Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
156 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 389/2016
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 03.08.2016
gez. Knips
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
06.09.2016
vorberatend
28.09.2016
beschließend
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Kultureinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Kultureinrichtungen werden zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbe-
darf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen,
in der Maßnahmen an Kultureinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2017" aufgelistet sind, im Jahr 2017 auch zu realisieren.
Zu den im Bauprogramm vorgesehenen Maßnahmen ergeben sich folgende Hinweise:
-
RS Liblar, Erneuerung Bühnentechnik Aula – Planungskosten
Die Bühnentechnik in der Aula in Liblar entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an
eine Veranstaltungshalle. Die bestehenden Anlagen sollen aufgenommen und es sollen Vorschläge entwickelt werden, wie die Technik verbessert werden kann. Der Planungsauftrag umfasst auch eine Kostenberechnung für die vorgeschlagenen Maßnahmen. In den folgenden
Jahren sollen dann die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Bühnentechnik in die Wirtschaftspläne eingestellt werden.
-
Volkshochschule, Umbau zum Haus der Erwachsenenbildung
Im Rahmen des Masterplans Liblar wurde auch vorgeschlagen, die ehemalige Marienschule
umfassend zu sanieren und zu einem Haus der Erwachsenenbildung auszubauen. Ich gehe
davon aus, dass die Stadt im Laufe des Jahres 2017 einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhalten wird. Erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides darf mit der Umsetzung
der Maßnahme begonnen werden.
Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen
eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt.
(Erner)
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