vogelrute 2, 50374 Erftstadt INGENIEURGESELLSCHAFT DR.-ING. FISCHBACH mbH Telefon + 49 2235 95 999 40 Telefax + 49 2235 95 999 41 www.ig-fischbach.de Unser Projekt 4913 Postanschrift An der Vogelrute 2 50374 Erftstadt Unterlage: 4913.1-1 Ermittlung und Beurteilung der Schallemissionen Sitz der Gesellschaft D-50374 Erftstadt HRB-Köln 50594 und Schallimmissionen einer geplanten Gaststätte mit Außengastronomie im Bereich Frenzenstraße 24 - 30 in Erftstadt Geschäftsführer Dr.-Ing. Günter Fischbach Dipl.-Ing.(FH) Matthias Hendriksen 28.6.16 1 Zusammenfassung Für die im Zuge eines Umbaus der vorhandenen Bebauung im Bereich Frenzenstraße 24 bis 30 in Erftstadt-Lechenich geplante Errichtung einer Gaststätte mit Außengastronomiebereich wurden die zu erwartenden Schallemissionen und -immissionen im Rahmen einer detaillierten Schallimmissionsprognose untersucht. Dabei wurden konservative Berechnungsansätze gewählt, so dass die ermittelten Beurteilungspegel eher zu hoch als zu niedrig ausfallen (beispielsweise wurde eine durchgehende vollständige Belegung aller Sitzplätze im Innen- und Außengastronomiebereich unterstellt). Bei den Berechnungen wurden sowohl die für Sonn- und Feiertage geltenden Ruhezeitenzuschläge als auch Impulszuschläge für Kommunikationsäußerungen berücksichtigt. Die unter Berücksichtigung des anlagenbezogenen Verkehrs rechnerisch ermittelten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionspunkten im Umfeld der geplanten Gaststätte sind nachfolgend den Immissionsrichtwerten der TA Lärm gegenübergestellt. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 1 von 25 Tabelle 1: Vergleich Beurteilungspegel – Immissionsrichtwerte Sonn- und Feiertage Tabelle 2: Vergleich Beurteilungspegel – Immissionsrichtwerte Nacht BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 2 von 25 Der Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zeigt, dass die Immissionsrichtwerte sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten werden. Die Anforderungen der TA Lärm für einzelne Geräuschspitzen werden ebenfalls eingehalten bzw. unterschritten. Ton-, informations- oder impulshaltige Geräusche, die immissionsseitig zu einer erhöhten Belästigung führen könnten sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind somit keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche in der Umgebung der geplanten baulichen Anlage zu erwarten. 2 Einleitung und Aufgabenstellung Im Zuge eines geplanten Umbaus der vorhandenen Bebauung im Bereich Frenzenstraße 24 bis 30 in Erftstadt-Lechenich ist unter anderem auch die Errichtung einer Gaststätte mit Außengastronomiebereich vorgesehen, wobei der Außengastronomiebereich ausschließlich tagsüber in der Zeit von 10:00 – 22:00 Uhr betrieben werden soll. Wir wurden mit der Erstellung einer detaillierten Schallimmissionsprognose gemäß TA Lärm [2] zur Ermittlung und Beurteilung der mit dem Gaststättenbetrieb verbundenen Schallimmissionen beauftragt. Soweit erforderlich sind auch Schallschutzanforderungen zu beschreiben, durch die der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG bzw. Abschnitt 3.2.1 TA Lärm gewährleistet werden kann. 3 Vorgehensweise Gaststätten unterliegen den Vorschriften des Gaststättengesetzes sowie des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das durch die TA Lärm konkretisiert wird. Freiluftgaststätten und Außengastronomiebereiche sind zwar vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen. Dennoch können die entsprechenden Regelungen nach den Vorgaben des sogenannten Freizeitlärmerlasses [3] als Erkenntnisquelle herangezogen werden. Da es sich um ein Planvorhaben handelt, lassen sich die Geräuschimmissionen nur rechnerisch bestimmen. Hierzu wurden zunächst die maßgeblichen Schallemissionen anhand der einschlägigen Richtlinien (VDI 3770 [6], Bayerische Parkplatzlärmstudie [7]) bestimmt. Ausgehend von den Schallemissionsdaten erfolgt die EDV-gestützte Berechnung der Schallimmissionen nach den Vorgaben der TA Lärm in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 [5]. Die Berechnungen erfolgten mit Hilfe des Schallausbreitungsprogramms MAPANDGIS Version 1.1.3.0 der Kramer Schalltechnik GmbH. Für die Ausbreitungs- BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 3 von 25 rechnung wurde ein digitales Geländemodell erstellt, so dass sowohl die Topografie als auch Abschirmungen bzw. Reflexionen durch vorhandene bzw. neu hinzukommende Gebäude entsprechend berücksichtigt werden konnten. Die Beurteilung der Rechenergebnisse erfolgte durch den Vergleich der Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Die Möglichkeit besonderer Geräuschcharakteristika (Ton-, Informations-, Impulshaltigkeit), Geräuschspitzen und von seltenen Ereignissen, bei denen gegebenenfalls zusätzliche Geräuschemissionen entstehen können, wurde ebenfalls geprüft und bewertet. Im Sinne einer konservativen Betrachtungsweise erfolgten die Untersuchungen für Sonn- und Feiertage und für den Nachtzeitraum. Da sich an Werktagen geringere Ruhezeitenzuschläge ergeben ist bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte an Sonn- und Feiertagen auch die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an Werktagen sichergestellt. Zusätzlich ist an Werktagen in der Regel von einer geringeren Besucherzahl auszugehen. 4 Allgemeine Anforderungen bei Gewerbegeräuschen Maßgebende Vorschrift zur Beurteilung von Gewerbegeräuschen ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm. Sie gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen. Die Höhe der Immissionsrichtwerte ist in Abschnitt 6 der TA Lärm gebietsabhängig geregelt, wobei sich die Art der bezeichneten Gebiete und damit die Höhe der jeweiligen Immissionsrichtwerte aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen ergeben. Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbegeräusche ist regelmäßig sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung aller Gewerbegeräusche am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Abschnitt 6.1 der TA Lärm unterschreitet. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 4 von 25 Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 5 Vorbelastung Gemäß den Vorgaben der TA Lärm gelten die Immissionsrichtwerte für die Summe aller Anlagengeräusche, die dem Anwendungsbereich der TA Lärm unterliegen. Im Rahmen einer Ortsbegehung am 19.02.2016 war festzustellen, dass im vorliegenden Fall keine weiteren Gewerbeoder Industriegeräusche einwirken. 6 Örtliche Lage, Immissionpunkte und Immissionsrichtwerte Der Gastronomiebetrieb soll im Erdgeschoss des Gebäudes Frenzenstraße 26 – 28 in ErftstadtLechenich errichtet werden. Im ersten Obergeschoss ist im vorderen Bereich eine gewerbliche Nutzung (Praxen) und im hinteren Bereich (ehemaliges Silo) eine Wohnnutzung vorgesehen. Im zweiten Obergeschoss ist eine durchgängige Wohnnutzung geplant. Die großräumige Lage kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 5 von 25 Abbildung 1: Großräumige Lage (Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016, www.geoportal.nrw.de) Der derzeit im Bereich Frenzenstraße 26 – 28 vorhandene Gewerbebetrieb „Landhandel Daniel Pütz“ wird in verkleinertem Rahmen im nördlich angrenzenden Gebäude Frenzenstraße 30 fortgeführt. Im Osten grenzt an die betreffenden Grundstücke der Schlosspark Lechenich an. Im Süden ist im Rahmen des Vorhabens geplant, das derzeit auf dem Grundstück Frenzenstraße 24 vorhandene Wohnhaus abzureißen und durch eine neues Mehrfamilienhaus zu ersetzen. Im Westen befindet sich die bestehende Wohnbebauung entlang der Frenzenstraße. Für die Neubebauung des Bereichs Frenzenstraße 24 – 30 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Erftstadt am 23.06.2015 der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen. Vorbehaltlich der Gebietsausweisungen des rechtskräftigen Bebauungsplans wird für die vorliegende schalltechnische Untersuchung von folgenden Gebietsausweisungen innerhalb des Plangebietes ausgegangen: BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 6 von 25 - Frenzenstraße 24 (Neubau): Allgemeines Wohngebiet (WA) - Frenzenstraße 26 – 28 inklusive „Silo“ (Umbau / Neubau): Mischgebiet (MI) - Frenzenstraße 30 (Gewerbenutzung, Bestand): Mischgebiet (MI) - Frenzenstraße 32 (Wohnhaus, Bestand): Allgemeines Wohngebiet (WA) Zusätzlich wird auch die bestehende Wohnbebauung auf der westlichen Seite der Frenzenstraße sowie im Bereich der Richardstraße und der Siegfried-von-Westerburg-Straße in die schalltechnische Betrachtung mit einbezogen. - Frenzenstraße 65: Allgemeines Wohngebiet (WA) - (siehe