Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 619/2016 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.03.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
26.04.2017
Antrag bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in
Friesheim und Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Den Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges und einer
gleichzeitigen Verlängerung der 30 km-Beschränkung auf der Weilerswister Straße im Abschnitt
zwischen der Zülpicher Straße und der Einmündung „Auf dem Kreuzberg“ hatte ich dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Baulastträger der Landesstraße L 33, zur Stellungnahme weitergeleitet. Zwischenzeitlich liegt mir diese Stellungnahme mit dem Schreiben vom 10.02.2017 und eine
weitere Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vom 21.02.2017 vor.
Der Landesbetrieb erläutert, dass nach der vorgegebenen Richtlinie die notwendige Mindestbelastung von 50 -100 Fußgängern in der Spitzenstunde, die für das Anlegen eines Fußgängerüberweges notwendig ist, auf der Weilerswister Straße nicht erreicht wird. Bei einer Zählung in dem genannten Straßenabschnitt wurden lediglich 21 querende Fußgänger gezählt.
Als Alternative zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges hatte ich dem Landesbetrieb vorgeschlagen, in Höhe der Busbuchten eine Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers anzulegen.
Da die Straßendecke der Weilerswister Straße erst vor wenigen Jahren erneuert wurde, stellt der
Landesbetrieb eine zeitnahe Umsetzung allerdings nicht in Aussicht. Deshalb schlage ich vor, die
Bebauungsplanverfahren für die Erschließung des Wohngebietes „Weiße Burg“, abzuwarten. Bei
der Festlegung für die neue Zuwegung zur Wohnanlage besteht eventuell die Möglichkeit, eine
Verkehrsberuhigungsmaßnahme auf der Weilerswister Straße umzusetzen. Hierzu werde ich zusammen mit dem Landesbetrieb einen Vorschlag erarbeiten.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h ist von der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde zu prüfen. Hierzu habe ich in meiner Vorlage V 156/2017 berichtet. Da
sich auf der Weilerswister Straße keine sensiblen Bereiche (wie z.B. Kindergärten, Schulen oder
Altenheime) befinden, ist eine Reduzierung auf Tempo 30 nicht möglich. Dieses wird auch in der
Stellungnahme der Kreispolizeibehörde nochmal verdeutlicht. Auch die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung ist nach der gültigen Rechtsgrundlage wieder zu entfernen. Dem Landesbetrieb,
als zuständigen Baulastträger, werde ich eine entsprechende Anordnung zukommen lassen.
In Vertretung
(Hallstein)
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