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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Durchführung des AST-Verkehrs im 2 Stunden-Takt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Durchführung des AST-Verkehrs im 2  Stunden-Takt) Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Durchführung des AST-Verkehrs im 2  Stunden-Takt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 70/2017 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 01.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 26.04.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Prüfung der Durchführung des AST-Verkehrs im 2 Stunden-Takt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 11.000 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 120 547 000 5312000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Während des gesamten Verfahrens zur Erstellung des Nahverkehrsplanes wurden Maßnahmenkonzepte entwickelt, welche als Zielsetzung der Optimierung des ÖPNV in Erftstadt aufzeigten. Eine wichtige Maßnahme bestand darin, alle Stadtteile direkt mit dem Linienverkehr an den Bahnhof Erftstadt anzubinden. Dies wurde mit der Anbindung der Linie 979 sowie zuletzt mit der Linie 807 im Dezember 2016 umgesetzt. Daraus resultierend ergab sich, auch im Hinblick finanzieller Aspekte, die Sinnhaftigkeit, den Fahrplan des Anruf-Sammel-Taxis (AST) anzupassen. Vor dem Hintergrund, dass das AST den Linienverkehr mit Omnibussen räumlich und zeitlich ergänzt oder ersetzt, erschien eine Neustrukturierung des AST-Verkehres folgerichtig. Vor diesem Hintergrund wurde mit Vorlage 392/2016 der Wegfall des gesamten AST-Angebotes im Tagesverkehr für Radialverbindungen jedoch mit Aufrechterhaltung des Tangentialverkehrs beschlossen. Seit der Umsetzung dieser Maßnahme gehen Anregungen aus der Bürgerschaft ein, diese Umstrukturierung nochmals zu überdenken. Das Haltestellennetz für den AST-Verkehr wurde in der Vergangenheit im Stadtgebiet stetig ausgeweitet und mit in die Wohnquartiere aufgenommen. Somit wurde eine Verkürzung der Wegstrecke gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen zu den Haltestellen erreicht, so dass weiterhin eine eigenständige Mobilität gesichert war. Gegenwärtig besteht diese Möglichkeit tagsüber nicht mehr, so dass die eigenständige Mobilität erschwert wird. Die Verwaltung schlägt vor, der Nachfrage von mobilitätseingeschränkten Menschen zu entsprechen und dementsprechend die Radialverbindungen im Tagesverkehr ab 8:50 Uhr im ZweiStundentakt (6 Fahrten) aufzunehmen. Vor dem Hintergrund, das Kosten ausschließlich bei Inanspruchnahme des Anruf-Sammel-Taxis entstehen, kann nur eine vorsichtige Schätzung vorgenommen werden. Somit könnte ein Mehraufwand von ca. 11.000 € entstehen, die über die ÖPNV Kreisumlage abgerechnet würde. In Vertretung (Hallstein) -2-