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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Erhöhung der Vergnügungssteuersätze für Geldspielgeräte in Gaststätten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Erhöhung der Vergnügungssteuersätze für Geldspielgeräte in Gaststätten) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Erhöhung der Vergnügungssteuersätze für Geldspielgeräte in Gaststätten)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Dellner BE: Herr Dellner Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 12/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 17.03.1998 24.03.1998 TOP: Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Erhöhung der Vergnügungssteuersätze für Geldspielgeräte in Gaststätten I. Sach- und Rechtslage: Der Landtag NW hatte am 09.06.1988 die Änderung des Vergnügungssteuergesetzes beschlossen. Im Vordergrund der Gesetzesänderung stand die Neufestsetzung der Regelsteuersätze; diesmal jedoch differenziert nach den Aufstellungsorten (Spielhallen/ Gaststätten). Den Gemeinden wurde die Möglichkeit eröffnet, die im Gesetz genannten Steuersätze durch eine Vergnügungssteuersatzung maximal zu verdreifachen. Mit diesem erweiterten Einscheidungsspielraum sollte den „örtlichen Besonderheiten“ in den einzelnen Städten und Gemeinden besser Rechnung getragen werden. Übersicht: Spielhallen Gaststätten 1. Geldspielgeräte Mindeststeuersatz Höchststeuersatz 90,- DM/Monat 270,- DM/Monat 30,- DM/Monat 90,- DM/Monat 2. sonstige Apparate Mindeststeuersatz Höchststeuersatz 20,- DM/Monat 60,- DM/Monat 15,- DM(Monat 45,- DM/Monat Aufgrund der gesetzlichen Änderung und des genannten Entscheidungsspielraums hat die Gemeinde Kreuzau mit Wirkung vom 01.01.1989 die Steuersätze durch Vergnügungssteuersatzung a) für Spielhallen (die in Kreuzau nicht vorhanden sind) prophylaktisch auf die Höchststeuersätze (270,- DM/ 60,- DM) b) für Gaststätten etc. auf 60,- DM/Monat (Geldspielgeräte) festgesetzt. Die Steuersätze für sonstige Spielgeräte (Musikboxen, Flipper, Kicker etc.) in Gaststätten wurden nicht angehoben und der Mindeststeuersatz von 15,- DM/Monat zugrundegelegt, da diese Apparate lediglich der „leichten Unterhaltung“ dienen. Somit wurden im Endeffekt die Steuersätze für Geldspielgeräte in Gaststätten etc. auf den gesetzlich zulässigen Mittelwert angehoben. Hierbei wurde der Grundüberlegung Rechnung getragen, daß in Kreuzau ein die Spielsucht förderndes Übermaß an Geldspielgeräten nicht zu verzeichnen war. 1988 waren 42 Geldspielgeräte steuerlich erfaßt. Die Anzahl der Geldspielgeräte ist sukzessiv bis Ende 1997 auf 22 Geräte zurückgegangen. Anfang Januar sind weitere 3 Spielgeräte abgemeldet worden, so daß unter diesem Aspekt keinesfalls die Erhöhung der Steuersätze zwingend geboten erscheint. Viele Gemeinden sind jedoch ausschließlich aufgrund finanzieller Erwägungen dazu übergegangen, die gesetzlich zulässigen Rahmen auszuschöpfen und die Höchststeuersätze anzuwenden. Auf die Gemeinde Kreuzau bezogen würde die Erhöhung der Vergnügungssteuersätze für die 19 gemeldeten Spielgeräte von bisher 60,- DM auf 90,- DM/Monat zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 6.840,- DM führen. Es ist jedoch anzunehmen, daß die Erhöhung der Steuersätze zu weiteren Abmeldungen führt, da sich die Geräte für den Aufsteller bzw. die örtliche Gastronomie u. U. nicht mehr lohnen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf den Inhalt und die Gegenargumente des als Anlage beigefügten Schreibens des Deutschen Automaten-Verbandes vom 13.01.1998. Im Interesse der gegenwärtigen schwierigen Situation unserer örtlichen Gastwirte, die in der Praxis letztlich die Vergnügungssteuer ganz oder zum Teil durch entsprechende Abwälzung der Aufsteller zu tragen haben, empfehle ich, die Vergnügungssteuersätze bis auf weiteres nicht anzuheben. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlußvorschlag: „ Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Erhöhung der Vergnügungssteuersätze für Geldspielgeräte etc. in Gaststätten vom 13.01.1998 wird abgelehnt.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: