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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017; Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
30.11.16, 14:27
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
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Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 505/2016 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 04.10.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 08.11.2016 vorberatend 29.11.2016 beschließend Haushaltsplanberatungen 2017; Angelegenheiten des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produktgruppen werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur abschließenden Vorberatung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2017 in der Ratssitzung am 25.10.2016 ausgehändigt. Erläuterungen zum zusätzlichen Personalbedarf: Allgemeiner Hinweis für alle Produkte: Die Änderungen in den Entgeltgruppen des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst sind im Stellenplan eingearbeitet. Die zum 01.01.2017 wirksam werdenden neuen Entgeltgruppen im TVöD sind noch nicht eingearbeitet, die Umsetzung erfordert noch umfangreiche Überprüfungen im Rahmen der Überleitung in die neuen Entgeltgruppen und wird daher erst im Stellenplan 2018 dargestellt. Produkt 010111140 Rechtsangelegenheiten Im Ordnungsamt hat eine Mitarbeiterin der Besoldungsgruppe A 11 mittlerweile eine Abteilungsleitung und aktuell auch die stellvertretende Amtsleitung übernommen. Die Stelle ist daraufhin neu nach Besoldungsgruppe A 12 bewertet worden. Produkt 010111090 Personalverwaltung und 020126010 Brandbekämpfung, vorbeugender Brandschutz In der Personalabteilung ist das Sachgebiet Arbeitsschutz bisher von einem Mitarbeiter der Entgeltgruppe EG. 11 wahrgenommen worden, der dieses neu geschaffene Sachgebiet nach seiner Freistellung als Personalratsmitglied übernommen hatte. Der Mitarbeiter geht zum 01.10.2016 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Eingesetzt wird auf dieser Stelle in der Nachfolge ein Mitarbeiter der Feuerwehr, der gleichzeitig die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten übernimmt. Der Mitarbeiter wird derzeit nach A 8 besoldet und aufgrund des geteilten Sachgebiets zu 50% in der Personalabteilung und zu 50% bei der Feuerwehr geführt. Die Stelle soll in 2017 nach einem Erfahrungsbericht neu bewertet werden. Einsparung einer Stelle nach EG 11, Einrichtung einer Stelle A 8 zu 50% bei -102- und 50% bei 370-. Produkt 020126010 Brandbekämpfung, vorbeugender Brandschutz Eine Beschlussfassung zum Brandschutzbedarfsplan wird noch in 2016 angestrebt, so dass der Stellenmehrbedarf aus dem Brandschutzbedarfsplan dann nach Abschluss der Grundausbildung zum 01. April 2018 umgesetzt werden kann. Darüber hinaus besteht weiterer Personalbedarf für die Kompensation mehrerer Langzeiterkrankter Beamten. Mit den derzeit vorgesehenen sieben Anwärterstellen, kann der Bedarf zum 01.04.2018 nahezu abgedeckt werden. Ein Auswahlverfahren ergab leider nicht die erforderlichen acht geeigneten Bewerber, so dass ggfs. noch ein fertiger Brandmeister/Oberbrandmeister übernommen werden kann. Brandschutz: 8 Beamte, A 8, 1 MA ab 01.01.2017, 7 MA ab 01.04.2018 Produkt 020127010 Notfallrettung, Krankentransport Am 02.06.2016 hat der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises als Träger des Rettungsdienstes den neuen Rettungsdienstbedarfsplan verabschiedet, der als spätestes Umsetzungsziel den 31.12.2017 vorsieht. Hiernach besteht in Erftstadt entsprechend den zusätzlichen o.g. Einsatzmittelstunden, rechnerisch ein Mehrbedarf von zehn Mitarbeitern (Aufstockung der Einsatzmittelstunden für den TagesRTW auf der Wache Liblar von 8 auf 12 Stunden, Einrichtung eines 12 Stunden RTW in der Wache Lechenich, Einrichtung eines Krankentransportwagens an 365 Tagen im Tagesdienst). Personalbedarf Rettungsdienst: 12 Mitarbeiter -2- In 2017 sind insgesamt 10 neue Stellen in den Stellenplan aufzunehmen, 5 hiervon als Beamtenstellen nach A 8, 5 als Rettungsassistenten/Notfallsanitäter nach EG 6. Da der Stellenbedarf im Bereich Rettungsdienst derzeit allein im Rhein-Erft-Kreis durch den zum 02.06.2017 verabschiedeten Rettungsdienstbedarfsplan sehr groß ist (ca. 60 zusätzliche Mitarbeiter) sind aus der Erfahrung des letzten Bewerberverfahrens für Beschäftigte im Rettungsdienst die Stellen unbefristet auszuschreiben, da ansonsten ein Erfolg sehr fraglich ist. Dieser Bedarfsplan und somit auch der hier dargestellte Mehrbedarf wurde vom Rhein-Erft-Kreis vor Beschlussfassung mit den Kostenträgern abgestimmt und wird somit auch über den Gebührenhaushalt refinanziert. Rettungsdienst: 5 Beamte, A8, 2 MA ab 01.01.2017, 3 MA ab 01.10.2017 5 Beschäftigte, EG 6, 4 MA ab 01.06.17, 1 MA ab 01.10.2017 Situation Verwaltung Feuerwehr Gemäß aktuellem Stellenplan sind in der Verwaltung zwei Vollzeitstellen vorgesehen. Im Rahmen einer dringend erforderlichen Umorganisation der Sachgebietsaufgaben ist vorgesehen, dem Leiter des Geschäftszimmers zusätzlich zur Aufgabe der Verwaltungsleitung und einiger wichtiger Verwaltungsaufgaben, die Aufgabe der personalbearbeitenden Stelle zu übertragen um die derzeit hiermit beschäftigten Mitarbeiter zu entlasten um diesen eine intensivere Sachgebietsbearbeitung zu ermöglichen. Weiterhin wird sich durch den Einsatz weiterer Rettungsmittel (1 KTW, 1 RTW lt. Rettungsdienstbedarfsplan des REK) der Arbeitsaufwand im Bereich der Gebührenabrechnungen nicht unerheblich erhöhen. Es soll daher eine weitere halbe Stelle der EG 5 eingerichtet werden. Verwaltung: 1 Stelle EG 5 mit 20 Wochenarbeitsstunden ab 01.01.2017 In Vertretung (Knips) -3-