B-Plan Nr. 50) - Richardstraße 10: Allgemeines Wohngebiet (WA) (siehe B-Plan Nr. 2) - Siegfried-von-Westerburg-Straße 20: Reines Wohngebiet (WR) (siehe B-Plan Nr. 3) Die maßgeblichen Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte sind in der nachfolgenden Tabelle 4 zusammengefasst. Die Lage der maßgeblichen Immissionspunkte kann dem in Anhang A beigefügten Schall-Lageplan entnommen werden. Tabelle 4: Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 7 von 25 7 Beschreibung der Anlage aus akustischer Sicht / Schallemissionen 7.1 Allgemeines Nach Auskunft des Auftraggebers ist für den Betrieb der Gaststätte von folgenden Voraussetzungen auszugehen: - Gastronomie: insgesamt: max. 100 Plätze, - Innengastronomie: max. Betriebszeit: 10:00 – 01:00 Uhr - Außengastronomie: max. Betriebszeit: 10:00 – 22:00 Uhr - Für die Außengastronomie werden von den o.g. max. 100 Plätzen maximal 40 Plätze genutzt; - Keine geräuschintensiven Musikdarbietungen, Konzertveranstaltungen oder ähnliches (weder im Innen- noch im Außengastronomiebereich) Auf der sicheren Seite liegend wird für hier dokumentierte die Schallausbreitungsberechnung folgender Ansatz gewählt: - Innengastronomie: 80 Plätze, max. Betriebszeit: 10:00 – 01:00 Uhr - Außengastronomie: 40 Plätze, max. Betriebszeit: 10:00 – 22:00 Uhr - Keine geräuschintensiven Musikdarbietungen, Konzertveranstaltungen oder ähnliches (weder im Innen- noch im Außengastronomiebereich) Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der Verteilung der Geräuschquellen der Innengastronomie haben wir eine Parameterstudie durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass sich bei Ansatz von 100 belegten Plätzen innen und 40 belegten Plätzen außen an den Immissionspunkten nur geringfügige Abweichungen von 0 bis 0,4 dB im Vergleich zur hier dokumentierten Berechnung ergeben. Wie der nachfolgenden Abbildung entnommen werden kann, schließt sich der geplante Außengastronomiebereich östlich an die Innengastronomie an, so dass die Kommunikationsgeräusche aus der Außengastronomie nach Süden, Westen und Norden durch vorhandene bzw. neu geplante Gebäude teilweise abgeschirmt werden, während nach Osten in Richtung Schlosspark eine freie Schallausbreitung gegeben ist. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 8 von 25 Abbildung 2: Neubebauung Frenzenstraße 24-30 BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 9 von 25 7.2 Schallemissionen stationäre Schallquellen An stationären Schallquellen sind lediglich Geräusche der Heizung-, Klima-, Lüftungsanlagen (HKL-Anlagen) zu berücksichtigen. Die genaue Auslegung erfolgt erst im Rahmen der Detailplanung. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde für die HKL Anlagen eine stationäre Schallquelle im Freien über dem geplanten Küchenbereich im vorderen Gastraum berücksichtigt. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind die Schallemissionen der HKL-Anlagen unter Berücksichtigung etwaiger Messunsicherheiten auf einen Gesamtschall-Leistungspegel L W = 70 dB(A) zu begrenzen. Etwaige ton- oder impulshaltige Geräuschanteile sind durch entsprechende Schalldämpfer zu vermeiden. 7.3 Schallemissionen Außengastronomie Die Schallemissionen der Kommunikationsgeräusche der Gäste im Außengastronomiebereich können nach den Vorgaben der VDI 3770 aus der Personenzahl und dem prozentualen Anteil der sprechenden Personen nach folgendem Zusammenhang ermittelt werden: Im Sinne einer konservativen Betrachtungsweise wird davon ausgegangen, dass alle 40 Plätze im Außengastronomiebereich während der Öffnungszeit (10:00 – 22:00 Uhr) ständig besetzt sind. Ferner wird in Übereinstimmung mit den Vorgaben der VDI 3770 unterstellt, dass 50 % der anwesenden Personen mit einem Schall-Leistungspegel LWA,1 = 70 dB(A) pro Person (entspricht „Sprechen gehoben“) gleichzeitig sprechen, während die andere Hälfte zuhört, so dass sich ein Gesamtschall-Leistungspegel von L WA,40 = 86,7 dB(A) ergibt. Tabelle 5: Schallemissionen Außengastronomie BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 10 von 25 7.4 Schallemissionen Innengastronomie Die Berechnung der Schallemissionen der Innengastronomie basiert grundsätzlich auf den gleichen Emissionsansätzen wie beim Außengastronomiebereich. Für die Innengastronomie sind 100 Plätze geplant. Für