Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
279 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
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Inhalt der Datei
Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Artenschutzprüfung Stufe I
Vorprüfung
Umbau des Silogebäudes an der
Frenzenstr. in Lechenich
Bearbeiter:
Dr. Andreas Skibbe
Büro für Artenschutz und Avifaunistik
Aufgestellt im April 2016
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Dr. Andreas Skibbe
Büro für Artenschutz und Avifaunistik
Rösrather Str. 725
51107 Köln
0221 877801
a.skibbe@nexgo.de
Köln, den 30.04.2016
An:
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Anlass und gesetzliche Grundlagen
In Lechenich an der Lenzenstr. soll ein Silogebäude renoviert und umgebaut werden.
Dabei sollen die Nutzung des Gebäude verändert werden, die Nebengebäude sollen
zum Teil abgerissen werden und einige Sträucher entfernt werden.
Bei den Bautätigkeiten, Abrissarbeiten und durch die Inanspruchnahme der Räume
und Flächen können relevante Tierarten betroffen sein und zum Auslösen der
Zugriffsverbote nach dem Bundesnaturschutzgesetz führen.
Aus diesem Grund wurde zunächst eine Artenschutzprüfung Stufe I beauftragt und
durchgeführt.
In NRW wurde für den Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen
Zulassung von Vorhaben eine Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom
22.12.2010 erarbeitet.
Im Hinblick auf den gesetzlichen Artenschutz müssen bei Planungen grundsätzlich
alle Tierarten der folgenden Kategorien berücksichtigt werden: FFH-Anhang IV-Arten
und europäische Vogelarten.
Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44
Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten (zuletzt verändert im März 2010). In
Bezug auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen
Vogelarten ist es verboten (Zugriffsverbote):
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während
der
Fortpflanzungs-,
Aufzucht-,
Mauser-,
Überwinterungs-
und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
4.
wild
lebende
Pflanzen
der
besonders
geschützten
Arten
oder
ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören.
Bei einem erwarteten Auftreten von Zugriffverboten müssen Vermeidungs- und / oder
vorgezogene Ausgleichmaßnahmen durchgeführt werden, die die Zugriffverbote
nicht eintreten lassen. Die vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen müssen vor den
Bautätigkeiten durchgeführt werden.
Eine Artenschutzprüfung (ASP) soll aus drei Stufen bestehen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei
welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen
zu
können,
sind
verfügbare
Informationen
zum betroffenen
Artenspektrum
einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle
relevanten
Wirkfaktoren
des
Vorhabens
einzubeziehen.
Nur
wenn
artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine
vertiefende Art-für-Art-Betrachtung innerhalb der ASP Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier
werden
Vermeidungsmaßnahmen
inklusive
vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend
wird
geprüft,
bei
welchen
Arten
trotz
dieser
Maßnahmen
gegen
die
artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist gegebenenfalls ein
spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende
Gründe,
Alternativlosigkeit,
Erhaltungszustand)
vorliegen
und
insofern
eine
Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann.
Es werden vor allem die planungsrelevanten Arten begutachtet (Kiel 2005 und 2007;
LANUV: 2015).
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
ASP Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
Das Plangebiet und die Untersuchungsmethodik
Das Plan- und Untersuchungsgebiet liegt in Lechenich an der Frenzenstr. Es
umfasst ein Sologebäude mit angebauten Lagerräumen und die nächste Umgebung
bis in den Schlosspark (Abb. 1). Das Silogebäude (Abb. 2) wird seit Jahren nicht
benutzt und besitzt viele Zugangsmöglichkeiten und ruhige Quartiere für Vögel und
Fledermäuse. Ein Nistkasten für Schleiereule und Turmfalke ist vorhanden. Die
Anbaugebäude werden aktuell meistens als Lager genutzt.
Abb. 1: Das Plangebiet.
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Abb. 2: Das Silogebäude.
Bei der Artenschutzprüfung Stufe I basieren die Untersuchungen und Ergebnisse
auf einer überschlägigen Prognose durch Recherche und wenigen Begehungen des
Plangebietes. Die Recherche besteht aus Informationen der LANUV (April 2016;
planungsrelevante Arten des Messtischblattes 5106 Kerpen 4. Quadrant). Um die
Anzahl der planungsrelevanten Arten einzuschränken bzw. zu ergänzen fand am
19.3.2015 eine Begehung des Plangebietes statt. Zusätzlich wurde nach Spuren und
Nestern der relevanten Arten gesucht.
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren
Bei den Bauarbeiten, Abrisstätigkeiten und Baumfällungen sowie dem Betrieb der
Baustelle können die relevante Arten gestört und ggf. getötet werden. Vor allem
Vögel können ihre Brutplätze verlieren. Die Jungvögel können verletzt, getötet oder
gestört werden. Ein mögliches Vorkommen der Fledermäuse kann beeinträchtigt
werden und zum Auslösen der Zugriffverbote führen.
