Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-93/2004 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Hauptausschuss
30.11.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2004
1. Ergänzung
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2005
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses, der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr
für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Kaster, Kurt-Schumacher-Straße 1
verwendet.
Kosten für das Obdach
Grundmiete
Vorauszahlung für Betriebskosten
Vorauszahlung für Wasser/Kanal
1.660,40 €
480,00 €
207,50 €
2.347,90 €
x 12 Monate =
Bauliche Unterhaltung 582 m² x 6,00 €
28.174,80 €
3.492,00 €
Verwaltungskosten
Fachbereich II
Fachbereich III
Bauhof
Gesamt Verwaltungskosten
5.180,00 €
1.600,00 €
650,00 €
7.430,00 €
Gesamtkosten:
39.096,80 €
Wohnfläche Obdach
582 m²
Benutzungsgebühr
39.096,80 €: 582 m² Nutzfläche = 67,18 €/m²
67,18 € : 12 Monate = 5,60 € je m² und Monat
Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr auf 5,60 €/Monat wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung erreicht.
Die Gebühr im Jahr 2004 beträgt je Monat 5,72 €.
50181 Bedburg, den 02.12.2004
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister