Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 131/2017
Az.: - 82 -
Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 082 - Datum: 01.03.2017
gez. Erner, Bürgermeister
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
26.04.2017
Bemerkungen
beschließend
Barrierefreier Ausbau Haltestelle "Maarweg"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
80.000
72.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
120 547 000
0511003
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Beschluss zum Antrag A 584/2016 wird aufgehoben.
2. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Maarweg entsprechend den Vorgaben des Landesbetriebs Straßen wird ein Förderantrag beim Zweckverband Rheinland (NVR) gestellt. Der
Ausbau der Haltestellen erfolgt unmittelbar nach Vorlage des Bewilligungsbescheides.
Begründung:
Der Standort der Haltestelle „Maarweg“ befindet sich an der L 162. Vor diesem Hintergrund ist eine
Umbaumaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger zwingend erforderlich. Somit fand im Januar 2017 ein Ortstermin gemeinsam mit einem Vertreter des Landesbetriebes an dieser Haltestelle statt.
Im Verlauf unserer durchgeführten Bestandsaufnahmen wurde deutlich, dass die Haltestelle in
Richtung Dirmerzheim am jetzigen Standort aus Platzgründen niemals barrierefrei ausgebaut werden kann. Rechts und links dieser Haltestelle befinden sich private Einfahrten, die einen Umbau
der Bushaltestelle auf 18m Länge nicht zulassen. Somit war schon immer beabsichtigt, die Haltestellen zu verlegen. Jetzt bietet es sich an eine Verlegung vorzunehmen.
Es besteht fortwährend das Bestreben Haltestellen als Orientierung für Fahrgäste räumlich nah
beieinander zu planen. Wird nun ausschließlich eine Verlagerung dieser Haltestelle in Richtung
Dirmerzheim vorgenommen, geht die räumliche Nähe verloren. Vor diesem Hintergrund wurde in
Erwägung gezogen, beide Haltestellen in Richtung Dirmerzheim zu verlegen.
Die Planungen zur Realisierung einer Umgestaltung der Zufahrtssituation an der L 162 zum REWE
Markt sind schon fortgeschritten. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese mit der Planung für einen
optimalen Standort zur Verlegung der Haltestellen incl. Fußgängerquerung zu koordinieren. Voraussetzung wäre hier die Erstellung eines nicht überfahrbaren Fußweges auf der westlichen Seite
der L 162 vom Kreisel bis zum Maarweg. Somit wäre das Neubaugebiet fußläufig optimal angebunden und für beide Haltestellen würde eine räumliche Nähe hergestellt. Die Kostenschätzung für
den Bau eines Fußweges beträgt ca. 40.000 €.
Nunmehr stehen zwei Alternativen zur Verfügung:
1. Maßnahme wird, wie im Antrag A 584/2016 beschlossen, ohne eine 90%ige Förderung durch
den Nahverkehr Rheinland (NVR) umgesetzt. Laut Berechnung eines Planungsbüros belaufen sich
die Kosten auf ca. 40.000 €. Hier erfolgt der barrierefreie Ausbau ausschließlich auf der westlichen
Seite der L 162.
2. Beide Haltestellen werden im Rahmen der beschlossenen Prioritätenliste V 415/2014 barrierefrei umgebaut und demzufolge der Beschluss zum Antrag A 584/2016 aufgehoben.
Die Beauftragung eines Planungsbüros zur Vorbereitung eines Finanzierungsantrags beim NVR
kann in Kürze erfolgen. Durch die Novellierung des ÖPNVG NRW hat sich die Höhe der dem NVR
nach § 12 ÖPNVG NRW zur Verfügung stehenden Mittel erhöht. Somit kann ein Finanzierungsantrag nach Mitteilung des NVR für einen zweiten Bauabschnitt vorgelegt werden und eine 90%ige
Förderung für beide Haltestellen incl. Fußgängerquerung wäre gewährleistet, welcher dann auch
kurzfristig bearbeitet würde.
Der Ausbau des Fußwegs zwischen Kreisel und Maarweg in Höhe von ca. 40.000 € wird nicht gefördert.
In Vertretung
(Hallstein)
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