Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, den 17.09.2003
Vorlagen-Nr.:
80/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.09.2003
14.10.2003
TOP: Parkraumbewirtschaftung
I. Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Beratungen zum Haushalt 2003 hat die CDU-Fraktion Änderungsanträge gestellt, die
in der Sitzung des Rates am 09.07.2003 beschlossen wurden.
So wurde u.a. die Verwaltung beauftragt, eine Überprüfung betreffend der Einführung von
Parkgebühren im Bereich des Parkplatzes an der Post in Kreuzau durchzuführen, um Missbrauch
der heutigen Regelung zu vermeiden und andererseits ein mehrstündiges Parken für ärztliche
Behandlungen zu ermöglichen.
Mit Einführung von Parkgebühren wird der Verfügung des Landrates des Kreises Düren vom
25.05.2000
Rechnung
getragen,
dass
die
Gemeinde
im
Rahmen
des
Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet ist, alle Einnahmemöglichkeiten zu realisieren, damit
die gesetzliche Forderung, schnellstmöglich den Haushaltsausgleich wieder herzustellen, erfüllt
wird.
Wie bereits oben erwähnt, soll ausschließlich auf dem Parkplatz gegenüber der Post in Kreuzau
kostenpflichtiges Parken eingeführt werden.
Auf dem Parkplatz befinden sich 35 Stellflächen.
Nachfolgend sind realistische Einnahmemöglichkeiten aufgeführt.
Bei einer Parkgebühr von 0,50 € pro angefangener Stunde errechnen sich die Einnahmen wie
folgt:
Montags – freitags
Samstags
von o9.oo Uhr bis 19.oo Uhr = 10 Std./tägl.
von o9.oo Uhr bis 14.oo Uhr = 5 Std./tägl.
Gesamtstunden pro Woche = 55 Stunden
35 Stellplätze x 55 Std. x 0,50 € = ca. 960,oo € wöchentlich
Bei einer Auslastung von ca. 60 % wäre mit wöchentlichen Einnahmen von rd. 580,oo €
auszugehen. Hochgerechnet auf ein Jahr ca. 30.000,00 €.
Um den Missbrauch der heutigen Regelung zu vermeiden und andererseits den Arztbesuchern ein
mehrstündiges Parken zu ermöglichen, wird keine Höchstparkdauer festgesetzt.
-2-
Die Einführung von Parkgebühren macht es aber auch erforderlich, speziell am Wochenende
durch eine Überwachungskraft Kontrollen durchzuführen. Ob dies von dem vorhandenen Personal
erledigt werden kann oder ob eine zusätzliche Kraft eventuell auf 340,oo € Basis einzustellen ist,
kann heute noch nicht gesagt werden.
Weiterhin ist es unbedingt erforderlich, einen Mitarbeiter zu benennen, der technisch versiert ist,
der, nach Absolvierung eines Lehrgangs bei der o.a. Firma, für Pflege, Wartung und Unterhaltung
des Parkscheinautomaten verantwortlich ist, da bereits die Fahrtzeitpauschale pro Techniker der
Fa. Kienzle für eine Entfernung bis 100 km 138,00 € + MwSt beträgt. Hier ist die reine Arbeitszeit
noch nicht berücksichtigt.
Eine Anfrage bei der Stadt Düren, ob eventuell die Möglichkeit besteht, die Wartung durch den
Bediensteten der Stadt Düren durchführen zu lassen, wurde abgelehnt, weil anderen Kommunen,
die das gleiche Ansinnen hatten, bereits eine Absage erteilt wurde.
Laut Aussage des Amtsleiter Ordnungsamt der Stadt Düren ist ein Mann damit beschäftigt, die
vorhandenen ca. 70 Automaten zu warten. Er hat jedoch angeboten, dass ohne weiteres jemand
in Düren ein paar Tage den Außendienstmitarbeiter begleitet, um sich mit der Materie vertraut zu
machen.
Der Verwaltung liegt ein Angebot der Fa. Kienzle Automotive GmbH aus Mülheim/Ruhr über 1
Stück Parkscheinautomaten zu einem Gesamtpreis von 5.536,27 € incl. MwSt vor.
Da laut Angebot der Fa. Kienzle Automotive GmbH mit einer Lieferung von ca. 3 Wochen nach
Auftragseingang zu rechnen ist, kann über eventuelle Einnahmengrößen in diesem Jahr nichts
gesagt werden.
Umliegende Kommunen, die bereits über Parkscheinautomaten verfügen, arbeiten alle seit Jahren
mit der Fa. Kienzle Automotive GmbH zusammen und haben die Firma bestens empfohlen. Aus
diesem Grunde wurde kein anderes Angebot eingeholt.
Die Verwaltung schlägt vor, der Fa. Kienzle Automotive GmbH aus Mülheim/Ruhr den Auftrag zur
Lieferung und Montage von 1 Parkscheinautomaten PA 2 auf bauseits erstelltem Fundament zum
Gesamtpreis von 5.536,27 € zu erteilen.
Um Parkgebühren zu erheben ist der Erlass einer Parkgebührenordnung erforderlich, die als
Anlage beigefügt ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Installation eines Parkscheinautomaten stehen im Vermögenshaushalt keine Mittel bereit.
Hierzu müssen außerplanmäßige Ausgaben getätigt werden.
-3III. Beschlussvorschlag:
„Im Ortsteil Kreuzau wird auf dem Parkplatz gegenüber der Post gebührenpflichtiges Parken
eingeführt.
An Parkgebühren werden 0,50 € pro angefangener Stunde erhoben.
Die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Gemeinde Kreuzau wird in der als
Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Fa. Kienzle Automotive GmbH aus Mülheim/Ruhr erhält den Auftrag zur Lieferung und
Montage von 1 Parkscheinautomaten PA 2 auf bauseits erstelltem Fundament zum Gesamtpreis
von 5.536,27 €.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-4-
I.
Gebührenordnung
für Parkscheinautomaten
im Gebiet der Gemeinde Kreuzau
-Parkgebührenordnungvom . .2003
Aufgrund des § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
05.03.2003 (BGBl. I S. 310) und § 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von
Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 04.02.1981
(GV.NRW. S. 4/SGV.NRW. 92) in Verbindung mit § 38 Buchstabe b des Gesetzes über Aufbau
und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NRW. S. 528/SGV.NRW. 2060), jeweils in der bei Erlass
dieser Gebührenordnung gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung
am
. .2003 folgende Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Gemeinde
Kreuzau beschlossen, die von der Gemeinde Kreuzau als örtliche Ordnungsbehörde erlassen
wird:
(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen in der Gemeinde Kreuzau nur
während des Laufes eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist,
werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben.
(2) Die Gebühren für die Benutzung der Parkscheinautomaten in der Gemeinde Kreuzau werden
auf 0,50 EURO je angefangener Stunde festgesetzt.
Diese Parkgebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
II.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Gebührenordnung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NRW) gegen diese Gebührenordnung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) die Gebührenordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Kreuzau vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Kreuzau, den
Der Bürgermeister
-Ramm-