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Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Straßen 2015 - öffentlicher Teil)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Straßen 2015 - öffentlicher Teil) Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Straßen 2015 - öffentlicher Teil)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Örtliche Rechnungsprüfung V 412/2016 Az.: 14 PB 2015 EB 65 ö. Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 18.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 21.09.2016 zur Kenntnis Betriebsausschuss Straßen 10.11.2016 zur Kenntnis Rechnungsprüfungsausschuss 22.11.2016 zur Kenntnis Rat 13.12.2016 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Straßen 2015 - öffentlicher Teil Beschlussentwurf: Der Prüfbericht des Eigenbetriebs Straßen 2015 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke § 10, Eigenbetrieb Straßen sowie Eigenbetrieb Immobilien jeweils § 8) sowie aufgrund der Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung und der Gemeindeordnung NRW unterliegen die Betriebe unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Die Prüftätigkeiten umfassen insbesondere: 1. Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visa-Kontrolle 2. Vergaben im VOL-/VOB-Bereich 3. Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebes 4. Wechselnde Prüfthemen / Einzelfälle Die Erläuterungen und Feststellungen zu den einzelnen Prüfhandlungen sind gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt nichtöffentlich zu beraten. Im Ergebnis liegen keine Mängel vor, die einer Entlastung der Betriebsleitung entgegenstehen würden. (Walter) Leiter Rechnungsprüfungsamt -2-