den Fall der Nutzung der Außengastronomie werden tatsächlich maximal 60 Plätze innen genutzt bzw. zugelassen. Für die Schallausbreitungsberechnung, wird auf der sicheren Seite liegend bei voll belegter Außengastronomie gleichzeitig die Nutzung von 80 Innenplätzen angesetzt. Dabei wird vorausgesetzt, dass sich die die Nutzung auf einen vorderen und einen hinteren Gastraumbereich aufteilt. Unter Annahme einer durchgehenden Belegung aller Plätze ergibt sich für jeden Gastraumbereich (jeweils 40 Plätze) ein Schall-Leistungspegel von LWA = 86,7 dB(A). Der mittlere Innenraumpegel ergibt sich damit nach den Vorgaben der VDI 2571 [8] zu Lpi = 76 dB(A). Die von den Außenseiten des Gastraums abgestrahlten Schallemissionen erhält man nach den Vorgaben DIN EN 12354-4 [9] aus dem mittleren Innenraumpegel, den Fassadenflächen und den jeweiligen Bauschalldämm-Maßen. Die Schallabstrahlung erfolgt im Wesentlichen über die Fensterflächen, für die ein bewertetes Schalldämm-Maß R’ W = 30 dB angesetzt wurde. Die Schallabstrahlung über die massiven Fassadenbauteile (Mauerwerk) kann aufgrund der deutlich höheren Schalldämmeigenschaften (R’W > 45 dB) vernachlässigt werden. Bei den Berechnungen wurde ferner gemäß Absprache mit dem Auftraggeber unterstellt, dass tagsüber der Übergangsbereich zwischen Innen- und Außengastronomie auf einer Länge von 8 m vollständig geöffnet ist. Nach 22:00 Uhr ist auch dieser Bereich geschlossen zu halten. 7.5 Schallemissionen Parkplatzlärm Vor der Westfassade der geplanten Gaststätte werden 5 Parkplätze für den geplanten Gastronomiebereich vorgesehen. Zusätzlich wird im Rahmen des Gesamtumbauvorhabens eine Tiefgarage errichtet, wobei 15 Tiefgaragenparkplätze dem Gastronomiebereich zugerechnet werden. a) Parkplatzlärm 5 Parkplätze vor der Westfassade Die Berechnung der mit der Nutzung der Parkplätze verbundenen Schallemissionen erfolgt nach dem einschlägigen Verfahren der Parkplatzlärmstudie [7]. Danach gilt: BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 11 von 25 Da die Gasstätte insbesondere an Tagen mit hoher Frequentierung (z.B. an Sommerwochenenden bei geöffneter Außengastronomie) von vielen Besuchern zu Fuß oder per Fahrrad erreicht wird, kann für die Bewegungshäufigkeit der Parkplätze tagsüber ein Wert von 2 Bewegungen je Stellplatz und Stunde und in der zu betrachtenden lautesten Nachtstunde ein Wert von 0,5 Bewegungen je Stellplatz und Stunde angesetzt werden. Damit ergeben sich für die 5 Parkplätze Schall-Leistungspegel von 80,0 dB(A) tagsüber und 74,0 dB(A) nachts (lauteste Nachtstunde). Für die 15 Tiefgaragenstellpätze erhält man mit den im vorangegangenen Abschnitt aufgeführten Bewegungshäufigkeiten und der Fläche des Einfahrtsbereichs (7,25 m): Tiefgaragenrampe Tag: LW = 73,4 dB(A) Tiefgaragenrampe Nacht: LW = 67,4 dB(A) 7.6 Seltene Ereignisse mit erhöhter Geräuschemission Seltene Ereignisse mit erhöhten Geräuschemissionen gemäß Abschnitt 7.2 TA Lärm treten in Zusammenhang mit dem geplanten Gaststättenbetrieb nicht auf. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 12 von 25 7.7 Geräuschspitzen Einzelne Geräuschspitzen können sowohl durch Kommunikationsgeräusche der Gäste im Außengastronomiebereich als auch im Bereich der Parkplätze auftreten. Diese wurden bei den Berechnungen wie folgt berücksichtigt: Maximalpegel Kommunikation („Rufen sehr laut“): LWA,max = 95,0 dB(A) Türenschlagen PKW: LWA,max = 97,5 dB(A) 8 Beurteilungspegelbildung und Bewertung 8.1 Berechnung der Schallimmissionen Die Schallimmissionsberechnungen wurden in Oktaven für die Mittenfrequenzen von 63 bis 8000 Hz durchgeführt (aus Vereinfachungsgründen sind für die Emissionen und Immissionen auf den im Anhang beigefügten Tabellen nur die Gesamtpegel dargestellt). Die Immissionsberechnungen erfolgten nach den Vorgaben der DIN ISO 9613-2, wobei für den äquivalenten Dauerschallpegel am Immissionsort folgende Formel gilt: Zum Vergleich mit den Immissionsrichtwerten sind aus den errechneten äquivalenten Dauerschallpegeln bei Mitwind Beurteilungspegel gemäß Anhang A.1.4 der TA Lärm zu bilden: BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 13 von 25 Ganz allgemein sind bei der Beurteilungspegelbildung Zuschläge für Ton- und Impulshaltigkeit sowie bei einigen Gebietstypen (allgemeine Wohngebiete, reine Wohngebiete, Kurgebiete) Ruhezeitenzuschläge zu berücksichtigen. Durch die Meteorologiekorrektur Cmet erfolgt eine Umformung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Mitwind (L AT ) in den so genannten Langzeitmittelungspegel. 