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Raum- und Flächeninanspruchnahme: Die Planung wird nachhaltig zum Verlust der
Lebensräume führen. Die Biotopstrukturen und –funktionen werden fast vollständig
nicht mehr vorhanden sein. Der Verlust der Lebensräume kann sich auf Niveau der
lokalen Populationen auswirken.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Wahrscheinlich nicht vorhanden.
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Ergebnisse der Untersuchungen und der Recherche
Nach der Begehung für ASP Stufe I und Informationen der LANUV (März 2016;
planungsrelevante Arten des Messtischblattes 5106 Kerpen 4. Quadrant) sind
Vorkommen von planungsrelevanten Arten festgestellt worden bzw. möglich (Tab. 1
und 2). Die Habitatausstattung (Abb. 3 und 4) deutet auf das Vorkommen hin. Die
Untersuchungszeit erlaube keine endgültigen Aussagen über das Vorkommen im
Gebiet.
Tab. 1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 4 auf dem Messtischblatt 5106
Erhaltungszustand
in NRW (ATL)
Art
Status
Wissenschaftlicher
Name
Deutscher Name
Säugetiere
Myotis daubentonii
Myotis myotis
Myotis nattereri
Nyctalus noctula
Pipistrellus nathusii
Pipistrellus pipistrellus
Wasserfledermaus
Großes Mausohr
Fransenfledermaus
Abendsegler
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
G
U
G
G
G
G
Vögel
Accipiter gentilis
Accipiter nisus
Alauda arvensis
Alcedo atthis
Anthus pratensis
Anthus trivialis
Ardea cinerea
Asio otus
Athene noctua
Buteo buteo
Charadrius dubius
Circus cyaneus
Coturnix coturnix
Cuculus canorus
Delichon urbica
Dendrocopos medius
Dryobates minor
Emberiza calandra
Falco subbuteo
Falco tinnunculus
Hirundo rustica
Locustella naevia
Luscinia megarhynchos
Oriolus oriolus
Perdix perdix
Pernis apivorus
Phalacrocorax carbo
Habicht
Sperber
Feldlerche
Eisvogel
Wiesenpieper
Baumpieper
Graureiher
Waldohreule
Steinkauz
Mäusebussard
Flussregenpfeifer
Kornweihe
Wachtel
Kuckuck
Mehlschwalbe
Mittelspecht
Kleinspecht
Grauammer
Baumfalke
Turmfalke
Rauchschwalbe
Feldschwirl
Nachtigall
Pirol
Rebhuhn
Wespenbussard
Kormoran
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
rastend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
GG
UG
S
U
G
U
GG
U
S
U
UU
G
U
S
U
G
U
U
G
US
U
G
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Phylloscopus sibilatrix
Picus canus
Rallus aquaticus
Scolopax rusticola
Streptopelia turtur
Strix aluco
Tyto alba
Vanellus vanellus
Vanellus vanellus
Waldlaubsänger
Grauspecht
Wasserralle
Waldschnepfe
Turteltaube
Waldkauz
Schleiereule
Kiebitz
Kiebitz
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
rastend
U
S
U
G
S
G
G
UU-
Amphibien
Bufo calamita
Bufo viridis
Rana dalmatina
Triturus cristatus
Kreuzkröte
Wechselkröte
Springfrosch
Kammmolch
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
U
U
G
G
Reptilien
Lacerta agilis
Zauneidechse
Art vorhanden
G
Schmetterlinge
Proserpinus
proserpina
NachtkerzenSchwärmer
Art vorhanden
G
Legende:
G = günstig
U = ungünstig/schlecht
S = schlecht↓
↑ = mit zunehmender Tendenz
↓ = mit abnehmender Tendenz
ATL = atlantische biogeographische Region
KON = kontinentale biogeographische Region
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Abb. 3: Die nächste Umgebung des Plangebietes.
Abb. 4: Die nächste Umgebung des Plangebietes.
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Recherche und der Begehung daraufhin
bewertet, ob aufgrund der Biotoptypenausstattung ein Vorkommen der relevanten
Arten auf dem Plangebiet oder dessen nächsten Umgebung besteht (Tab. 2) und
diese daher hinsichtlich der artspezifischen Projektwirkungen zum Auslösen der
Zugriffverbote führen können. Da die Umbaumaßnahmen nur kleinflächig und nur die
Gebäude betreffen, werden Beeinträchtigungen für die meisten Arten, die an
Gebäuden keine Lebensstätten besitzen, nicht erwartet.
