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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
163 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 498/2016 2. Ergänzung Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 21.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 16.03.2017 vorberatend Rat 28.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Weilerswist Gespräche zu führen, mit dem Ziel, in den Räumlichkeiten der Förderschule Friesheim eine Dependance der Gesamtschule Weilerswist einzurichten und zu führen. Begründung: Der B 498/2016 einschließlich seiner 1. Ergänzung – Anregung bzgl. Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt – wurde in der Sitzung des Rates am 13.12.2016 zur weiteren Beratung an den Schulausschuss verwiesen. Gleichzeitig kündigte Bürgermeister Erner an, vorab alle Fraktionen zu einer entsprechenden Gesprächsrunde einzuladen, in der weitere Möglichkeiten zur Errichtung einer Gesamtschule in Erftstadt zur Sprache gebracht werden sollten. Diese Gesprächsrunde traf sich 01.02.2017; nachfolgend sind die andiskutierten Möglichkeiten aufgeführt, wie in der Sache weiter vorgegangen werden könnte. 1. Errichtung einer Dependance der Gesamtschule Weilerswist in den Räumlichkeiten der Förderschule Friesheim Die Errichtung einer Gesamtschul-Dependance zu einer bereits bestehenden Gesamtschule in zwei Kommunen ist grundsätzlich möglich. Mit Mail vom 21.02.2018 teilt die Bezirksregierung dazu Folgendes mit: „Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat heute auf meinen Bericht hin mitgeteilt, dass dort aus grundsätzlicher Sicht keine Bedenken gegen die Errichtung eines zweizügigen Teilstandortes der Gesamtschule Weilerswist in der Stadt Erftstadt bestehen. Zur Begründung wird angeführt, dass § 83 Absatz 5 Satz 2 SchulG NRW der Bildung eines zweizügigen Teilstandortes nicht entgegensteht. Zwar kann eine Gesamtschule nach dem Gesetzeswortlaut nur ausnahmsweise mit mindestens sechs Parallelklassen pro Jahrgang einen Teilstandort mit zwei Parallelklassen pro Jahrgang führen, wenn das schulische Angebot der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert wird. Diese Voraussetzung erscheint jedoch vorliegend erfüllt, da mit der o. g. schulorganisatorischen Maßnahme aller Voraussicht nach eine Sicherung des Schulstandortes Weilerswist verbunden wäre, da dieser bei einer vierzügigen Gesamtschulerrichtung in Erftstadt möglicherweise im Bestand gefährdet wäre. Zudem käme hier auch eine Teilstandortbildung nach dem Auffangtatbestand des § 83 Absatz 6 SchulG in Frage, wonach Schulen in begründeten Fällen an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden können. Ein begründeter Fall wäre durch den Schulträger vorzutragen, hier käme zum Beispiel der Konflikt zwischen möglicher Errichtungspflicht und möglichem Genehmigungshindernis (Bestandsgefährdung einer anderen Schule) in Betracht bzw. die besondere Topografie der Stadt Erftstadt.“ Möglich ist sowohl eine horizontale (bestimmte Jahrgänge sind an Standort A verortet, die anderen an Standort B) wie auch eine vertikale (alle Jahrgänge sind an beiden Standorten vorhanden) Gliederung. Voraussetzung ist zunächst natürlich die grundsätzliche Einigkeit der beteiligten Schulträger über die zukünftige Zusammenarbeit. Diese muss sodann in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt oder durch Bildung eines Zweckverbandes begründet werden. Die o. g. Möglichkeit ist zwischen der Bürgermeisterin in Weilerswist, Frau Horst, und Herrn Bürgermeister Erner bereits ergebnisoffen diskutiert worden. Im Nachgang zu diesem Gespräch fand eine Besichtigung der Örtlichkeiten der Förderschule Friesheim statt, an der auch die Schulleiterin der Gesamtschule