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Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-93/2004 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Hauptausschuss 30.11.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 14.12.2004 1. Ergänzung Betreff: Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Kaster, Kurt-Schumacher-Straße 1 verwendet. Kosten für das Obdach Grundmiete Vorauszahlung für Betriebskosten Vorauszahlung für Wasser/Kanal 1.660,40 € 480,00 € 207,50 € 2.347,90 € x 12 Monate = Bauliche Unterhaltung 582 m² x 6,00 € 28.174,80 € 3.492,00 € Verwaltungskosten Fachbereich II Fachbereich III Bauhof Gesamt Verwaltungskosten 5.180,00 € 1.600,00 € 650,00 € 7.430,00 € Gesamtkosten: 39.096,80 € Wohnfläche Obdach 582 m² Benutzungsgebühr 39.096,80 €: 582 m² Nutzfläche = 67,18 €/m² 67,18 € : 12 Monate = 5,60 € je m² und Monat Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr auf 5,60 €/Monat wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung erreicht. Die Gebühr im Jahr 2004 beträgt je Monat 5,72 €. 50181 Bedburg, den 02.12.2004 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister