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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017; Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
30.11.16, 14:27
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 507/2016 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 05.10.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 16.11.2016 vorberatend 29.11.2016 beschließend Haushaltsplanberatungen 2017; Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produktgruppen werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur abschließenden Vorberatung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2017 in der Ratssitzung am 25.10.2016 ausgehändigt. Erläuterungen zum zusätzlichen Personalbedarf: Allgemeiner Hinweis für alle Produkte: Die Änderungen in den Entgeltgruppen des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst sind im Stellenplan eingearbeitet. Die zum 01.01.2017 wirksam werdenden neuen Entgeltgruppen im TVöD sind noch nicht eingearbeitet, die Umsetzung erfordert noch umfangreiche Überprüfungen im Rahmen der Überleitung in die neuen Entgeltgruppen und wird daher erst im Stellenplan 2018 dargestellt. Produkt 090511020 verbindliche Bauleitplanung Entsprechend der V 314 /2016 werden im Stellenplan 2017 eine Stelle der EGr. 11 und eine Stelle der EGr. 8 eingerichtet. Der Neubewertung durch die Bewertungskommission folgend werden die 2 derzeit nach EG 10 bewerteten Stellen in der Planungsabteilung ebenfalls nach EG. 11 bewertet. In Vertretung (Knips) -2-