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Beschlussvorlage (Kreditaufnahmen 2017 des Eigenbetriebes Straßen für die Ausführung des Wirtschaftsplans 2017 gemäß Vorlage V 426/2016, 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 15:03
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Beschlussvorlage (Kreditaufnahmen 2017 des Eigenbetriebes Straßen für die Ausführung des Wirtschaftsplans 2017 gemäß Vorlage V 426/2016, 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Kreditaufnahmen 2017 des Eigenbetriebes Straßen für die Ausführung des Wirtschaftsplans 2017 gemäß Vorlage V 426/2016, 1. Ergänzung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 427/2016 1. Ergänzung Az.: -65.0- Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 14.11.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 29.11.2016 vorberatend 13.12.2016 beschließend Kreditaufnahmen 2017 des Eigenbetriebes Straßen für die Ausführung des Wirtschaftsplans 2017 gemäß Vorlage V 426/2016, 1. Ergänzung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat stimmt der Kreditaufnahme 2017 im Eigenbetrieb Straßen – unter Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Wirtschaftsplanansätze – wie folgt zu. Darlehensgeber: Darlehenshöhe: Auszahlungskurs: Zinssatz: Tilgung: NRW-Bank/KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau 5.200.000 € (bislang geplant 5.106.000 €) 100% bis zu 2,0% (Höchstzinssatz), fest für 10 Jahre über 30 Jahre mit tilgungsfreien Jahren Die Darlehensaufnahme erfolgt (nach Erfüllung der formalen Voraussetzungen) nach Bedarf, teilweise voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2017. Bei der Trennung von Darlehen wird die vorstehend genannte Gesamtdarlehenshöhe in Summe nicht überschritten. Begründung: Die Erhöhung der Kreditaufnahme um zusätzlich 94.000,00 Euro auf nunmehr insg. TEUR 5.200 ist zur Finanzierung zusätzlich geplanter Investitionsprojekte notwendig. Zur weiteren Begründung des zusätzlichen Kreditbedarfes wird auf den Inhalt der Vorlage V 426/2016, 1. Ergänzung (1. Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2017) verwiesen. In Vertretung (Hallstein) -2-