Tab. 2: Status der relevanten Arten im Plangebiet und dessen nächsten Umgebung
Art
Status im Plangebiet
Wissenschaftlicher
Name
Deutscher Name
Säugetiere
Myotis daubentonii
Myotis myotis
Myotis nattereri
Nyctalus noctula
Pipistrellus nathusii
Pipistrellus pipistrellus
Wasserfledermaus
Großes Mausohr
Fransenfledermaus
Abendsegler
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Quartiervorkommen ausgeschlossen
Wochenstuben und Männchensommerquartiere möglich
Quartiervorkommen ausgeschlossen
Quartiervorkommen ausgeschlossen
Quartiervorkommen ausgeschlossen
Sommer- und Winterquartiere wahrscheinlich
Vögel
Accipiter gentilis
Accipiter nisus
Alauda arvensis
Alcedo atthis
Anthus pratensis
Anthus trivialis
Ardea cinerea
Asio otus
Athene noctua
Buteo buteo
Charadrius dubius
Circus cyaneus
Coturnix coturnix
Cuculus canorus
Delichon urbica
Dendrocopos medius
Dryobates minor
Emberiza calandra
Falco subbuteo
Falco tinnunculus
Hirundo rustica
Locustella naevia
Luscinia megarhynchos
Oriolus oriolus
Perdix perdix
Pernis apivorus
Phalacrocorax carbo
Phylloscopus sibilatrix
Habicht
Sperber
Feldlerche
Eisvogel
Wiesenpieper
Baumpieper
Graureiher
Waldohreule
Steinkauz
Mäusebussard
Flussregenpfeifer
Kornweihe
Wachtel
Kuckuck
Mehlschwalbe
Mittelspecht
Kleinspecht
Grauammer
Baumfalke
Turmfalke
Rauchschwalbe
Feldschwirl
Nachtigall
Pirol
Rebhuhn
Wespenbussard
Kormoran
Waldlaubsänger
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Fortpflanzungsniststätte möglich
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Fortpflanzungsniststätten möglich
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Fortpflanzungsniststätte möglich
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Picus canus
Rallus aquaticus
Scolopax rusticola
Streptopelia turtur
Strix aluco
Tyto alba
Vanellus vanellus
Grauspecht
Wasserralle
Waldschnepfe
Turteltaube
Waldkauz
Schleiereule
Kiebitz
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Niststätte wahrscheinlich (Gewöllefund; Abb.:5)
Vorkommen ausgeschlossen
Amphibien
Bufo calamita
Bufo viridis
Rana dalmatina
Triturus cristatus
Kreuzkröte
Wechselkröte
Springfrosch
Kammmolch
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Vorkommen ausgeschlossen
Reptilien
Lacerta agilis
Zauneidechse
Vorkommen ausgeschlossen
Schmetterlinge
Proserpinus
proserpina
NachtkerzenSchwärmer
Vorkommen ausgeschlossen
Abb.:5: Gewöllefund der Schleiereule.
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Von folgenden übrigen nicht planungsrelevanten Vogelarten wurde ein Vorkommen
festgestellt oder wird als möglich gesehen:
•
Amsel
•
Blaumeise
•
Gartengrasmücke
•
Hausrotschwanz (Nestfunde)
•
Haussperling
•
Kohlmeise
•
und Ringeltaube.
Bei diesen landesweit verbreiteten, allgemein häufigen und ungefährdeten
Vogelarten ist von keiner Gefährdung der lokalen Populationen durch das Vorhaben
auszugehen. Diese Arten werden im Folgenden daher nicht begutachtet aber
miterfasst. Alle wildlebenden Vogelarten sind allerdings grundsätzlich durch die EUVogelschutzrichtlinie geschützt. Bei diesen Arten können durch Baumfällungen und
Abrisstätigkeiten die Nester zerstört und Jungvögel getötet werden.
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Arten
Aufgrund künftiger bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren sind folgende
Beeinträchtigungen der relevanten Arten zu erwarten:
•
Beeinträchtigungen der Jagdgebiete und Flugrouten sowie Quartiere der
Fledermäuse (Großes Mausohr und Zwergfledermaus).
•
Vernichtung der Fortpflanzungstätten mit Jungvögeln oder Eiern an den
Gebäuden (Schleiereule, Steinkauz, Turmfalke, Mehlschwalbe aber auch von
häufigen Arten, wie Hausrotschwanz und Haussperling).
•
Die Beeinträchtigungen können sich auf Niveau der lokalen Populationen für
mehrere Arten auswirken.
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
Insgesamt ist ohne weiteren Untersuchungen und Maßnahmen (ASP Stufe II) für die
von der Planung möglicherweise betroffenen relevanten Tierarten von einem
Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG auszugehen.
Nach den Vorkenntnissen aus der ASP Stufe I sollen bei der ASP Stufe II in erster
Linie die Vögel und Fledermäuse begutachtet werden. Weitere planungsrelevante
Arten werden nicht erwartet und nur über Zufallsfunde bewertet.
Dr. Andreas Skibbe
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Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“
Literatur
Kiel
E.-F.
(2005):
Artenschutz
in
Fachplanungen.
Anmerkungen
zu
planungsrelevanten Arten und Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/05, 12-17.
Kiel E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein – Westfalen: Vorkommen,
Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen.
LANUV (2015): http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/arten/blatt.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen: Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom
22.12.2010.
Dr. Andreas Skibbe
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