Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
24.11.16, 15:03
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 519/2016 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 10.11.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.11.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. barrierefreie Haltestelle der Linie 990 Lechenicher Straße / Reylestraße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
60.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In meiner Vorlage A 584/2016 habe ich ausführlich den Sachverhalt zur Vergabe von Fördermitteln
durch den Nahverkehr Rheinland dargestellt. Die Prioritätenliste zur 1. Baustufe zum barrierefreien
Umbau der Haltestellen wurde in der Sitzung des Ausschusses öffentliche Ordnung und Verkehr
am 22.10.2014 einstimmig beschlossen. Zur 1. Ausbaustufe gehörten die Haltestellen „Herrig
Siedlung“, wie schon mitgeteilt, nicht.
Die Dringlichkeitskriterien des Nahverkehrs Rheinland, auf welche die Stadt Erftstadt für 7 Haltestellen eine Förderung beantragen konnte, definieren sich wie folgt:
Hohe Frequentierung von Fahrgästen
Nähe von Schulen (Schulwegsicherung)
Nähe von Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern
Dieser Finanzierungsantrag befindet sich derzeit beim Nahverkehr Rheinland in der Prüfung.
Da sich der Standort der Haltestellen „Herrig Siedlung“ an der L 263 befinden, ist in der Planungsphase eine Beteiligung des Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger erforderlich. Grundsätzlich fördert der Nahverkehr Rheinland keine Busbuchten, so dass der Landesbetrieb Straßen NRW
dem Rückbau der Busbuchten zustimmen muss und dementsprechend auf fremden Grund und
Boden von der Stadt Erftstadt ein Buskap mit Hochborden und Leitlinien gebaut werden kann.. Vor
dem Hintergrund das die Haltestellen nicht zur 1. Ausbaustufe zählen, ist derzeit noch keine Kostenschätzung durch das beauftragte Büro erfolgt. Im Vergleich mit ähnlichen Haltestellen ist ein
Betrag von ca. 30.000 € je Seite zu veranschlagen.
In Vertretung
(Hallstein)
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