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Beschlussvorlage (5.1_Artenschutzprüfung_ASP_I)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
279 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01

Inhalt der Datei

Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Artenschutzprüfung Stufe I Vorprüfung Umbau des Silogebäudes an der Frenzenstr. in Lechenich Bearbeiter: Dr. Andreas Skibbe Büro für Artenschutz und Avifaunistik Aufgestellt im April 2016 Dr. Andreas Skibbe 1 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Dr. Andreas Skibbe Büro für Artenschutz und Avifaunistik Rösrather Str. 725 51107 Köln 0221 877801 a.skibbe@nexgo.de Köln, den 30.04.2016 An: Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Dr. Andreas Skibbe 2 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Anlass und gesetzliche Grundlagen In Lechenich an der Lenzenstr. soll ein Silogebäude renoviert und umgebaut werden. Dabei sollen die Nutzung des Gebäude verändert werden, die Nebengebäude sollen zum Teil abgerissen werden und einige Sträucher entfernt werden. Bei den Bautätigkeiten, Abrissarbeiten und durch die Inanspruchnahme der Räume und Flächen können relevante Tierarten betroffen sein und zum Auslösen der Zugriffsverbote nach dem Bundesnaturschutzgesetz führen. Aus diesem Grund wurde zunächst eine Artenschutzprüfung Stufe I beauftragt und durchgeführt. In NRW wurde für den Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben eine Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 erarbeitet. Im Hinblick auf den gesetzlichen Artenschutz müssen bei Planungen grundsätzlich alle Tierarten der folgenden Kategorien berücksichtigt werden: FFH-Anhang IV-Arten und europäische Vogelarten. Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten (zuletzt verändert im März 2010). In Bezug auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten ist es verboten (Zugriffsverbote): 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Dr. Andreas Skibbe 3 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Bei einem erwarteten Auftreten von Zugriffverboten müssen Vermeidungs- und / oder vorgezogene Ausgleichmaßnahmen durchgeführt werden, die die Zugriffverbote nicht eintreten lassen. Die vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen müssen vor den Bautätigkeiten durchgeführt werden. Eine Artenschutzprüfung (ASP) soll aus drei Stufen bestehen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung innerhalb der ASP Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist gegebenenfalls ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Es werden vor allem die planungsrelevanten Arten begutachtet (Kiel 2005 und 2007; LANUV: 2015). Dr. Andreas Skibbe 4 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ ASP Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) Das Plangebiet und die Untersuchungsmethodik Das Plan- und Untersuchungsgebiet liegt in Lechenich an der Frenzenstr. Es umfasst ein Sologebäude mit angebauten Lagerräumen und die nächste Umgebung bis in den Schlosspark (Abb. 1). Das Silogebäude (Abb. 2) wird seit Jahren nicht benutzt und besitzt viele Zugangsmöglichkeiten und ruhige Quartiere für Vögel und Fledermäuse. Ein Nistkasten für Schleiereule und Turmfalke ist vorhanden. Die Anbaugebäude werden aktuell meistens als Lager genutzt. Abb. 1: Das Plangebiet. Dr. Andreas Skibbe 5 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Abb. 2: Das Silogebäude. Bei der Artenschutzprüfung Stufe I basieren die Untersuchungen und Ergebnisse auf einer überschlägigen Prognose durch Recherche und wenigen Begehungen des Plangebietes. Die Recherche besteht aus Informationen der LANUV (April 2016; planungsrelevante Arten des Messtischblattes 5106 Kerpen 4. Quadrant). Um die Anzahl der planungsrelevanten Arten einzuschränken bzw. zu ergänzen fand am 19.3.2015 eine Begehung des Plangebietes statt. Zusätzlich wurde nach Spuren und Nestern der relevanten Arten gesucht. Dr. Andreas Skibbe 6 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren Bei den Bauarbeiten, Abrisstätigkeiten und Baumfällungen sowie dem Betrieb der Baustelle können die relevante Arten gestört und ggf. getötet werden. Vor allem Vögel können ihre Brutplätze verlieren. Die Jungvögel können verletzt, getötet oder gestört werden. Ein mögliches Vorkommen der Fledermäuse kann beeinträchtigt werden und zum Auslösen der Zugriffverbote führen. Anlagebedingte Wirkfaktoren Raum- und Flächeninanspruchnahme: Die Planung wird nachhaltig zum Verlust der Lebensräume führen. Die Biotopstrukturen und –funktionen werden fast vollständig nicht mehr vorhanden sein. Der Verlust der Lebensräume kann sich auf Niveau der lokalen Populationen auswirken. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Wahrscheinlich nicht vorhanden. Dr. Andreas Skibbe 7 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Ergebnisse der Untersuchungen und der Recherche Nach der Begehung für ASP Stufe I und Informationen der LANUV (März 2016; planungsrelevante Arten des Messtischblattes 5106 Kerpen 4. Quadrant) sind Vorkommen von planungsrelevanten Arten festgestellt worden bzw. möglich (Tab. 1 und 2). Die Habitatausstattung (Abb. 3 und 4) deutet auf das Vorkommen hin. Die Untersuchungszeit erlaube keine endgültigen Aussagen über das Vorkommen im Gebiet. Tab. 1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 4 auf dem Messtischblatt 5106 Erhaltungszustand in NRW (ATL) Art Status Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Myotis daubentonii Myotis myotis Myotis nattereri Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Wasserfledermaus Großes Mausohr Fransenfledermaus Abendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden G U G G G G Vögel Accipiter gentilis Accipiter nisus Alauda arvensis Alcedo atthis Anthus pratensis Anthus trivialis Ardea cinerea Asio otus Athene noctua Buteo buteo Charadrius dubius Circus cyaneus Coturnix coturnix Cuculus canorus Delichon urbica Dendrocopos medius Dryobates minor Emberiza calandra Falco subbuteo Falco tinnunculus Hirundo rustica Locustella naevia Luscinia megarhynchos Oriolus oriolus Perdix perdix Pernis apivorus Phalacrocorax carbo Habicht Sperber Feldlerche Eisvogel Wiesenpieper Baumpieper Graureiher Waldohreule Steinkauz Mäusebussard Flussregenpfeifer Kornweihe Wachtel Kuckuck Mehlschwalbe Mittelspecht Kleinspecht Grauammer Baumfalke Turmfalke Rauchschwalbe Feldschwirl Nachtigall Pirol Rebhuhn Wespenbussard Kormoran sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend rastend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend GG UG S U G U GG U S U UU G U S U G U U G US U G Dr. Andreas Skibbe 8 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Phylloscopus sibilatrix Picus canus Rallus aquaticus Scolopax rusticola Streptopelia turtur Strix aluco Tyto alba Vanellus vanellus Vanellus vanellus Waldlaubsänger Grauspecht Wasserralle Waldschnepfe Turteltaube Waldkauz Schleiereule Kiebitz Kiebitz sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend rastend U S U G S G G UU- Amphibien Bufo calamita Bufo viridis Rana dalmatina Triturus cristatus Kreuzkröte Wechselkröte Springfrosch Kammmolch Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden U U G G Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden G Schmetterlinge Proserpinus proserpina NachtkerzenSchwärmer Art vorhanden G Legende: G = günstig U = ungünstig/schlecht S = schlecht↓ ↑ = mit zunehmender Tendenz ↓ = mit abnehmender Tendenz ATL = atlantische biogeographische Region KON = kontinentale biogeographische Region Dr. Andreas Skibbe 9 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Abb. 3: Die nächste Umgebung des Plangebietes. Abb. 4: Die nächste Umgebung des Plangebietes. Dr. Andreas Skibbe 10 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Im Folgenden werden die Ergebnisse der Recherche und der Begehung daraufhin bewertet, ob aufgrund der Biotoptypenausstattung ein Vorkommen der relevanten Arten auf dem Plangebiet oder dessen nächsten Umgebung besteht (Tab. 2) und diese daher hinsichtlich der artspezifischen Projektwirkungen zum Auslösen der Zugriffverbote führen können. Da die Umbaumaßnahmen nur kleinflächig und nur die Gebäude betreffen, werden Beeinträchtigungen für die meisten Arten, die an Gebäuden keine Lebensstätten besitzen, nicht erwartet. Tab. 2: Status der relevanten Arten im Plangebiet und dessen nächsten Umgebung Art Status im Plangebiet Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Myotis daubentonii Myotis myotis Myotis nattereri Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Wasserfledermaus Großes Mausohr Fransenfledermaus Abendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Quartiervorkommen ausgeschlossen Wochenstuben und Männchensommerquartiere