Weilerswist, Frau Daams-Steinert, teilgenommen hat. Seitens der Beteiligten aus Weilerswist wird derzeit eruiert, ob und wie die Errichtung einer Dependance in Friesheim möglich ist und sinnvoll umgesetzt werden kann. Eine bauliche Ertüchtigung des vorhandenen Gebäudes sowie die ggf. seitens der Schulleitung als erforderlich angesehene Erweiterung wird jedoch weitere Voraussetzung für ein evtl. Umsetzung des Vorhabens sein. Gleichzeitig geht diese Variante natürlich von der Zusammenlegung des Teilstandortes der Martinus-Schule in Kerpen aus. 2. Beteiligung der Stadt Erftstadt an den Kosten des Erweiterungsbaus der Gesamtschule Weilerswist Die Gemeinde Weilerswist plant derzeit einen Erweiterungsbau für die dortige Gesamtschule. Anstelle in Erftstadt eine Gesamtschule neu zu errichten, könnte die Möglichkeit geprüft werden, ob und in welchem Umfang sich die Stadt Erftstadt an der Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist beteiligt um so Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt die Beschulung an der Gesamtschule zu ermöglichen. -2- 3. Umzug der Theodor-Heuss-Hauptschule in die Räumlichkeiten der Förderschule Friesheim Die Theodor-Heuss-Hauptschule könnte ihren Standort von Lechenich nach Friesheim verlagern. In den Räumlichkeiten in Lechenich könnte die neue Gesamtschule entstehen. Die Theodor-Heuss-Hauptschule ist an ihrem jetzigen Standort seit Jahrzehnten gewachsener Bestandteil von Lechenich. Die erfolgreiche pädagogische Arbeit der Schule gründet auf der außergewöhnlich vielfältigen Vernetzung mit den unterschiedlichsten Kooperationspartnern in Lechenich. Bei einem Umzug nach Friesheim würden viele dieser insbesondere für Hauptschülerinnen und Hauptschüler wichtigen Verbindungen entfallen. Die in Friesheim vorhandenen Räumlichkeiten können die Bedarfe der Hauptschule insb. im Fachraumbereich (Bestand: 3, Bedarf: 10) sowie im Ganztagsbereich (derzeit 3 Räume) nicht auffangen. Die Theodor-Heuss-Hauptschule wiederum verfügt über 19 Unterrichtsräume und 10 Fachräume. Der Raumbedarf einer vierzügigen Gesamtschule beläuft sich überschlägig auf 24 Unterrichtsräume und 14 Fachräume. Darüber hinaus werden weitere Nebenräume benötigt sowie Räumlichkeiten für den Ganztag. Insofern wäre diese Möglichkeit nur mit umfangreichen Erweiterungen an beiden Standorten zu realisieren. 4. Zusammenlegung der beiden Grundschulen in Lechenich Die Grundschulen Lechenich-Nord und –Süd könnten am Standort Lechenich-Süd zusammengelegt werden. In den Räumlichkeiten der Grundschule Lechenich-Nord könnte die neue Gesamtschule entstehen. Bei der Zusammenlegung der beiden Lechenich Grundschulen würde eine Grundschule ähnlicher Größe wie in Liblar entstehen (voraussichtlich 5-zügig). Dafür werden 20 Unterrichtsräume, 5 Mehrzweckräume und voraussichtlich 11 Räume für die Offene Ganztagsschule benötigt. Die Grundschule Lechenich-Süd verfügt über 18 Unterrichtsräume und 3 Räume für den Offenen Ganztag. Das bedeutet, die räumlichen Kapazitäten für eine Zusammenlegung sind nicht vorhanden. Darüber hinaus verfügt die Grundschule Lechenich-Nord über 12 Unterrichtsräume und 3 Räume für den Offenen Ganztag, so dass die dort vorhandenen Räumlichkeiten keine alleinige Option für die Unterbringung einer Gesamtschule wäre. Bei gleichzeitiger Verlagerung der Theodor-HeussHauptschule nach Friesheim wäre das Raumangebot für die Sekundarstufe I einer 4-zügigen Gesamtschule rein rechnerisch zwar nahezu vorhanden, eine erhebliche Erweiterung der Grundschule Lechenich-Süd jedoch erforderlich. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass eine solche Lösung erhebliche Bedenken bei einer Vielzahl von Erziehungsberechtigten auslösen würde. In Vertretung (Lüngen) -3-