8.1.1 Zeitkorrektur Wird eine Geräuschquelle innerhalb der Beurteilungszeiten gemäß TA Lärm (Tag: 16 Stunden, Nacht: lauteste Nachtstunde) nur zeitweise betrieben, so ist bei der Berechnung des Beurteilungspegels eine Zeitkorrektur zu berücksichtigen. Die Zeitkorrektur ergibt sich aus dem logarithmischen Verhältnis der Betriebszeit und der Beurteilungszeit ΔLT = 10*log(Tj/Tr ). Bei kontinuierlich betriebenen Geräuschquellen entfällt die Zeitkorrektur. Die Betriebszeiten und die sich ergebenden Zeitkorrekturen sind auf den im Anhang beigefügten Berechnungsblättern dargestellt. 8.1.2 Zuschläge für Ton-, Informations-, Impulshaltigkeit Ton- oder informationshaltige Geräusche sind nicht zu erwarten, so dass keine diesbezüglichen Zuschläge zu berücksichtigen sind. Eine mögliche Impulshaltigkeit wurde beim Emissionsansatz der Kommunikationsgeräusche entsprechend berücksichtigt. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 14 von 25 8.1.3 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeitenzuschlag) Bei Immissionspunkten in Allgemeinen Wohngebieten, Reinen Wohngebieten und Kurgebieten ist gemäß Abschnitt 6.5 TA Lärm bei der Beurteilungspegelbildung ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt 6 dB(A) und gilt für folgende Zeiträume: an Werktagen: 06:00 – 07:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 06:00 – 09:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr 20:00 – 22:00 Uhr Nach Umrechnung auf den sechzehnstündigen Beurteilungszeitraum (Tag, 06:00 – 22:00 Uhr) ergibt sich an Werktagen ein Zuschlag zu den berechneten Immissionen in Höhe von 1,9 dB(A) und an Sonn- und Feiertagen in Höhe von 3,6 dB(A). Bei den Schallimmissionsberechnungen wurde der Ruhezeitenzuschlag entsprechend den Vorgaben der TA Lärm berücksichtigt: 8.1.4 Meteorologiekorrektur Da den Rechenformeln der DIN ISO 9613-2 eine schallausbreitungsgünstige Wetterlage zugrunde liegt, ist bei der Bestimmung des Beurteilungspegels der meteorologische Korrekturfaktor Cmet zu bestimmen. Da aufgrund der vergleichsweise geringen Entfernungen der Immissionspunkte nur ein geringer Meteorologieeinfluss vorliegt, wurde bei der Berechnung der Meteorologiekorrektur, entsprechend den Empfehlungen des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen [19], vereinfachend eine Meteorologiefaktor C0 = 2 dB angesetzt. Aus dem C0 -Faktor werden die Meteorologiekorrekturen Cmet nach den Vorgaben der DIN ISO 9613-2 berechnet. Im vorliegenden Fall ergeben sich mittlere Cmet-Faktoren zwischen 0 und 1,6 dB(A). 8.2 Beurteilungspegel und Bewertung Die sich insgesamt ergebenden Beurteilungspegel sind nachfolgend den Immissionsrichtwerten der TA Lärm gegenübergestellt. Die Beurteilungspegel wurden nach den Vorgaben der DIN 1333 [10] auf ganze Zahlenwerte gerundet. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 15 von 25 Tabelle 7: Vergleich Beurteilungspegel – Immissionsrichtwerte Sonn- und Feiertage Tabelle 8: Vergleich Beurteilungspegel – Immissionsrichtwerte Nacht BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 16 von 25 Am kritischen Immissionspunkt IP4, Frenzenstraße 63 ändert sich aber nichts, auch wenn die Gastronomie innen mit 100 Plätzen statt 80 Plätzen belegt ist. Der Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zeigt, dass die Immissionsrichtwerte sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten werden. 8.3 Bewertung Geräuschspitzen Gemäß Abschnitt 6.1 TA Lärm dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um höchstens 30 dB(A) und in der Nacht um höchsten 20 dB(A) überschreiten. Mit den für einzelne Geräuschspitzen zu erwartenden maximalen Schallemissionen (siehe Kapitel 7.7) wurden ergänzende Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Tabelle 9: Geräuschimmissionen Maximalpegel Der Vergleich der maximalen Immissionspegel mit den Spitzenbegrenzungen der TA Lärm zeigt, dass Spitzenbegrenzungen sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten bzw. unterschritten werden. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 17 von 25 9 Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Ergänzend zu den schalltechnischen Untersuchungen des geplanten Gaststättenbetriebs sind zur Vermeidung von Konflikten durch den allgemeinen Verkehrslärm auf der Frenzenstraße die Anforderungen an die Luftschalldämmung für die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 177 geplanten Gebäude zu ermitteln und zu beurteilen. Hierzu wurden auf Basis des Verkehrsgutachtens zum Bauvorhaben Frenzenstraße 24-30 [11] die maßgeblichen Außenlärmpegel der Verkehrsgeräuschimmissionen nach den einschlägigen Berechnungsvorschriften (DIN 18005 [12], RLS-90 [14]) berechnet und entsprechende Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [15] ermittelt. lm Verkehrsgutachten wurde für die IST-Situation ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (DTV) von 6104 Kfz/24h bei einem Schwerlastverkehrsanteil von 1,4 % (83 LKW) ermittelt. lm Rahmen des geplanten Vorhabens kommen rund 460 zusätzliche Fahrzeugbewegungen (PKW) auf der Frenzenstraße hinzu, so dass für den Planungsfall ein Verkehrsaufkommen von 6564 Kfz/24h zugrundzulegen ist (aufgrund der gleichbleibenden absoluten LKW-Zahlen sinkt der prozentuale LKW-Anteil von 1,4 auf 1,3 %).Damit ergeben sich nach Umsetzung des geplanten Vorhabens folgende Emissionspegel: Tabelle 10: Emissionspegel Frenzenstraße Straße Frenzenstraße DTV Lkw-Anteil Zul. Höchst- Lm,E [KFZ]/24h] Tag / Nacht geschwindigkeit Tag / Nacht [%] [km/h] [dB(A)] 1,3/1,3 50/50 57,8 / 49,0 6564 DTV: Durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (Summe des aktuellen Verkehrsaufkommens und des Zusatzverkehrs des geplanten Vorhabens) Lm,E: Emissionspegel Die allgemein durch DIN 4109 definierten Lärmpegelbereiche und Anforderungen an die resultierende Schalldämmung der Außenbauteile sind in der nachfolgenden Tabelle 11 dokumentiert. Tab. 11 entspricht den Angaben der DIN 4109 Tab. 8. Die sich im vorliegenden Fall ergebenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 sind in der Abbildung 3 für das EG dargestellt. Die Ergebnisse gelten auch für die Obergeschosse. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 18 von 25 Tabelle 11: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (DIN 4109) Abbildung 3: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (EG) BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 19 von 25 Für schutzbedürftige Aufenthaltsräume, für die die Lärmpegelbereiche I und ll gemäß DIN 4109 ermittelt werden, ist eine Einhaltung der entsprechenden Anforderung an die Schalldämmung der Außenbauteile bereits durch die Bestimmungen anderer Vorschriften (z.B. Energieeinsparverordnung) gegeben. In der Regel gilt dies auch für den Lärmpegelbereich Ill, sofern die Raumgeometrien aus Schallschutzsicht nicht zu ungünstig und die Fensterflächenanteile zu hoch sind. lm Bereich der Westfassaden liegen die maßgeblichen Außenlärmpegel an der Untergrenze des Lärmpegelbereichs IV. Um hier die Anforderung an das resultierende Schalldämm-Maß einzuhalten, sollten die Fenster mindestens der Schallschutzklasse 3 gemäß VDI 2719 [15] mit einem bewerteten Mindestbauschalldämm-Maß R'W >= 35 dB entsprechen. Maßgeblich sind hier aber die Nachweise zum baulichen Schallschutz des Bauvorhabens, die durch einen saSV aufzustellen bzw. zu prüfen sind. Hinweis zur Verkehrslärmbeurteilung im Rahmen der Bauleitplanung: Nach § 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauGB [17] sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen erfolgt dabei in der Regel auf der Grundlage der in Beiblatt 1 zur DIN 18005 [12], [13] angegebenen schalltechnischen Orientierungswerte (siehe nachfolgende Tabelle). Tabelle 12: Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 lm vorliegenden Fall liegen die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen im Bereich derWestfassaden der bestehenden bzw. geplanten Gebäude tagsüber bei 61 - 63 und nachts bei 52 - 54 dB(A) und damit im Bereich der Orientierungswerte für Kerngebiete. Dabei ist zu beachten, dass BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 20 von 25 die Orientierungswerte keine rechtsverbindlichen absoluten Grenzen für Lärmimmissionen darstellen, die bei städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen sind. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Beiblatt 1führt dazu aus: „In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Räume, die zum Schlafen genutzt werden) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." Die Bauleitplanung hat somit die Aufgabe, unterschiedliche Interessen im Sinne unterschiedlicher Nutzungen abzuwägen und zu einem gerechten Ausgleich zu führen. 10 Qualität der Messungen und Berechnungen Die Zuverlässigkeit von Schallausbreitungsberechnungen für die Prognose des Immissionspegels ergibt sich generell aus der Genauigkeit der Emissionsdaten und der Ausbreitungsrechnung. Die Emissionsansätze der VDI 3770 und der Parkplatzlärmstudie basieren auf entsprechenden Messungen, so dass hinsichtlich der Genauigkeit der Emissionsdaten in Anlehnung an die Messunsicherheit bei der Ermittlung von Schall-Leistungspegeln gemäß DIN EN ISO 3746 [11] eine Standardabweichung von 3 dB angesetzt werden kann. Für die Ausbreitungsrechnung ist festzustellen, dass grundsätzlich jedes Prognosemodell nur als eine mehr oder weniger gute Annäherung an die tatsächlich vorhandenen Gesetzmäßigkeiten anzusehen ist. In der DIN ISO 9613-2, deren Rechenvorschriften bei der vorliegenden Prognose angewendet wurden, werden in Abschnitt 9 Angaben zur Genauigkeit des Verfahrens gemacht. Für die im vorliegenden Fall zutreffenden Abstände bzw. mittleren Höhen zwischen Quelle und Empfänger wird danach die Genauigkeit des berechneten Pegels mit ± 3 dB angegeben, wobei diese Fehlerabschätzung Unsicherheiten bei den Emissionsdaten nicht beinhaltet und nur für solche Situationen gilt, bei denen weder Reflexionen noch Abschirmungen auftreten. BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 21 von 25 Zur Quantifizierung der Prognosequalität kann, nach der Veröffentlichung D. Piorr: „Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels Prognose; Zeitschrift für Lärmbekämpfung Ausgabe 5/2001, S. 172-175 des Landesumweltamtes Nordrhein Westfalens, die bei den Ausbreitungsberechnungen für die meisten Situationen auftretende Toleranz von +/- 3 dB als Schwankungsbereich interpretiert werden, in dem 95 % aller Prognosewerte liegen. Eine Schätzung der Standardabweichung kann aus der Theorie normalverteilter Größen abgeleitet werden. Bei normalverteilten Größen entspricht die Vorgabe eines zweiseitigen Vertrauensbereichs auf der Basis einer Wahrscheinlichkeit von 95 % dem Wert (µ ± 2 σ )³ wobei gilt: µ = Erwartungswert, σ = Standardabweichung. Eine absolute Prognoseunsicherheit von +/- 3 dB (auf der Basis einer Wahrscheinlichkeit von 95 %) entspricht damit einer Standardabweichung von σ = 1,5 dB. Die Gesamtstandardabweichung des Immissionsanteils einer Geräuschquelle ergibt sich somit aus der Standardabweichung der Schall-Leistung der Quelle und der Standardabweichung der Ausbreitungsberechnung für diese Quelle: Die resultierende Standardabweichung der Beurteilungspegel erhält man nach dem Prinzip der Fehlerfortpflanzung aus den Standardabweichungen der Teilimmissionspegel. Insgesamt ergeben sich damit folgende Gesamtstandardabweichungen: BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 22 von 25 Tabelle 13: Gesamtstandardabweichungen der Beurteilungspegel 11 Verwendete Unterlagen / Regelwerke [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i.d.F. der Bekanntmachung 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) zuletzt geändert durch Art. 76 V v. 31.8.2015 I 1474 [2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. 1998, Nr. 26, Seite 503) [3] Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8827.5 - (V Nr.) v. 23.10.2006 zuletzt geändert durch RdErl.d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz– V-5 – 8827.5 v. 16.9.2009 [4] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen [HRSG]: Merkblatt „Lärmschutz bei Gaststätten und Biergärten“, Stand: Mai 2012 [5] DIN ISO 9613-2 (Entwurf): Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; September 1997 BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 23 von 25 [6] VDI 3770: Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen; September 2012 [7] Bayerisches Landesamt für Umwelt [HRSG.]: Parkplatzlärmstudie (6. Überarbeitete Auflage); Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen,Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; August 2007 [8] VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten, Ausgabe August 1978 Hinweis: Die VDI 2571 wurde im Juni 2010 zurückgezogen. Gemäß VDI-Empfehlung ersetzt die DIN EN 12354-4 die VDI 2571. Inhaltlich begründet ist dieser Schritt mit genaueren Verfahren bei der Berechnung der Übertragung eines Innenraumpegels über die Außenbauteile ins Freie. Gegen den vorhergehenden Schritt, die Ermittlung des Innenraumpegels selbst, sind weder Bedenken bekannt noch wurden neuere Verfahren vorgestellt. [9] DIN EN 12354-4: Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, Ausgabe April 2001 [10] DIN 1333: Zahlenangaben; Februar 1992 [11] lngenieurgruppe IVV Aachen / Berlin: Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben Frenzenstraße 24-30 in Erftstadt-Lechenich, Ergebnispräsentation vom 12.4.2016 [12] DIN 18005:Schallschutz im Städtebau, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für diePlanung“, Juli 2002 [13] Beiblatt 1 zu DIN 18 005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe Mai1987 [14] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90; Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr vom 10.04.1990 [15] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989 sowie Berichtigung 1 vom August 1992, Änderung A1 vom Januar 2001, Beiblatt 1/A2 Ausgabe 02/2010 [16] VDI 2719:Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Ausgabe August 1987 [17] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722) geändert worden ist [18] DIN EN ISO 3746: Akustik - Bestimmung der Schallleistungs- und Schallenergiepegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen, Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 über einer reflektierenden Ebene; März 2011 BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 24 von 25 [19] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet gemäß DIN 9613-2 (Stand: 26.09.2012) Aufgestellt Erftstadt Dr. Ing. Günter Fischbach Zu dieser Unterlage gehören: Anhang A. Schalllageplan Anhang B: Hinweise zum verwendeten Berechnungsprogramm Anhang C: Schallemissionen, Frequenzspektren, Schalldämmspektren Anhang D: Schallimmissionen BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 25 von 25 Anhang A Lageplan mit Immisionsorten IP5 IP3 IP2a IP2b IP4 IP6 IP1a IP1b Immissionspunkte: IP1a: Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2.OG) IP1b: Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2.OG) IP2a: Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1.OG) IP2b: Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3.OG) IP3: Frenzenstr. 32 (Ost, DG) IP4: Frenzenstr. 63 IP5: Richardstr. 10 IP6: Siegfried-von-Westerburg-Straße 20 Außengastronomie Maßstab ca. 1 : 2.500 0 25 50 75 100 m (Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016) Im Bereich Frenzenstraße 24-30 Neuplannung Stand: 09/2015 übernommen. Schall-Lageplan Geplanter Gastronomiebetrieb Frenzenstraße 24-30, Erftstadt Luftreinhaltung/Lärmschutz A2 Anhang B Hinweise zur Schallausbreitungsberechnung und zum verwendeten Berechnungsprogramm Anhang B Seite 1 von 3 1. Allgemeines Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgten durch die Infraserv GmbH & Co. Knapsack KG Abt. Luftreinhaltung/Lärmschutz mit dem Programm MAPANDGIS der Kramer Schalltechnik GmbH. Mit Hilfe des Programms erfolgt eine normkonforme Schallausbreitungsberechnung entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9613-2. Die Berechnung erfolgt frequenzabhängig in den Oktaven von 63 Hz – 8000 Hz. 2. Programmeinstellung Anhang B Seite 2 von 3 3. Bedeutung der in der Berechnung verwendeten Abkürzungen In der nachfolgenden Tabelle sind die in den Berechnungstabellen des Schallausbreitungsprogramms verwendeten Abkürzungen erläutert. Um den Umfang der Tabellen zubegrenzen und die Lesbarkeit zu erhalten, sind in den Berechnungstabellen nicht alle Detailinformationen der programmintern verwendeten Ein- und Ausgabeparameter enthalten. Bei Bedarf können weitere Detailinformationen zur Verfügung gestellt werden. Anhang B Seite 3 von 3 Anhang C Schallemissionen Frequenzspektren Schall-Dämmspektren Anhang C Seite 1 von 2 Anhang C Seite 2 von 2 Anhang D Schallimissionen Anhang D Seite 1 von 5 Anhang D Seite 2 von 5 Anhang D Seite 3 von 5 Anhang D Seite 4 von 5 Anhang D Seite 5 von 5