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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Friesheim und Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Friesheim und Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in Friesheim) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Friesheim und Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 619/2016 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.03.2017 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 26.04.2017 Antrag bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Friesheim und Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Den Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges und einer gleichzeitigen Verlängerung der 30 km-Beschränkung auf der Weilerswister Straße im Abschnitt zwischen der Zülpicher Straße und der Einmündung „Auf dem Kreuzberg“ hatte ich dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Baulastträger der Landesstraße L 33, zur Stellungnahme weitergeleitet. Zwischenzeitlich liegt mir diese Stellungnahme mit dem Schreiben vom 10.02.2017 und eine weitere Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vom 21.02.2017 vor. Der Landesbetrieb erläutert, dass nach der vorgegebenen Richtlinie die notwendige Mindestbelastung von 50 -100 Fußgängern in der Spitzenstunde, die für das Anlegen eines Fußgängerüberweges notwendig ist, auf der Weilerswister Straße nicht erreicht wird. Bei einer Zählung in dem genannten Straßenabschnitt wurden lediglich 21 querende Fußgänger gezählt. Als Alternative zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges hatte ich dem Landesbetrieb vorgeschlagen, in Höhe der Busbuchten eine Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers anzulegen. Da die Straßendecke der Weilerswister Straße erst vor wenigen Jahren erneuert wurde, stellt der Landesbetrieb eine zeitnahe Umsetzung allerdings nicht in Aussicht. Deshalb schlage ich vor, die Bebauungsplanverfahren für die Erschließung des Wohngebietes „Weiße Burg“, abzuwarten. Bei der Festlegung für die neue Zuwegung zur Wohnanlage besteht eventuell die Möglichkeit, eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme auf der Weilerswister Straße umzusetzen. Hierzu werde ich zusammen mit dem Landesbetrieb einen Vorschlag erarbeiten. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h ist von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu prüfen. Hierzu habe ich in meiner Vorlage V 156/2017 berichtet. Da sich auf der Weilerswister Straße keine sensiblen Bereiche (wie z.B. Kindergärten, Schulen oder Altenheime) befinden, ist eine Reduzierung auf Tempo 30 nicht möglich. Dieses wird auch in der Stellungnahme der Kreispolizeibehörde nochmal verdeutlicht. Auch die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung ist nach der gültigen Rechtsgrundlage wieder zu entfernen. Dem Landesbetrieb, als zuständigen Baulastträger, werde ich eine entsprechende Anordnung zukommen lassen. In Vertretung (Hallstein) -2-