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Beschlussvorlage (7.2_Ergänzung zur Ermittlung und Beurteilung der Schallemissionen und -immissionen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
515 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
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INGENIEURGESELLSCHAFT DR.-ING. FISCHBACH mbH An der Vogelrute 2, 50374 Erftstadt INGENIEURGESELLSCHAFT DR.-ING. FISCHBACH mbH Telefon + 49 2235 95 999 40 Telefax + 49 2235 95 999 41 www.ig-fischbach.de Unser Projekt 4913 Postanschrift An der Vogelrute 2 50374 Erftstadt Unterlage: 4913.1-1E Erste Ergänzung zur Unterlage Ermittlung und Beurteilung der Schallemissionen und Schallimmissionen einer geplanten Gaststätte mit Außengastronomie im Bereich Frenzenstraße 24 - 30 in Erftstadt Hier: Betrachtung des Lärms aus dem Betrieb einer Sitz der Gesellschaft D-50374 Erftstadt HRB-Köln 50594 Geschäftsführer Dr.-Ing. Günter Fischbach Dipl.-Ing.(FH) Matthias Hendriksen Werkstatt für Gartengeräte 25.8.16 Für die im Zuge eines Umbaus der vorhandenen Bebauung im Bereich Frenzenstraße 24 bis 30 in Erftstadt-Lechenich geplante Errichtung einer Gaststätte mit Außengastronomiebereich wurden die zu erwartenden Schallemissionen und -immissionen im Rahmen unserer detaillierten Schallimmissionsprognose 4913.1-1 untersucht. Ergänzend hierzu wurden wir beauftragt, die Schallimmissionen aus der Werkstatt „Bulich“ des Landhandels Daniel Pütz, der zukünftig in verkleinerter Form fortgeführt werden soll. Dort befinden sich keine stationären Schallquellen. Da aber im Zusammenhang mit dem Betrieb des Landhandels auch die Reparatur von Rasenmähern u.ä. Geräten erfolgt und diese nach erfolgter Reparatur einer Funktionsprüfung unterzogen werden müssen, treten gelegentlich kurzfristige Geräuschimmissionen durch den Testbetrieb der Rasenmäher auf. Der Testbetrieb findet nach Rücksprache mit dem Betreiber der Werkstatt nur an Werktagen in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr (an Samstagen nur von 09:00 – 13:00 Uhr) statt, wobei der Testbetrieb jeweils nur wenige Minuten dauert. Für den Testbetrieb von reparierten Rasenmähern, der auf der Gebäuderückseite des Landhandels im Bereich des Stellplätze 6 bis 9 erfolgt, wurden zusätzliche Schallausbreitungsberechnungen vorgenommen, wobei auch die zukünftige Wohnnutzung direkt oberhalb dieser Stellplätze berücksichBAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 1 von 2 tigt wurde. Dabei wurde im Sinne einer konservativen Betrachtungsweise nach Abstimmung mit dem Betreiber der Werkstatt ein Schall-Leistungspegel von 98 dB(A) bei einer Einwirkzeit von 30 Minuten pro Tag angesetzt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in der nachfolgenden Tabelle den Immissionsrichtwerten gegenübergestellt: Tag: 06:00 - 22:00 Uhr LrT IRWT DLT 23 55 -32 26 55 -29 35 60 -25 34 60 -26 IP3, Frenzenstr. 32 (Ost) 50 55 -5 IP4, Frenzenstraße 63 19 55 -36 IP5, Richardstraße 10 22 55 -33 IP6, Siegfr.-v.-Westerburg-Str. 20 19 50 -31 59 60 -1 IP1a, Frenzenstr. 24 neu (Nord, 2. OG) IP1b, Frenzenstr. 24 neu (Ost, 2. OG) IP2a, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 1. OG) IP2b, Frenzenstr. 30, Silo (Ost, 3. OG) IP2c, Frenzenstr. 30, Silo (Nord, 1. OG) (zusätzlicher Immissionspunkt oberhalb der Stellplätze, wo der Rasenmähertestbetrieb stattfindet) Der Vergleich zeigt, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen Immissionspunkten eingehalten bzw. unterschritten werden. Aufgestellt Erftstadt Dr. Ing. Günter Fischbach BAUSTATIK - BAUDYNAMIK - BAUPHYSIK – GUTACHTEN Seite 2 von 2