möglich Quartiervorkommen ausgeschlossen Quartiervorkommen ausgeschlossen Quartiervorkommen ausgeschlossen Sommer- und Winterquartiere wahrscheinlich Vögel Accipiter gentilis Accipiter nisus Alauda arvensis Alcedo atthis Anthus pratensis Anthus trivialis Ardea cinerea Asio otus Athene noctua Buteo buteo Charadrius dubius Circus cyaneus Coturnix coturnix Cuculus canorus Delichon urbica Dendrocopos medius Dryobates minor Emberiza calandra Falco subbuteo Falco tinnunculus Hirundo rustica Locustella naevia Luscinia megarhynchos Oriolus oriolus Perdix perdix Pernis apivorus Phalacrocorax carbo Phylloscopus sibilatrix Habicht Sperber Feldlerche Eisvogel Wiesenpieper Baumpieper Graureiher Waldohreule Steinkauz Mäusebussard Flussregenpfeifer Kornweihe Wachtel Kuckuck Mehlschwalbe Mittelspecht Kleinspecht Grauammer Baumfalke Turmfalke Rauchschwalbe Feldschwirl Nachtigall Pirol Rebhuhn Wespenbussard Kormoran Waldlaubsänger Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Fortpflanzungsniststätte möglich Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Fortpflanzungsniststätten möglich Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Fortpflanzungsniststätte möglich Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Dr. Andreas Skibbe 11 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Picus canus Rallus aquaticus Scolopax rusticola Streptopelia turtur Strix aluco Tyto alba Vanellus vanellus Grauspecht Wasserralle Waldschnepfe Turteltaube Waldkauz Schleiereule Kiebitz Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Niststätte wahrscheinlich (Gewöllefund; Abb.:5) Vorkommen ausgeschlossen Amphibien Bufo calamita Bufo viridis Rana dalmatina Triturus cristatus Kreuzkröte Wechselkröte Springfrosch Kammmolch Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Vorkommen ausgeschlossen Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse Vorkommen ausgeschlossen Schmetterlinge Proserpinus proserpina NachtkerzenSchwärmer Vorkommen ausgeschlossen Abb.:5: Gewöllefund der Schleiereule. Dr. Andreas Skibbe 12 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Von folgenden übrigen nicht planungsrelevanten Vogelarten wurde ein Vorkommen festgestellt oder wird als möglich gesehen: • Amsel • Blaumeise • Gartengrasmücke • Hausrotschwanz (Nestfunde) • Haussperling • Kohlmeise • und Ringeltaube. Bei diesen landesweit verbreiteten, allgemein häufigen und ungefährdeten Vogelarten ist von keiner Gefährdung der lokalen Populationen durch das Vorhaben auszugehen. Diese Arten werden im Folgenden daher nicht begutachtet aber miterfasst. Alle wildlebenden Vogelarten sind allerdings grundsätzlich durch die EUVogelschutzrichtlinie geschützt. Bei diesen Arten können durch Baumfällungen und Abrisstätigkeiten die Nester zerstört und Jungvögel getötet werden. Dr. Andreas Skibbe 13 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Arten Aufgrund künftiger bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren sind folgende Beeinträchtigungen der relevanten Arten zu erwarten: • Beeinträchtigungen der Jagdgebiete und Flugrouten sowie Quartiere der Fledermäuse (Großes Mausohr und Zwergfledermaus). • Vernichtung der Fortpflanzungstätten mit Jungvögeln oder Eiern an den Gebäuden (Schleiereule, Steinkauz, Turmfalke, Mehlschwalbe aber auch von häufigen Arten, wie Hausrotschwanz und Haussperling). • Die Beeinträchtigungen können sich auf Niveau der lokalen Populationen für mehrere Arten auswirken. Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Insgesamt ist ohne weiteren Untersuchungen und Maßnahmen (ASP Stufe II) für die von der Planung möglicherweise betroffenen relevanten Tierarten von einem Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG auszugehen. Nach den Vorkenntnissen aus der ASP Stufe I sollen bei der ASP Stufe II in erster Linie die Vögel und Fledermäuse begutachtet werden. Weitere planungsrelevante Arten werden nicht erwartet und nur über Zufallsfunde bewertet. Dr. Andreas Skibbe 14 Artenschutzprüfung: „Siloumbau Lechenich“ Literatur Kiel E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/05, 12-17. Kiel E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein – Westfalen: Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen. LANUV (2015): http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/arten/blatt. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Dr. Andreas Skibbe 15