Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
23.11.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 307/2015 1. Ergänzung
Az.: 8221
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 09.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
am 23.03.2016 durch das
Ratsbüro ergänzt.
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
03.03.2016
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
16.06.2016
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
27.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die Grundstückspreise
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Kaufpreise für Grundstücke im Baugebiet Lange Heide werden in Abhängigkeit von der zulässigen Geschosszahl wie folgt festgesetzt:
Eingeschossig:
Zwei- und dreigeschossig:
Begründung:
205,00 €/m2
220,00 €/m2
Mit V 307/2015 hatte ich dem Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft im Juli vergangenen Jahres
vorgeschlagen, die Kaufpreise im Baugebiet Lange Heide in Abhängigkeit von der zulässigen Geschosszahl auf 185,00 €/m2 eingeschossig, 195,00 €/m2 zweigeschossig und 205,00 €/m2 dreigeschossig festzusetzen.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2015 beschlossen, die Entscheidung über die Vorlage solange zurückzustellen, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist und Klarheit über die Ausgestaltung des Bebauungsplanes vorliegt. Der Bebauungsplan soll nunmehr dem Rat am 16.03.2016
zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Damit sind die Voraussetzungen zur Kaufpreisfestlegung
auch gegeben.
Auf dem Baulandmarkt in Erftstadt besteht derzeit eine hohe Nachfrage bei einem nur geringen
Grundstücksangebot. Dementsprechend sind die Grundstückspreise gestiegen. Ich halte es daher
für vertretbar, auch im Baugebiet Lange Heide, im Vergleich zu meinem Vorschlag aus dem Sommer 2015, höhere Preise anzusetzen.
Bei meinen Ankaufsverhandlungen für die Grundstücke bin ich von einem geringeren Preisniveau
ausgegangen. Da aber die Nettobauflächen gegenüber den ursprünglichen Planungen erheblich
verkleinert wurden, halte ich den Preisanstieg auch gegenüber den Alteigentümern für vertretbar.
Zur Ermittlung des Preisniveaus habe ich die aktuell in Liblar gezahlten Preise (280,00€/qm) über
das Verhältnis der Bodenrichtwerte – Liblar-Süd, 240,00 €/m2, Bliesheim 170,00 €/m2 – auf Bliesheim übertragen. Damit ergibt sich ein Kaufpreis von ca. 200,00 €/m2.
Im Rahmen der Bodenvorratspolitik und um die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung
zu unterstützen, sollten die geforderten Preise das jetzt vorgeschlagene Niveau nicht überschreiten.
Eine Differenzierung der Preise für ein- und zwei- bzw. dreigeschossige Bebauung ist angemessen. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung unterscheiden sich zweigeschossig (mit ausbaubarem Dachgeschoss) und dreigeschossig (ohne ausbaubares Dachgeschoss) nutzbare
Grundstücke nur geringfügig. Daher sollten die Preise für diese Grundstücke auch nicht differenziert werden.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-