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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
185 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.12.16, 15:04
Aktualisiert
01.12.16, 15:04
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 398/2016 1. Ergänzung Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 25.11.2016 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 29.11.2016 vorberatend 13.12.2016 beschließend Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 150.000,00 0 Folgekosten in €: 150.000,00 Kostenträger: Sachkonto: Asyl 050 313 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 150.000,00 150.000,00 XJa Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden Mittel in Höhe von 150.000,00 € für drei zusätzliche Hausmeisterstellen im Bereich Übergangsheime bereitgestellt und der Ansatz für die Personalkosten um diesen Betrag erhöht. Die Einstellung des Personals erfolgt befristet für zwei Jahre zum nächstmöglichen Termin. Begründung: Bereits mit V 540/2016 hatte ich über vermehrt aufgetretene Vorkommnisse in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im Brabanter Weg 1 in Lechenich informiert, die auch den Einsatz und das Eingreifen der Polizei erforderlich machten. Intern wurde darüber diskutiert, wie und mit welchen Mitteln hier wirksam gegengesteuert werden kann. Da auf Grund personeller Unterbesetzung eine kontinuierliche Besetzung der Spätschicht der Hausmeister (15:30 – 23:50 Uhr) und damit die notwendige Präsenz städtischer Mitarbeiter in den beiden Großanlagen Radmacher Straße und Brabanter Weg nicht sichergestellt werden konnte, hatte ich mich dazu entschlossen, die bereits in der Notunterkunft des Landes in Erp eingesetzte Sicherheitsfirma befristet bis 31.12.2016 einzusetzen. Deren umsichtiges und sensibles Auftreten im Umgang mit den Flüchtlingen war Anlass dafür, eine zweimalige Bestreifung in den Abend- und Nachtstunden in der Gemeinschaftsunterkunft Brabanter Weg zu beauftragen; dies sollte die Wiederherstellung geordneter Verhältnisse gewährleisten. Der Auftrag wurde, beginnend ab dem 27.09.2016, zunächst zeitlich befristet bis zum 31.12.2016, erteilt. Die Kosten bis dahin werden durch nicht verausgabte Mittel im Produktbereich Soziales finanziert. Ich hatte in der V 540/2016 bereits dargelegt, dass künftig vorgesehen ist, die beiden Großanlagen verstärkt mit eigenem Personal (Hausmeister) bis kurz vor Mitternacht zu besetzen. Um eine mittelfristige Lösung erzielen zu können, schlage ich vor, die Spätschicht in den Übergangsheimen personell so aufzustocken, dass eine regelmäßige Präsenz vor Ort in beiden Einrichtungen bis ca. 24:00 Uhr täglich gegeben ist. Dabei habe ich den bestehenden Schichtplan so verändert, dass auch unter Berücksichtigung von Kranken- und Urlaubszeiten dies unproblematisch möglich ist; allerdings ist dies nur mit zusätzlichen Mitarbeitern zu realisieren. Mit diesen Mitarbeitern können sowohl die problematischen Abendstunden wie auch die Tagschicht mit dem erhöhten täglichen Arbeitsaufkommen abgedeckt werden. Um sicherzustellen, dass bei Problemen in der Spätschichtzeit ausreichend Personal vor Ort ist, habe ich vorgesehen, dass sich die beiden Spätschichthausmeister in der Radmacherstraße und im Brabanter Weg gegenseitig verständigen, absprechen und zu Hilfe kommen, wenn dies erforderlich sein sollte. In der Dienstanweisung für den Hausmeisterbereich Übergangsheime habe ich angeordnet, dass bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung und gegen die Einhaltung der Hausordnung die Sozialarbeiter zuständig sind. In der Praxis werden die zuständigen Hausmeister regelmäßig in diesem Bereich tätig. Derzeit prüfe ich, die Dienstpläne der Sozialarbeiter so anzupassen, dass zur Unterstützung der Hausmeister eine verstärkte Präsenz der Sozialarbeiter in den Abendstunden gewährleistet wird. In Ausnahmefällen (Notsituationen) werden die Hausmeister auch weiterhin die Polizei anfordern. Sollte sich nach einer Probephase herausstellen, dass diese Vorgehensweise nicht praktikabel oder ausreichend ist, werde ich weiteres Personal anfordern, bzw. privates Sicherheitspersonal beauftragen. Die Personalkosten für eine zusätzliche Stelle betragen rd. 50.000,00 € p.a., so dass sich insgesamt ein Personalkostenbedarf in Höhe von 150.000,00 € p.a. ergibt. Bis zur Einstellung der Mitarbeiter werde ich den Sicherheitsdienst weiter beauftragen um die Durchsetzung des Hausrechtes und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die Personaleinstellung soll zunächst befristet für zwei Jahre erfolgen; danach ist über einen weiteren Personaleinsatz neu zu entscheiden. Die Kosten für das zusätzliche Personal werden durch das Produkt Leistungen für Asylbewerber 050 313 finanziert. Mit V 600/2016 habe ich die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die drei Hausmeisterstellen entsprechend beantragt. In Vertretung (Hallstein) -2-