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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Kultureinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
156 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Kultureinrichtungen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Kultureinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 389/2016 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 03.08.2016 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 06.09.2016 vorberatend 28.09.2016 beschließend Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Kultureinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Kultureinrichtungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbe- darf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Kultureinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2017" aufgelistet sind, im Jahr 2017 auch zu realisieren. Zu den im Bauprogramm vorgesehenen Maßnahmen ergeben sich folgende Hinweise: - RS Liblar, Erneuerung Bühnentechnik Aula – Planungskosten Die Bühnentechnik in der Aula in Liblar entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Veranstaltungshalle. Die bestehenden Anlagen sollen aufgenommen und es sollen Vorschläge entwickelt werden, wie die Technik verbessert werden kann. Der Planungsauftrag umfasst auch eine Kostenberechnung für die vorgeschlagenen Maßnahmen. In den folgenden Jahren sollen dann die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Bühnentechnik in die Wirtschaftspläne eingestellt werden. - Volkshochschule, Umbau zum Haus der Erwachsenenbildung Im Rahmen des Masterplans Liblar wurde auch vorgeschlagen, die ehemalige Marienschule umfassend zu sanieren und zu einem Haus der Erwachsenenbildung auszubauen. Ich gehe davon aus, dass die Stadt im Laufe des Jahres 2017 einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhalten wird. Erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt. (Erner) -2-